
„Wir wollen Wettbewerb über Service und Qualität, nicht nur über den Preis“
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Zahntechniker verbessern – DZW-Gespräch mit VDZI-Präsident ZTM Jürgen Schwichtenberg und Vizepräsident ZTM Uwe Breuer –
Die zahntechnischen Betriebe in Deutschland müssen seit vielen Jahren unter immer schwieriger werdenden Bedingungen um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. Überholte und enge Vorgaben des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie wachsender wirtschaftlicher Druck machen ihnen vielfach das Leben schwer. „Ein echter, fairer Wettbewerb, wie ihn die Politik fordert, ist für die zahntechnischen Betriebe in der GKV derzeit kaum gegeben“, so der Präsident des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), ZTM Jürgen Schwichtenberg, im Gespräch in der DZW-Redaktion.
Vor allem das Dogma der Beitragssatzstabilität in der GKV für die Vergütungsverhandlungen nach den Paragrafen 57 und 71 SGB V und Selektivverträge nach Paragraf 73c sind für den VDZI Kernprobleme. „Die strenge Anbindung der Vergütung zahntechnischer Leistungen an die Grundlohnsummensteigerung bringt die Zahntechniker schon seit Jahren immer mehr in Existenznöte“, so Schwichtenberg. Ideal wäre aus Sicht des VDZI daher eine Kopplung der Preise innerhalb der GKV (BEL) an die Handwerksindizes. Denn jetzt steigen die Löhne nur unterdurchschnittlich, das macht den Beruf Zahntechniker unattraktiver für junge Menschen.
Verstärkt wird dies durch die Selektivverträge nach Paragraf 73c SBG V für Zahnersatz, die zum einen zu einem noch stärkeren Preisdruck führen, zum anderen aber auch Patientenströme steuern und die freie Arztwahl aushebeln. Hier stehen Zahnärzte und Zahntechnik gemeinsam in der Forderung gegenüber der Politik, den 73c für die vertragszahnärztliche Versorgung auszusetzen. „Wir haben ja unter anderem mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer in dieser Sache auch an Bundeskanzlerin Merkel geschrieben. Bei unseren Gesprächen im Bundesgesundheitsministerium, vor allem aber mit vielen Bundestagsabgeordneten, haben wir sehr positive Resonanz auf unser Anliegen gefunden. Seit Januar dieses Jahres haben wir auch über die Mitgliedsinnungen alle Bundestagsabgeordneten angeschrieben, und eine überraschend hohe Zahl hat darauf reagiert. Darüber hinaus haben wir Gespräche mit allen Parteien geführt und auch mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, gesprochen. Danach ist die prinzipielle Bereitschaft, den 73c für die zahnärztliche Versorgung abzuschaffen, recht hoch. Ob diese große Koalition, die sich dafür im Gesundheitsausschuss bereits gebildet hat, dieses Thema schon mit der jetzt anstehenden Reform angeht, ist noch offen“, so Schwichtenberg über die Aktivitäten des VDZI.
„Klar ist: Wir wollen die freie Arztwahl für den Patienten und die freie Wahl des Zahnarztes für das Labor seines Vertrauens. Ein fairer Wettbewerb kann nur über Service und Qualität laufen, nicht allein über den Preis. Hier haben wir auch großen Konsens mit der Zahnärzteschaft“, betont Schwichtenberg. „Es ist unsere Aufgabe als VDZI, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ordnungspolitisch so zu setzen, dass das Labor betriebswirtschaftlich arbeiten kann. Unser Ziel ist es, dass der Laborinhaber auch in der GKV so agieren kann, dass er damit seinen Betrieb wirtschaftlich halten kann.“
Darauf und auf die Qualitätssicherung zielte auch die Neuverhandlung zum Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL), das seit 25 Jahren nicht grundlegend überarbeitet wurde. Dies ist nun erfolgt. Zudem möchte der VDZI in den einleitenden Bestimmungen zum BEL zum einen explizit daran festhalten, dass nur in Europa berufsrechtlich zugelassene Hersteller die Sonderanfertigung nach dem Medizinproduktegesetz für Zahnersatz in der GKV fertigen dürfen.
Die Laborlandschaft wird sich in den kommenden Jahren weiter verändern – die „Mittelschicht“ – bezogen auf die Größe – bricht weg, dafür wird es wenige große, in Kooperationen arbeitende Labore und viele kleine Labore geben, von denen vor allem die spezialisierten Betriebe gute Chancen auf Erfolg haben. „Derzeit fördern die Arbeitsagenturen noch die Selbstständigkeit vor allem älterer Zahntechniker, die dann oft in Kleinstbetrieben arbeiten. Das ist aktuell zu beobachten“, so VDZI-Vizepräsident ZTM Uwe Breuer.
Was die qualifizierte Ausbildung angeht, sieht der VDZI das Zahntechnikerhandwerk gut aufgestellt: Die dreieinhalbjährige Ausbildung sichere einen guten Grundstock, neue Technologien werden durch überbetriebliche Unterweisungen vermittelt, ohne sich auf ein Herstellungssystem zu fokussieren. Das habe sich bewährt und werde von den Innungen in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern erfolgreich praktiziert. Mit dem Studiengang Dentale Technologie an der Fachhochschule Osnabrück mache man zudem jungen Menschen ein sehr attraktives Angebot für den beruflichen Aufstieg. Gleichzeitig dient dieser Studiengang als „Testlabor“ für neue Geräte, Verfahren und Materialien, die dort von den Studierenden für ihre wissenschaftlichen Arbeiten untersucht werden.
Mit der speziell für das Zahntechnikerhandwerk als Gesundheitshandwerk entwickelten Dachmarke Q-AMZ und dem Qualitätssicherungskonzept QS-Dental habe man ein „unglaubliches Alleinstellungsmerkmal“ für die Labore geschaffen, so Breuer. Man habe bewusst kein nach der allgemeinen QM-Norm entwickeltes System gewählt, sondern gemeinsam mit den Kollegen auch auf der europäischen Ebene ein nach zahntechnischen Kriterien und an den medizinprodukterechtlichen Vorschriften orientiertes Konzept erarbeitet. Besonders wertvoll für die Labore, aber auch für die Praxen, seien die im Qualitätssicherungskonzept QS-Dental enthaltenen Schnittstellenbeschreibungen zwischen Praxis und Labor.
Die Zusammenarbeit mit den Zahnärzten sei insgesamt gut, vor allem auf regionaler Ebene seien die Innungen und die Zahnärzteschaft auf Messen und Veranstaltungen für Patienten gemeinsam aktiv. Schwichtenberg: „Wir wünschen uns eine komplementäre Partnerschaft zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern – im Interesse unserer beiden Berufsstände und natürlich im Interesse der Patienten.“
(Artikel gekürzt)
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der DZW 31/10 auf Seite 1.
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