Öfter mal was Neues
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –
„Öfter mal was Neues, nur nichts Gescheites“, dieser Gedanke beschleicht einen mit Blick auf das neue Angebot der AOK Niedersachsen in Sachen preiswerter Zahnersatz. Eh man sich auf einen bei den Zahnärzten nicht beliebten und von der Standespolitik bekämpften Selektivvertrag einlässt und dann rasch eine Partnerkasse unter vielen ist, macht man so lieber den Patienten gleich selbst zum Selektierer.
Das ist in mehrfacher Hinsicht interessant und bemerkenswert. Plötzlich soll der Patient, der ja sonst immer vor Übervorteilung durch die Ärzte und Zahnärzte geschützt werden muss, selbst bei einem Labor oder einem ZE-Händler anrufen und ein Angebot für seinen Zahnersatz auf der Basis eines von der Kasse genehmigten Heil- und Kostenplans einholen. Er soll eine medizinisch wichtige Leistung selbst übernehmen.
Auch wenn man allen an diesem AOK-Paket beteiligten Laboren und Unternehmen ausreichende Fachkompetenz zubilligen wird, so hat es doch gute medizinisch-fachliche Gründe, dass dieser Schritt bisher durch den Zahnarzt erfolgt und auch weiter erfolgen muss: Er allein kann im Auftrag an das Labor die besonderen, individuellen Anforderungen an die geplante ZE-Versorgung formulieren und bei Rückfragen qualifiziert antworten. Der HKP enthält nur die nackten technischen Angaben.
Und doch soll der Zahnarzt das vom Patienten ermittelte Angebot nun in Auftrag geben. Was, wenn die individuellen Anforderungen die Arbeit am Ende teurer machen, als im Kostenvoranschlag angegeben? Den Ärger hat im Zweifelsfall immer der Zahnarzt – mit dem Patienten, dem die AOK doch die günstige Lösung versprochen hat, mit dem Labor oder dem Handelsunternehmen. Hier wird der Wettbewerb unter den Krankenkassen auf neue Art auf dem Rücken der Zahnärzte und ihrer Patienten, zulasten des Vertrauensverhältnisses Arzt-Patient, ausgetragen.
Zugleich machen die Kassen – und die AOK Niedersachsen steht hier nur als ein Beispiel für diverse andere Angebote anderer Kassen – aus medizinischen Leistungen damit das, was sie den Ärzten und Zahnärzten nur zu gerne vorwerfen: eine Ware. Und sie untergraben damit die ärztliche und zahnärztliche Kompetenz.
Abgesehen davon widersprechen sie sich mit einer solchen Politik selbst: Stets und ständig wird die Qualität beschworen, die man als Kasse bei den „Leistungserbringern“ sichern müsse. Hier aber wird an einer ganz entscheidenden Stelle die zahnärztliche Qualitätssicherung ausgehebelt. Oder können Sachbearbeiter der Kassen die Qualität zahntechnischer Leistungen nach Papierlage beurteilen, also zum Beispiel anhand von bunten Hochglanzprospekten? Da nützen auch die schönsten Kooperationsverträge nichts.
Aber mal andersrum: Wenn Patienten jetzt also nach Meinung der Kasse in der Lage sind, solche Angebote selbst einholen zu können, warum sollten sie dann nicht auch in der Lage sein, gemeinsam mit ihrem Arzt oder Zahnarzt über die für sie richtige Therapie zu entscheiden, auch wenn diese nicht reine Kassenleistung ist? Damit wäre dann eines der Hauptargumente der Kassen gegen die Ausweitung der Kostenerstattung dahin.
Klar ist: Die Zahl der Patienten, die sich in Deutschland nach BEL hergestellten Zahnersatz nicht leisten können oder wollen, wird steigen, nicht dramatisch, aber doch spürbar. Je länger die Finanz- und Wirtschaftskrise anhält, desto deutlicher. Aber jedem Zahnarzt stehen schon heute viele Möglichkeiten zur Verfügung, diesen Wünschen und Bedürfnissen seiner Patienten entsprechen zu können – auch ganz ohne Selektivverträge und Laborlisten. Mit deutschen Laboren oder mit Auslandszahnersatz und so, dass alle Seiten davon profitieren können.
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