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Arbeitsanweisungen sind Teil des Qualitätsmanagements einer Praxis

Hygiene

Arbeitsanweisungen können für alle Bereiche der täglichen Praxisarbeit erstellt werden. Dann müssen sie für jeden Mitarbeiter verständlich und zugänglich sein. Sie sind besonders wichtig für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. So wird die Einarbeitung vereinfacht und verbessert.

Von Ramona Lindner-Wiedemuth, Wolfgang Brah

Arbeitsanweisungen enthalten zum Beispiel:

  1. Titel der Anweisung
  2. Zielsetzung
  3. Geltungsbereich
  4. Verantwortlicher für die Anweisung
  5. Regelungshinweis
  6. Mitgeltende Unterlagen
  7. Aufzeichnungen
  8. Anmerkungen
  9. Verteiler
  10. Formalien

Die Autoren erstellen verschiedene Arbeitsanweisungen in diesem Kapitel, immer unter der Voraussetzung, dass diese Anweisungen nicht ohne weiteres übernommen werden sollen, sondern vom Leser für die Praxis dann noch individualisiert werden müssen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle Mitarbeiter einer Praxis die vorliegenden Arbeitsanweisungen zur Kenntnis nehmen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen. Eine Arbeitsanweisung gibt vor, wie bestimmte Arbeitsaufgaben durchzuführen sind, wer sie durchführt, wann er dies tut und auch womit dies er folgt. Die Arbeitsanweisung ist an einen bestimmten Prozess beziehungsweise ein Produkt und an einen Arbeitsplatz gebunden. Sie ist eine Hilfe für jeden Mitarbeiter, damit dieser seine Aufgaben qualitätsgerecht er füllen kann. Die einzelnen Arbeitsschritte werden hierbei als Checkliste dargestellt.

Der Einsatz einer Arbeitsanweisung dient dem Qualitätsmanagement einer Praxis. Hierbei werden die Mitarbeiter unterstützt, wenn trotz Er fahrung und Qualifikation wiederholt dieselben Fehler gemacht werden. Die Arbeitsanweisungen dienen auch für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Jeder Praxisinhaber kann selber festlegen, wie eine Arbeitsanweisung auszusehen hat, sie wird also individuell für die Praxis erstellt. Eine Arbeitsanweisung sollte immer so formuliert werden, dass jeder Anwender damit arbeiten kann!

Das Erstellen einer Arbeitsanweisung

Für die Praxis sollte eine Arbeitsanweisung etwa in der folgenden Weise formuliert werden:

Arbeitsanweisung „Entsorgung gebrauchter Instrumente“

Zum Ende einer Behandlung werden die gebrauchten Instrumente entsorgt. Das Behandlungszimmer wird für die nächste Behandlung vorbereitet. Je nach Verschmutzung werden die Instrumente vorgereinigt. Hierbei wird die assistierende Mitarbeiterin diese Vorreinigung vornehmen. Dazu trägt sie Handschuhe.

Des Weiteren nimmt die Stuhlassistentin zur Vorreinigung der benutzten Instrumente einen Zellstoff-Tupfer. Er folgte die Vorreinigung, werden die verunreinigten Tupfer im normalen Hausmüll entsorgt. Die benutzten Instrumente werden – bei der sogenannten Trockenentsorgung – in einem Behälter bis zur weiteren Bearbeitung aufbewahrt. Wichtig ist, dass dieser Behälter verschließbar ist, um die benutzten Instrumente zum gegebenen Zeitpunkt zum unreinen Bereich zu transportieren.

Die oben beschriebenen Tätigkeiten werden als Arbeitsanweisung zum Beispiel wie in der Tabelle formuliert.

aus: Hygiene in der Zahnarztpraxis, Band 1, zfv 2010

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