
Die Öffnungsklausel eröffnet PKV Weg zu einseitigen Verträgen
Nachteile für Zahnärzte und Patienten – BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zum Stand von Politik, GOZ-Novellierung und Forderungen der PKV –
Drei Themenblöcke standen auf der Agenda der Klausurtagung des Vorstands der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die am vergangenen Wochenende in Rottach-Egern am Tegernsee stattfand: Gesundheitspolitische Entwicklung und Mega-Trends in den kommenden Jahren, die Patientenrechte und die Öffnungsklausel und Selektivverträge. Zum ersten Punkt will man vonseiten der BZÄK die Themen nachhaltige Finanzierung, Prävention, Vernetzung sowie Qualitätssicherung weiter bearbeiten.
- BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel
In Sachen Patientenrechte wurden fünf Thesen formuliert, auch ist der Kooperationsvertrag mit der auch vom Bundesgesundheitsministerium unterstützen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) jetzt unterschriftsreif. Noch keine Beschlüsse gibt es zum nach wie vor strittigen Thema Öffnungsklausel und Selektivverträge, hier liegt für die nächste Vorstandssitzung am 23. Juni 2010 ein Positionspapier vor. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel kommentierte in einem Interview mit der DZW-Redaktion die aktuelle Diskussion um Gesundheitspolitik, GOZ-Novellierung und die von der PKV immer wieder vehement geforderte Öffnungsklausel.
DZW: In Berlin regieren, so scheint es vielen Bürgern, derzeit Krise und Chaos. Jetzt muss ein neuer Bundespräsident gewählt werden. Wenn Sie als Kandidat für dieses Amt antreten würden: Welche Themen würden Sie auf Ihre Agenda setzen?
Dr. Peter Engel: Ganz wichtig in Zeiten der Krise ist ein deutliches Signal der Handlungsfähigkeit vonseiten der Regierung an die Bürger. Zweites Thema ist die soziale Gerechtigkeit, also gleicher Zugang zu guter Bildung, aber auch guter medizinischer Versorgung, und das flächendeckend. Trotz aller Sparzwänge muss die Politik sicherstellen, dass wir in Deutschland das insgesamt hohe Niveau im sozialen Bereich aufrechterhalten, so, wie es einen demokratischen Industriestaat auszeichnet.
Dabei gilt aber auch das Propagieren von Gemeinsinn, also nicht immer nach dem Staat fragen, sondern selbst sehen, was jeder einzelne – unabhängig von staatlicher Regulierung – im Eigenengagement zum Wohle der Gesellschaft beitragen kann. Hier kann man auch „nur“ als Präsident der BZÄK eine ganze Menge bewirken.
Ein wichtiges Thema mit Blick in die Zukunft nicht nur aus zahnärztlicher Sicht: Die Politik muss dafür die adäquaten Rahmenbedingungen schaffen – Prävention und Gesundheitsaufklärung für die Bevölkerung, die Wahrung der Patientenrechte für schwächere Mitglieder in unserer Gesellschaft sowie eine moderne Gebührenordnung, die eine hochwertige Versorgung der Patienten überhaupt realisierbar macht.
DZW: Der gesundheitspolitische Sparzwang – Stichwort Eurokrise, Sparpaket der Bundesregierung, NRW-Wahl – wächst. Wie können Sie unter diesen Voraussetzungen auch zukünftig eine nachhaltige, effiziente und leistungsgerechte zahnmedizinische Versorgung in Deutschland garantieren und mitgestalten? Welche Rolle spielt dabei die anstehende Novellierung der GOZ?
Engel: Ganz klar: Die Gestaltung gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen ist angesichts der aktuellen Finanzlage schwieriger denn je. Die Bundeszahnärztekammer hat mit der HOZ dokumentiert, was nach 22 Jahren fachlich und betriebswirtschaftlich für eine moderne Zahnheilkunde notwendig ist. Aber: Was finanziert werden kann, entscheiden leider nicht die Zahnärzte, sondern die Politik – unter Abwägung der wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten. Unsere Aufgabe ist es, die Politik zu beraten und für die Belange der Zahnärzte und ihrer Patienten zu sensibilisieren und die Interessen der Zahnärztinnen und Zahnärzte bestmöglich zu vertreten.
