
Nun GOZ mit HOZ
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –
Jetzt soll es doch schnell gehen mit der GOZ-Novellierung. Von der parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz am Dienstag vergangener Woche angekündigt und am Freitag schon vom Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler zugesagt. Jetzt sollen die Zahnärzte ganz schnell ihre Datengrundlagen und ihre HOZ zur Verfügung stellen, die nun laut Rösler eine große Rolle spielen soll. Die Standespolitik freut sich, hat sie doch mit Beharrlichkeit und Verweigerung den Referentenentwurf der schwarz-roten Vorgängerkoalition gekippt und auf den Wechsel zu schwarz-gelb gesetzt – und damit im ersten Schritt jetzt Erfolg gehabt.
Die Bundeszahnärztekammer sieht sich mit der HOZ gut aufgestellt, die ja gerade auf der Bundesversammlung beim Deutschen Zahnärztetag in München in aktualisierter Form vorgestellt und abgesegnet wurde. Wenn man aber an die Diskussionen genau dieser Bundesversammlung denkt, weiß man auch, dass diese HOZ selbst für viele Delegierte unverständlich und aus ihrer Sicht lückenhaft ist. Die Idee dahinter, die möglichst große Freiheit der privaten Abrechnung einer modernen Zahnheilkunde, die ihre Erfinder mit der HOZ bieten wollen, leuchtet vielen nicht ein.
Auch bei der betriebswirtschaftlichen Bewertung gingen die Wogen in München damals hoch, die Münchner Beschlüsse haben BZÄK-Vorstand und Prognos noch einmal viel Arbeit beschert. Der Ansatz über die Praxisstunde, über deren Bewertung zwischen Ministerium und BZÄK selbst unter der Großen Koalition fast Einigkeit herrschte, ist nicht für alle nachvollziehbar. Anscheinend verbindet sich für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem Wort „Gebührenordnung“ eine möglichst detaillierte Beschreibung all dessen, was man abrechnen darf, am liebsten gleich mit einem kommoden und fixen Geldbetrag dazu.
Hinter vorgehaltener Hand hieß es oft: Bloß gut, dass die HOZ nie echte Grundlage für die GOZ werden kann. Nun sieht es plötzlich anders aus. Ob sich die Zahnärzte in den Praxen auch freuen auf eine neue GOZ mit HOZ? Der Wunsch, ohne Analogabrechnungsakrobatik eine moderne Zahnmedizin leistungs- und praxisgerecht abrechnen zu können, ist sicher da. Aber viele haben sich auch mit der alten GOZ und ihren Tücken gut eingerichtet. Eigentlich geht es doch ganz gut, so ist zu hören, der alte Referentenentwurf ist glücklich abgeschmettert, so dringenden Handlungsbedarf sieht man nicht. Mehr Kostenerstattung? Es geht auch ohne. Weitere Festzuschusssysteme? Bringen doch vermutlich noch mehr Bürokratie.
Mehrkostenregelungen ausweiten, das erscheint Zahnärzten vielfach sinnvoll, zum Beispiel in der Endo. Da wäre es schön, wenn der Patient in der Gesetzlichen Krankenversicherung von der Kasse einen Zuschuss bekommen könnte, wenn er eine bessere Therapie wählt. Das erklärt sicher auch die positive Reaktion auf unsere kleine Internetumfrage zum Selektivvertrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns in der Endo.
Sicher ist: Auf die BZÄK, die wissenschaftlichen Fachgesellschaften in der DGZMK und auf die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die auch bei der privaten Gebührenordnung wegen der von ihr präferierten weiteren Festzuschusssysteme immer mit im Boot sein muss, kommt viel Arbeit zu. Zum einen in den Diskussionen mit den Fachleuten im Ministerium und in der Privaten Krankenversicherung, mit der Rösler ja einen Interessenausgleich anstrebt – und dies sicher nicht nur in der Öffnungsklausel –, sondern auch in der Diskussion mit den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Nichts wäre unglücklicher als eine neue, von der Standespolitik entscheidend mitgestaltete GOZ, die in der Zahnärzteschaft keinen Rückhalt hat.
Wäre ein anderer Ansatz als die HOZ besser, zum Beispiel der, den die Bundesärztekammer (BÄK) für die GOÄ-Novellierung gewählt hat? Sind solche umfangreichen Erhebungen mit ganz neuer Methodik, wie sie die Ärzte gestemmt haben, auch für die Zahnmedizin sinnvoll? Angesichts der deutlich schmaleren Leistungspalette der Zahnärzte sicher nicht. Aber wird die erarbeitete Grundlage für die Zahnärzte in den Diskussionen mit Ministerialen, Beihilfe- und PKV-Vertretern ausreichen? Denn trotz aller jetzt bekundeten Gesprächsbereitschaft und Offenheit für die Belange der Zahnärzte wird es spätestens dann harte Runden geben, wenn es ums knappe Geld geht. Für die BÄK ist klar, dass sie in den Verhandlungen um die GOÄ hier nicht vorgeführt werden will.
Zum Glück wird es auch bei dem nun angekündigten Schnellstart in der GOZ-Diskussion eine Weile dauern, bis ein Referentenentwurf fertiggestellt ist und seinen langen Lauf durch die mitzeichnenden Bundesressorts und die Länder antreten kann. Zeit, die man für die Information der Kollegen nutzen sollte.
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