
Versorgungslücke endlich schließen
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –
Viele werden es schon bei Patienten oder auch in der eigenen Familie erlebt haben: Kommt ein bislang zahnmedizinisch gesunder und adäquat versorgter Mensch aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter ins Krankenhaus oder Pflegeheim und ist nicht mehr in der Lage, seine Mundhygiene aufrechtzuerhalten, geht es mit seiner Mundgesundheit rapide bergab. Denn Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen oder pflegende Angehörige sind mit einer adäquaten Mundhygiene oft schlichtweg überfordert. Fehlende Ausbildung und Anleitung sowie Hemmungen, im „fremden Mund“ tätig zu werden, kommen oft hinzu.
Aber auch bei Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Handicaps sind Mundhygiene und zahnärztliche Behandlung ein Problem und dementsprechend der Mundgesundheitszustand oft katastrophal. Bei beiden Gruppen bleibt dies nicht ohne Folgen für die Allgemeingesundheit.
Wer nicht in die Praxis kommen oder die nötige Compliance für die Behandlung nicht leisten kann, steht derzeit bei der sonst so guten zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland „vor der Tür“.
Denn eine adäquate aufsuchende zahnmedizinische Betreuung und eine entsprechende Individualprophylaxe auch jenseits des 18. Lebensjahrs hat der Gesetzgeber schlicht nicht vorgesehen. Und so ist es nur dem großen, oft ehrenamtlichen Engagement vieler Zahnärzte und ihrer Teams zu verdanken, dass doch ein großer Teil dieser Patienten betreut und versorgt wird.
Nun haben sich die Zahnärzte als Vertreter für ihre Patienten aufgemacht, einen Weg zur Lösung dieses Problems aufzuzeigen. Sie haben dabei die Empfehlungen des Sachverständigenrats vom vergangenen Jahr und auch die von der Bundesregierung vor einem Jahr ratifizierte UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf ihrer Seite.
Das jetzt vorgelegte Konzept eröffnet eine Möglichkeit, diese Versorgungslücke in der GKV endlich zu schließen. Die dafür vermutlich nötigen 500 Millionen Euro im Jahr dürfen kein unüberwindbares Hindernis sein, Finanzkrise hin oder her. „Die Probleme der Menschen machen vor den Finanzproblemen der GKV nicht halt“, hieß es dazu in Berlin. Sie sind da, sie werden aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmen und sie müssen grundsätzlich gelöst werden. Selektivverträge sind dafür keine echte Alternative. Der jetzige Zustand ist unhaltbar, er ist für eine entwickelte Industriegesellschaft unbefriedigend und aus ethischen, medizinischen und wirtschaftlichen Gründen unzumutbar – sowohl für die Betroffenen als auch für die Zahnärztinnen und Zahnärzte.
So ist es auch absolut unverständlich und erschreckend, dass es den Ärzten im Gemeinsamen Bundesausschuss offensichtlich wieder nicht gelungen ist, eine vernünftige Regelung für zahnärztlich veranlasste Anästhesien zu finden. Und dies wohl nicht aus fachlichen Gründen, sondern wegen der Nickeligkeiten unter den Facharztgruppen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese vor allem für die Behandlung von behinderten Patienten und Kindern oft unvermeidbaren Anästhesien unterliegen ab 1. Juli wieder den Regelleistungsvolumina (RLV) und werden weiterhin schlechter bewertet als ärztlich verordnete ambulante Anästhesien. Welche Folgen das hat, haben wir bereits nach der Einführung der RLV erlebt – Behandlungen mussten oft endlos verschoben werden, Narkosetermine waren kaum zu planen. Leidtragende sind wieder die Patienten – und die eigenen Kollegen.
Handlungsbedarf gibt es auch bei den diagnosebezogenen Fallpauschalen, die keine zahnmedizinische Betreuung vorsehen. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen Mund- und Allgemeingesundheit vor allem bei Diabetes deutlich, aber auch bei vielen anderen Erkrankungen wirkt sich eine schlechte Mundgesundheit negativ aus. Das ist nicht nur aus medizinischer Sicht unbefriedigend, es ist auch unwirtschaftlich, da die Behandlungs- und Rehabilitationsergebnisse ohne die nötige zahnmedizinische Behandlung oft deutlich schlechter ausfallen, weniger stabil sind und so weitere teure Maßnahmen nötig werden.
Für die Zahnärzteschaft selbst gibt es ebenfalls noch viele Aufgaben. So wird derzeit nur an vier deutschen Universitäten im Studium auch eine Einführung in die Alterszahnmedizin angeboten, einen Schwerpunkt in der zahnärztlichen Betreuung von behinderten Patienten gibt es ebenfalls nur an wenigen Kliniken, so in Heidelberg. „Leuchtturm“ ist hier die Privatuniversität Witten/Herdecke. Und auch einen Lehrstuhl für Alterszahnmedizin sucht man in Deutschland vergebens. Die deutsche Expertin auf diesem Gebiet hat ihren Lehrstuhl dafür nun an der Universität Zürich inne.
Dass aus diesem nun vorgelegten Konzept schnell eine gesetzliche Regelung folgen wird, wird angesichts der aktuellen Sparzwänge und des dauernden Koalitionszwistes vor allem in der Gesundheitspolitik kaum jemand erwarten. So werden Zahnärzte, Patienten und Angehörige noch länger mit unhaltbaren Zuständen zurechtkommen müssen. Aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben, vielleicht tut sich doch schneller als erwartet etwas. Das stünde Politik und Gesellschaft auf jeden Fall gut zu Gesicht. Und es wäre ein Segen für alle, die es betrifft.
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