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09. Februar 2010 |  Kommentar

Mündiger Bürger, aber kein mündiger Patient

von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –

 

So steht es im Paragrafen 12 Wirtschaftlichkeitsgebot des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V): „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Diese Maxime, die Vertragszahnärzten dank Kassenabrechnung und drohender Wirtschaftlichkeitsprüfung stets vor Augen steht und von der Politik den sogenannten Leistungserbringern immer wieder vorgehalten wird, wird von derselben Politik den gesetzlich Versicherten und Patienten gern verschwiegen.

Dr. Marion Marschall

Ihnen wird vielmehr suggeriert, dass sie alles, was medizinisch möglich ist, im Bedarfsfall auch bekommen. Und diese glauben das nur zu gerne – auch wenn ihnen eigene Erfahrungen und Berichte aus ihrem Umfeld und in den Medien immer wieder das Gegenteil beweisen. Jeder kennt die Beispiele, bei denen Ärzte und Patienten um die Kostenübernahme für Medikamente und Therapien kämpfen müssen.

Vor allem die SPD, aber auch weite Teile der CDU und der CSU haben mit sozialen Wohltaten in den 1970er- und 1980er-Jahren dieses Anspruchsdenken durchaus befördert und scheuen nun aus Angst um Wählerstimmen davor zurück, den Versicherten deutlich zu sagen, dass Gesetzliche Krankenversicherung eben nur ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig heißt, nicht bestmögliche Versorgung und State of the Art. Stattdessen wird versucht, bei den Leistungserbringern an der Sparschraube zu drehen – sollen die sich doch mit den Patienten herumärgern. Und die Kassen tröten fröhlich mit ins Horn und stellen die Ärzte und Zahnärzte in den Senkel, wenn diese den Patienten nach den Richtlinien Leistungen „auf Kasse“ verweigern müssen.

So braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn Patientenvertreter durch die Talkshows dieser Republik eilen und alle Versuche, den Versicherten mehr Wahlmöglichkeiten für eine bessere Versorgung zu ermöglichen, als Angriffe auf die Versorgungsqualität diskreditieren. Frei nach dem Motto „Eine stramme Behauptung ersetzt jeden Beweis“ wird da der Niedergang der Versorgungsqualität beim Zahnersatz durch die Festzuschüsse postuliert als Warnung an die Politik, weiteren Wünschen der Zahnärzteschaft zur Ausweitung des Festzuschuss-Systems auf andere Bereiche nachzugeben. Auch Über-, Unter- und Fehlversorgungen werden wieder einmal zitiert.

Richtig ist, dass es Patienten gibt, die sich trotz Härtefallregelung schwertun, nötigen Zahnersatz im Festzuschuss-System zu finanzieren. Richtig ist aber auch, dass es heute für den Zahnarzt eine Fülle von Möglichkeiten gibt, diesen Patienten trotzdem zu einer Regelversorgung zu verhelfen.
Mit diesem geringen Prozentsatz von Patienten wird nun aber versucht, den vielen anderen, die sich gerne mehr als „ausreichend“ etc. leisten möchten, ohne ihren Kassenzuschuss zu verlieren, diese Möglichkeit zu verweigern. Gerade in der Zahnmedizin gibt es ein auch medizinisch sinnvolles Mehr gegenüber der „ausreichenden“ Kassenleistung – und davon machen Patienten gerne Gebrauch, wenn es ihnen sinnvoll erscheint und sie es sich leisten wollen. Das zeigen ja die Wahl von gleich- und andersartigen Versorgungen beim Zahnersatz und die Zuzahlungsbereitschaft bei zahnfarbenen Füllungen etc.

Doch offensichtlich wollen viele in Politik, den Kassen und bei den Patienten- und Verbraucherschützern lieber den sonst so gern zitierten mündigen Bürger weiter als unmündigen Patienten halten, den man davor schützen muss, von den bösen Ärzten und Zahnärzten über den Tisch gezogen zu werden. Dass dabei die Begriffe munter durcheinandergehen und von einer „dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Grundversorgung“ die Rede ist – wenn es eine Grundversorgung gibt, muss es ja auch eine Wahl- oder Zusatzversorgung geben –, sei hier nur am Rande erwähnt.

Ob die von der KZBV auch mit Blick auf einen Wegfall der Budgetierung nun bevorzugten Festzuschüsse der Königsweg sind, darüber kann man streiten. Viele Zahnärzte und Patienten wären schon mit einer Ausweitung der Mehrkostenregelungen zufrieden. Die Behauptung, dass mit mehr Festzuschüssen automatisch die Versorgungsqualität sinkt, ist aber schlicht Populismus.
Das zeigt aber auch, wie schwierig es werden wird, die von der KZBV propagierte Ausweitung des Festzuschuss-Modells auf andere Leistungsbereiche, aber selbst eine Ausweitung der Mehrkostenregelung in der Politik und in der Öffentlichkeit als auch für die Patienten sinnvoll zu „verkaufen“. Selbst wenn die FDP diesen Modellen offen gegenübersteht, so hat sie doch schon angekündigt, sich in Sachen Zahnärzteschaft nicht dem Vorwurf der Klientelpolitik aussetzen zu wollen. Die CDU und ohnehin die CSU werden in weiten Teilen ihr Mäntelchen in den Wind der Wählergunst hängen.

Ärgerlich am aktuellen Statement ist aber, dass hier die vielfach ehrenamtlichen Leistungen der Zahnärzte gerade in der Versorgung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen – für die der Gesetzgeber in der Kranken- und Pflegeversicherung noch eine Lösung schuldig ist – negiert werden und den Zahnärzten die Schuld an dieser Misere in die Schuhe geschoben wird. Dagegen muss sich die Zahnärzteschaft wehren.

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