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Abrechnungstipp: Rezementieren von Freiendbrücken

Im Abrechnungstipp unserer Abrechnungsspezialistin Christine Baumeister-Henning geht es diesmal um die Frage, ob es einen Festzuschuss gibt, obwohl Zahn 16 ein Freiendbrückenglied ist. Ist hier eine private Abrechnung korrekt?

Die Frage

Folgende Versorgung weist unser Patient auf: Anhänger­brücke mit VMK-Kronen 11, 12, 14, 15, Brückenglied 13, Freiend­brücken­glied 16. Die Zähne 17, 18 sind vorhanden. Diese Versorgung hatte sich gelöst und wurde bei uns rezementiert.

Gibt es einen Festzuschuss, obwohl Zahn 16 ein Freiend­brückenglied ist, oder muss die Befestigung komplett privat abgerechnet werden?

Christine Baumeister-Henning rät

Nach den Festzuschuss-Richtlinien kommt es bei Wieder­herstellungs­maßnahmen grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um eine Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung handelt. Liegen die Voraussetzungen einer Befund­beschreibung nach 6.0 bis 6.10 vor und ist die jeweilige Wieder­herstellungs­maßnahme als Regel­versorgung abgebildet, so handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.

Fakten

Voraussetzungen für einen Zuschuss bei Freiendbrücken sind

  • Freiendglied hat Prämolarenbreite
  • mindestens zwei Pfeilerzähne
  • Ersatz eines Molaren in einer Freiendlücke (7, 8 fehlen/Brückenglied hat Prämolarenbreite)
  • Ersatz eines Prämolaren in einer Schaltlücke
  • Ersatz eines Schneidezahns in einer Schaltlücke

Allerdings ist bei dieser Versorgung folgendes zu bedenken: In der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 22 heißt es: „[…] In der Regel sind Endpfeiler­brücken angezeigt. Freiend­brücken sind nur bis zur Prämolaren­breite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt; in Schaltlücken ist der Ersatz von Molaren und von Eckzähnen durch Freiendbrücken ausgeschlossen“.

Die zu befestigende Brücke von 11 auf 16 weist ein Freiendglied in einer Schaltlücke auf (Anhänger 16). Damit entspricht sie nicht einer anerkannten Versorgungsform und auch die Wiedereingliederung löst keinen Festzuschuss aus. Sie ist als Privatleistung zu erbringen.