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02. März 2010 |  Politik aktuell

AOK Niedersachsen schickt ihre Patienten beim günstigen ZE vor

„AOKplus-Labore“ versprechen günstige Konditionen – Servicegesellschaft der KZV Westfalen-Lippe mit offenem Angebot –

 

Beim Thema preisgünstiger Zahnersatz/Selektivverträge dreht sich das Karussell der Anbieter und Angebote weiter. Ein „interessantes“ Angebot macht hierbei die AOK Niedersachsen ihren Mitgliedern. Über sogenannte AOKplus-Labore sollen sie bei deutschem Zahnersatz bis zu 20 Prozent und bei Auslandszahnersatz bis zu 65 Prozent der Laborkosten sparen können. Zusätzlich gebe das AOKplus-Labor eine urkundlich garantierte Gewährleistung auf die Laborleistungen von bis zu fünf Jahren.

Insgesamt 16 Labore beziehungsweise Anbieter von Auslandszahnersatz sind im entsprechenden Patientenflyer der AOK aufgeführt. Darunter sind einige deutsche Dentallabore sowie die Unternehmen Dentaltrade, InteraDent, Imex, Semperdent und Bionik-Dental. Dabei handelt es sich offensichtlich nicht um einen sogenannten Selektivvertrag. Vielmehr schickt die AOK Niedersachsen hier ihre Versicherten vor.

Unter der Überschrift „Und so einfach funktioniert’s“ wird das Verfahren beschrieben. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP), den die AOK Niedersachsen genehmigt. „3. Sie nehmen telefonisch oder schriftlich Kontakt mit einem der AOKplus-Dentallabore auf und reichen dort anschließend den genehmigten Heil- und Kostenplan ein. 4. Das Dentallabor erstellt Ihnen ein entsprechendes Angebot. 5. Nach Auftragsvergabe fertigt das AOKplus-Dentallabor Ihren Zahnersatz an und stellt diesen Ihrem Zahnarzt zur Verfügung.“ Der Zahnarzt führe dann die Behandlung wie gewohnt durch. Sollte man als Patient den Sonderrabatt nicht erhalten haben, „sprechen Sie bitte Ihren Zahnarzt an“. Der AOKplus-Partner werde dann eine berichtigte Rechnung ausstellen.

Nicht beschrieben ist, dass eigentlich der Zahnarzt für die Auswahl des Labors verantwortlich ist, da er den Zahnersatz verordnet und gegenüber dem Patienten bei Mängeln und Problemen der verantwortliche Partner ist. „Mit ihrer Offerte treibt die AOK nicht nur einen Keil zwischen das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis, sondern sie macht den Zahnarzt zum Erfüllungsgehilfen, der gefälligst einen fernöstlichen Zahnersatz eingliedern möge. Dass es sich bei der angebotenen fünfjährigen Gewährleistung noch um ein Geschäft zu- lasten Dritter, nämlich des Zahnarztes, handeln könnte, sei am Rande erwähnt“, so Dr. Michael Loewener, Wedemark, Mitglied der Zahnärzte für Niedersachsen (ZfN) in einem Beitrag auf www.zfn-online.de.

Aber auch bei den Selektivverträgen geht es weiter. So meldet das Dent-net/Indento, dass die KKH-Allianz als viertgrößte Krankenkasse bundesweit mit 2,1 Millionen Versicherten seit 1. März 2010 neuer Partner im Dent-net-Verbund ist. Damit könnten bundesweit 17,7 Millionen Versicherungsnehmer Leistungen in diesem Verbund in Anspruch nehmen, so Dipl.-Bw. Friedrich Smaga, Leiter der Produktentwicklung der Indento Managementgesellschaft mbH, Essen. Mit dem neuen Partner KKH-Allianz fallen nach Angaben von Smaga auch die bisher in den Verträgen üblichen Abschläge beim Bema-Honorar weg (die DZW berichtete). „Mit der Aufnahme der KKH-Allianz können auch umfassende strukturelle Neuerungen im Netzwerk herbeigeführt werden. Wir werden spätestens zum Ende des II. Quartals 2010 die Bema-Honorar-Reduzierung aufheben, sodass der Zahnarzt zukünftig keinerlei Rabattierung mehr in Kauf nehmen muss. Ausgenommen hiervon sind Interims- und Vollprothesen“, so Smaga.

Betont wird zudem, dass viele zahntechnische Arbeiten nicht mehr im Ausland, sondern im deutschen Meisterlabor hergestellt werden. „Der technologische Fortschritt und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit ermöglichen es, dass deutscher Qualitätszahnersatz heute erstaunlich günstig hergestellt werden kann und sich eine Verlagerung ins Ausland zum Teil fast gar erübrigt“, so Smaga.

Vonseiten der zahnärztlichen Verbände und Körperschaften gibt es in Sachen Selektivverträge unterschiedliche Signale. Während der Deutsche Zahnärzte Verband (DZV) jetzt eine Aufklärungskampagne zu Selektivverträgen gestartet hat (siehe DZW 8/10) und auch Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, Selektivverträge gegenüber  der DZW für die zahnärztliche Versorgung ablehnt, gibt es bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) kein einheitliches Bild. Abgelehnt werden „fremdbestimmte“ Selektivverträge, die das Kollektiv aufheben. Anders als bei den Ärzten mit ihren pauschalen Vergütungen, für die Selektivverträge durchaus Vorteile haben könnten, seien diese Verträge in der einzelleistungsbasierten Vergütung der Zahnärzte nicht sinnvoll.

(Artikel gekürzt)


Den vollständigen Artikel lesen Sie in der DZW 9/10 auf Seite 1.

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