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17. August 2010 |  Politik aktuell

Gegen reißerische Kritik am Berufsstand

BLZK-Beschwerde beim Deutschen Presserat über Berichte in der Publikumspresse –

 

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), ZA Michael Schwarz, hat sich in der vergangenen Woche in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen „reißerische Kritik“ am Berufsstand verwahrt. Anlass waren zwei Berichte in Publikumsmedien, in denen Zahnärzte als Pfuscher, Abzocker oder Lügner dargestellt werden.

So berichtet das vor allem in den neuen Bundesländern verbreitete Verbrauchermagazin Guter Rat in seiner Augustausgabe in der Titelstory „Verpfuscht und abgezockt – Die Tricks der Zahnärzte und wie Sie sich wehren“ über den Fall einer Rentnerin (Hartz IV), die von einer Zahnärztin teuer und angeblich falsch mit Implantaten und Auslandszahnersatz behandelt worden ist. Untertitel „Tatort Zahnarzt-Praxis – Wie Zahnärzte pfuschen und betrügen und warum sie am liebsten Implantate einsetzen“. Der Einzelfall dient dann gleich als Vorlage für eine ganze Reihe weiterer „typischer Zahnarztvergehen“ wie Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen, Falschinformation der Patienten über Kosten der Behandlung, die angebliche Vorliebe für teure Implantate bei mangelnder implantologischer Qualifikation etc. Dabei wird auch noch ein Anbieter von Auslandszahnersatz für angeblich nicht passende Prothetik mit abgeurteilt.

Im großen Informationskasten zum Beitrag sind dann allerdings weitgehend sachliche und korrekte Informationen zu finden. Hier wird auch auf die Patientenberatungsangebote der Zahnärztekammern und der Unabhängigen Patientenberatung (deren „Sachverständiger“ im Text allerdings als Zeuge für Pfusch und Abzocke dient) hingewiesen sowie auf die implantologischen Gesellschaften (wenn auch nur die DGI genannt wird). Kritisch ist sicher der zitierte Rat von Zahntechnikern, sich erst ein guten Zahntechniker zu suchen und sich dort einen guten Zahnarzt empfehlen zu lassen.

Michael Schwarz an den Presserat: „Laut Pressekodex widerspricht es journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. Genau dies geschieht jedoch, wenn ein Titelbild unter der reißerischen Überschrift ‚Verpfuscht und abgezockt‘ eine Fotomontage zeigt, bei der sich im Zahnarztspiegel das Euro-Zeichen befindet.“ Auch sei die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, wenn durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung ein sinnentstellendes oder verfälschtes Bild zahnärztlicher Berufsausübung gezeichnet werde. Schwarz kritisiert auch einen aktuellen Beitrag in Frau im Spiegel mit der Überschrift „Sieben Lügen, die der Zahnarzt erzählt“.

Der im Beitrag im Guter Rat angeführte Auslandszahnersatzanbieter hat den verantwortlichen Redakteur und die Zeitschrift zwischenzeitlich per Anwalt dazu aufgefordert, derartige rufschädigende unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik künftig zu unterlassen.

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