DZW: Was ist das bestmögliche Ergebnis? Was würde Sie und die Zahnärzteschaft „zufriedenstellen“?
Engel: Ich möchte noch einmal betonen, dass die Bundeszahnärztekammer mit der HOZ ihre Forderungen formuliert hat. Was von der Politik finanziert werden kann und will, entscheiden leider nicht die Zahnärzte. Aber Sie können sicher sein, dass wir das Möglichste für die Zahnärztinnen und Zahnärzte erreichen wollen. Hier werden wir unnachgiebig sein, wobei schon klar ist, dass es darum gehen wird, Kompromisse mit zu gestalten.
DZW: Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen um die GOZ/ HOZ?
Engel: Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzte Arbeitsgruppe, der Vertreter der Bundeszahnärztekammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherer (PKV) und der Beihilfekostenträger des Bundes und der Länder angehören, prüft derzeit das von der BZÄK erstellte Leistungsverzeichnis der HOZ mit Stand vom November 2009 im Hinblick auf den konkreten Inhalt der dort beschriebenen Leistungen und der finanziellen Auswirkungen bei einer Verwendung dieses Verzeichnisses als Gebührenverzeichnis einer neuen GOZ. Mit dem Abschluss der fachlichen Vorarbeiten in der AG GOZ rechnet das BMG im Herbst dieses Jahres. Von daher verläuft der Prozess bisher im Rahmen des Zeitplans.
DZW: Was bedeutet es, wenn es die HOZ, wie Sie sie vorgelegt haben, nicht als GOZ geben wird?
Engel: Die HOZ gibt es. Die Frage ist, ob der Verordnungsgeber bereit ist, diese vollumfänglich in eine neue verpflichtende GOZ zu überführen. Gelingt dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht, dann entfernt sich der Verordnungsgeber notwendigerweise vom Ideal. Die Frage wird sein, wie weit dies verantwortlich erfolgen kann.
DZW: Wie gestaltet sich das „Klima“ bei den derzeitigen Verhandlungen?
Engel: Es hat ganz deutlich ein Paradigmenwechsel im BMG stattgefunden: Wir werden als Gesprächspartner und nicht mehr als politischer Gegner wahrgenommen. Im Klartext: Die BZÄK war zwar früher vordergründig als Beraterin des BMG am Novellierungsverfahren der GOZ beteiligt – das wurde unserem Empfinden nach aber eher als „Erfüllungspflicht“ betrachtet und unser fachlicher Rat wurde weitgehend ignoriert. Dies ist jetzt anders, was ja eindrucksvoll dadurch belegt ist, dass das BMG die HOZ in den Novellierungsprozess mit einbezieht.
DZW: Was haben Sie konkret gegen die Öffnungsklausel?
Engel: Mit der Möglichkeit der Separatvereinbarung zwischen Privatversicherer und Zahnarzt – das heißt „Öffnungsklausel“ – in der GOZ würde man das Gesundheitswesen der Gefahr eines ruinösen Preiswettbewerbs der Zahnärztinnen und Zahnärzte untereinander aussetzen. Negative Auswirkungen für die Behandlungsqualität wären die zwingende Folge. Unvermeidliche wirtschaftliche Konzentrationsprozesse würden zudem die fatale Entwicklung hin zu medizinisch gut versorgten urbanen Zentren und unterversorgten ländlichen Gebieten beschleunigen.
Fakt ist: Die in rechtlicher Hinsicht mehrfach bedenkliche Öffnungsklausel schränkt das Patientenrecht auf freie Arztwahl ein, weil Patienten auf Vertragsärzte ihrer Versicherung festgelegt werden.
(Artikel gekürzt)
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der DZW 24/10 auf Seite 1.
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