
Halbierte Steigerung für Punktwert und Gesamtvolumen für 2011 und 2012
Honorarangleichung Ost-West erst ab 2013 mit zwei mal 2,5 Prozent – erste Diskussionen zum Entwurf für das GKV-Finanzierungsgesetz –
Der im Juni nach langen Diskussionen von den Koalitionspartnern gefundene Kompromiss für eine Reform der Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, die DZW berichtete) hat über die parlamentarische Sommerpause nun inzwischen die Form eines Diskussionsentwurfs angenommen. In einer ersten Runde haben die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FG) Mitte vergangener Woche bereits einmal beraten und verändert.
Kernpunkte sind Einsparungen zur Verminderung des für 2011 und 2012 erwarteten Milliardendefizits in der GKV, so bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen, bei der Vergütung in den Hausarztverträgen sowie die Umstellung bei den Kassenbeiträgen mit einem kassenindividuellen, einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag mit Sozialausgleich. Hier sollen die Kassen künftig säumigen Zahlern auch einen Säumniszuschlag (mindestens 30 Euro, maximal der dreifache monatliche Zusatzbeitrag) abverlangen dürfen, der Sozialausgleich wird 2011 noch von den Kassen durchgeführt.
Vorgesehen waren im Kompromiss auch Einsparungen in der zahnärztlichen Versorgung; so soll der Punktwert auf dem Stand 31. Dezember 2010 für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz laut Entwurf durch Änderungen im Paragraf 85 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) in den Jahren 2011 und 2012 jeweils höchstens um die Hälfte der durchschnittlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahme aller Mitglieder der Krankenkassen (Grundlohnsummensteigerung) nach Paragraf 71 Absatz 3 SGB V erhöht werden dürfen. Die Vereinbarungen über die Gesamtvergütung als Ausgabevolumen für die vertragszahnärztlichen Leistungen (ohne ZE und ohne Individualprophylaxe und Früherkennung) dürfen ebenfalls eine Erhöhung höchstens um die Hälfte der Grundlohnsummensteigerung erreichen.
In Artikel 2 des Gesetzentwurfs ist auch vorgesehen, die Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen (ohne Zahnersatz) bei Punktwert und Gesamtvergütung in den fünf neuen Bundesländern und Berlin anzuheben, allerdings erst 2013 und 2014 (also in der nächsten Legislaturperiode) jeweils auf Basis des Vorjahres und dann auch nur um zwei mal 2,5 Prozent, für Berlin nur zwei mal 2 Prozent. Das ist deutlich weniger als der von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen errechnete Anpassungsbedarf von ca. 10 Prozent.
Weitere, im Entwurf des BMG in Artikel 2 noch enthaltene Regelungen für die vertragszahnärztliche Versorgung, die den Vorschlägen und Forderungen der Zahnärzteschaft und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) nach einer Strukturreform der vertragszahnärztlichen Versorgung entsprechen (Stichwort überfällige Aufhebung der strikten Budgetierung und Abkoppelung von der Grundlohnsummensteigerung, Regionalisierung der Punktwerte und der Gesamtvergütung, im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen festgesetzte Verteilungsmaßstäbe), sind in der ersten Fraktionsrunde offensichtlich gestrichen worden.
Weiterhin enthalten sind in Artikel 1 des Entwurfs die Rückkehr zur Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung schon nach einem Jahr Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. In Artikel 6 des Entwurfs finden sich Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes mit Regelungen zur Beitragshöhe im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen. Noch nicht enthalten, laut Interview des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMG, Daniel Bahr (FDP), mit der Ärzte Zeitung aber beabsichtigt ist eine Regelung, die eine saubere Trennung zwischen Wahltarifen der GKV und der PKV vorsieht. Komplett verboten werden sollen solche Wahltarife den gesetzlichen Kassen aber nicht.
Im KZBV-Vorstand ist man nicht überrascht, aber doch enttäuscht und unzufrieden mit dem jetzigen Diskussionsstand. So sei der Ost/West-Angleich nicht ideal, hier sei man 2009 im (damals gescheiterten) Anlauf mit der CDU schon weiter gewesen. Der jetzige Vorschlag mit Anhebung erst 2013 und 2014 um nur 2,5 Prozent sei nicht zielführend, die Praxen könnten so zum Beispiel die Abwanderung von Fachpersonal kaum aufhalten, so der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. Es seien überfällige Änderungen, die bei den Ärzten schon lange gelaufen seien, für die Zahnärzte erneut auf die lange Bank geschoben worden.
Das Ministerium habe zugesagt, in seinen Entwurf des GKV-FG die nötigen strukturellen Veränderungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzunehmen und dies im ursprünglichen Diskussionsentwurf auch getan, so der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. Im aktuellen Entwurf würden nun mit dem Ziel der Kostendämpfung vielmehr alte Steuerungsmittel und Budgetierung noch verstärkt. Man werde in der Anhörung der Verbände im BMG am 9. September 2010 und im Vorfeld der Koalitionsklausur von CDU, CSU und FDP am 5. September 2010 zum aktuellen Diskussionsstand Stellung beziehen und die zahnärztlichen Positionen und die Dringlichkeit der längst überfälligen strukturellen Reformen noch einmal sehr deutlich machen, so Eßer und Fedderwitz. Ein entsprechendes Papier werde gerade vorbereitet.
Man kenne auch die Argumentation vor allem der CDU, nach der die strukturellen Änderungen, die man grundsätzlich befürworte, nicht in das Finanzierungsgesetz passen. Dort habe man versprochen, sie auf die Agenda für das Reformpapier zur ambulanten Versorgung zu setzen, das Ende des Jahres angegangen werden soll. Im KZBV-Vorstand gibt es allerdings mit Blick auf die Querelen schon bei der Finanzierung der GKV die Sorge, dass damit die nötigen Reformen für die Zahnärzte erneut auf die lange Bank geschoben werden. „Besser wäre es, die strukturellen Veränderungen für uns jetzt einzuleiten“, so Fedderwitz.
Unsicherheitsfaktor vor allem für den Ost/West-Angleich sei die CSU, die bis jetzt noch nicht mit den Beratungen des Entwurfs befasst gewesen sei, so Eßer. Vom bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und seinem Gesundheitsminister Dr. Markus Söder ist bekannt, dass sie erklärte Gegner des Ost/West-Angleichs sind.
DZW im Abo
Jede Woche: Die
Zahnarztwoche im
Abonnement
DZW TV
Informationen aus
der Gesundheits- und
Berufspolitik, Neues
aus der Zahnmedizin,
Hinweise auf
interessante
Veranstaltungen,
Interviews u.v.m.



Eigenen Kommentar hinzufügen