
Nachweispflicht für Fortbildung im Sozialgesetzbuch streichen
Vertreterversammlung der KZVB politisch einig – Widerspruch des KZVB-Vorsitzenden zum Thema Budgetspartage -
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) am 20. und 21. November 2009 in München bescherte zwar eine überaus umfangreiche Fragestunde und hitzige Diskussionen, in den Forderungen an die Politik zeigte sich die VV dann aber weitgehend geschlossen.
Einstimmig forderten die Mitglieder der VV die Bundesregierung wiederholt auf, den Gesundheitsfonds abzuschaffen. Gleichzeitig begrüßten sie die Ankündigung des bayerischen Gesundheitsministers, Dr. Markus Söder, die Zahnärzte in ihrer Forderung zur Abschaffung des Gesundheitsfonds zu unterstützen.
Ebenfalls einhellig forderte die VV den Gesetzgeber auf, die Nachweispflicht für Fortbildung nach Paragraf 95 des 5. Sozialgesetzbuchs ersatzlos zu streichen. Auch die gesetzlichen Regelungen zur Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung für den vertragszahnärztlichen Bereich sollen durch den Gesetzgeber abgeschafft werden, so der einstimmige Beschluss der Delegierten.
Erneut forderten die Delegierten die Bundesregierung auf, die Direktabrechnung mit Kostenerstattung für den Bereich der Zahnmedizin auszubauen. Die Versicherten müssten eine ungeschmälerte Erstattung der vertragszahnärztlichen Leistungen erhalten, beschloss die VV einstimmig.
Ohne Gegenstimme und Enthaltung hat die VV den Erhalt einer bedarfsgerechten, wohnortnahen und flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung gefordert. Daher verurteilt sie einen „zerstörerischen Vertragswettbewerb“, wie er beispielsweise im sogenannten DAK-Selektivvertrag sichtbar werde.
Einstimmig beschlossen die Delegierten das Leitbild für den Freien Beruf Zahnarzt, wie es gemeinsam von den KZVen Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig Holstein erarbeitet und vorgelegt wurde.
Dr. Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, reagierte gegenüber der DZW-Redaktion auch auf die Forderung des bayerischen FVDZ-Vorsitzenden Dr. Jürgen Welsch nach einem Ende der Budgetspartage (siehe DZW 47/09). Diese Forderung zeige, wie weit der Landesverband nach wie vor von der politischen Realität entfernt sei. „Jeder Standespolitiker weiß: Keine Verhandlungsführung der Welt kann Steuerungsmaßnahmen bei drohender Budgetüberschreitung (in Bayern Budgetspartage) verhindern. Schuld daran sind die Gesundheitspolitiker, die die unselige Budgetierung 1993 eingeführt haben. Das Gesamthonorar der Zahnärzte darf nicht stärker steigen als die Grundlohnsumme. Wenn absehbar ist, dass die Budgets überschritten werden, müssen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) reagieren. Sie können nicht mehr Geld verteilen als ihnen die Krankenkassen zur Verfügung stellen“, so Rat.
Der Gesetzgeber lasse den KZVen und den Krankenkassen nur einen sehr engen Spielraum für Verhandlungen. Dem Vorstand der KZV Bayerns sei es dennoch gelungen, Verbesserungen für die bayerischen Vertragszahnärzte zu erreichen. „Durch intensive Verhandlungen konnten wir den Krankenkassen zusätzliche Gelder abringen und dadurch die Zahl der Budgetspartage gegenüber früheren Zeiten deutlich reduzieren“, so Rat.
Budgetspartage würden erst der Vergangenheit angehören, wenn die Budgetierung abgeschafft sei. „Der unermüdliche Einsatz der KZVen hat dazu geführt, dass im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ein Ende der Budgetierung in Aussicht gestellt wird. Dafür müssen jedoch neue Regelungen gefunden werden. Vor diesem Hintergrund kann die Ausweitung der Festzuschüsse eine intelligente Alternative sei “, so Rat in seiner Replik.
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