
„Berufsstand muss sich gegen diese GOZ wehren“
Interview mit ZA Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI, und Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des Verbands, zur GOZ-Klage –
Zum 1. Januar 2012 wird die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft treten. Bereits im Prozess der Novellierung hatte der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) in seinen umfangreichen Stellungnahmen die Kritik- und Knackpunkte dieser vielfach als Sparnovelle bezeichneten Modifikation der 23 Jahre alten GOZ fachlich und juristisch aufgearbeitet. Angekündigt wurde damals auch schon, dass man diese GOZ-Novelle höchstrichterlich überprüfen lassen würde.
Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ist vorbereitet, der BDIZ EDI wirbt dafür auch um Unterstützung bei den Zahnärzten. Der Präsident des Verbands, der Zahnarzt und Oralchirurg Christian Berger (Kempten), und der Justiziar des BDIZ EDI, der Sindelfinger Rechtsanwalt Dr. Thomas Ratajczak, erläuterten im Interview mit der DZW-Redaktion Hintergründe und Erfolgsaussichten der Klage und weitere Angebote des Verbands für die Zahnärzte.
DZW: Sie haben bereits im Frühjahr angekündigt, dass der BDIZ EDI eine GOZ-Novellierung in der damals durch den Referentenentwurf vorgezeichneten Form juristisch überprüfen lassen werde. Jetzt haben wir eine durch den Bundesrat zum Beispiel durch den „Überprüfungsparagrafen“ 12 und durch die Vorgabe eines einheitlichen, maschinenlesbaren Rechnungsformulars aus Sicht der Zahnärzteschaft noch weiter „verschlimmbesserte“, in vielen Punkten unzulängliche Gebührenordnung. Welches sind die Kernpunkte, die Sie als so bedenklich ansehen, dass sie einer höchstrichterlichen Überprüfung bedürfen?
ZA Christian Berger: Die Verfassungsbeschwerde wendet sich nicht gegen die neue GOZ als Ganzes, sondern gegen die Nichtanhebung des Punktwerts und die damit verbundene unterlassene Anpassung der Gebührensätze an die wirtschaftlichen Verhältnisse nach mehr als 46 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht wird sich 2012 mit der in der Bundesrepublik Deutschland einmaligen Situation befassen müssen, dass der Normgeber einer staatlichen Gebührenordnung den Zahnärzten seit 1965 als einzigem freien Beruf jede Anpassung der Gebührensätze an die wirtschaftlichen Verhältnisse verweigert, noch nicht einmal die Anpassung an die 1996 geänderten Punktwerte der Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ, gewährt, obwohl er allen anderen freien Berufen solche Anpassungen längst zugebilligt hat. Das Gericht wird prüfen müssen, ob es rechtens ist, die Zahnärzte nach jahrzehntelanger Nichtanpassung der Honorare erneut ohne Punktwertanhebung abzuspeisen.
Dr. Thomas Ratajczak: Zum Vergleich: Die Rechtsanwaltsvergütung wurde 2003 nach knapp zehn Jahren angepasst und wird nächstes Jahr nach einem vorliegenden Gesetzentwurf erneut angepasst werden. Richtiger wäre zwar eine regelmäßigere Anpassung. Dann wären auch die Anpassungsschritte kleiner. Aber überhaupt nichts zu tun nach so langer Zeit, weil die Anpassungsschritte sonst entsprechend groß sein müssten, ist ein Novum in Deutschland. In der Regierungsbegründung zur GOZ 1988 findet sich der Satz, dass künftig der Punktwert die Aufgabe habe, die Gebühren an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Nicht nur der Bürger, auch die öffentliche Gewalt selbst ist an Recht und Gesetz gebunden, auch bei Normsetzungsakten beziehungsweise beim Unterlassen von Normsetzung. Das ist im Kern einer der Vorwürfe, die wir gegen die Nichtanhebung des Punktwerts bringen werden.
DZW: Das Besondere an der zahnärztlichen wie auch ärztlichen Gebührenordnung ist ja, dass anders als bei den ebenfalls von staatlicher Seite erlassenen Gebührenordnungen anderer freier Berufe – Rechtsanwälte, Tierärzte etc. – Kostenerstatter und der Staat selbst als Kostenträger der Beihilfe eine Rolle spielen und der Verordnungsgeber damit auch Eigeninteressen verfolgt. Wie ist das zu bewerten? Immerhin kommen mit einer Novellierung der Gebührenordnung der Rechtsanwälte oder Notare ebenfalls erhebliche Kosten auf Bund, Länder und Kommunen zu, die ja in wachsendem Maße externen rechtlichen Sachverstand und Beistand in Anspruch nehmen.
Ratajczak: Der Maßstab für die Novellierung der Gebührenordnung ist in Paragraf 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) verankert. Dort steht nichts von den Interessen der Beihilfe oder den Interessen der privaten Krankenversicherer, sondern von den „berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten“, das sind die Patienten. Beihilfestellen und Versicherer sind nicht die Vertragspartner der Zahnärzte und damit keine „zur Zahlung der Entgelte Verpflichtete“. Die Zahnärzte haben einen Anspruch auf sachgerechte Vergütung ihrer Leistung. Nach mehr als 46 Jahren Nichtanpassung ist das so evident, dass es eigentlich keiner Begründung mehr bedürfen sollte.
Das Lehrbeispiel sind die Anwälte, denen in einer bemerkenswerten Bundestagsdebatte am 14. November 2003 von allen damals im Bundestag vertretenen Parteien bescheinigt wurde, dass eine Nichtanhebung der anwaltlichen Vergütung seit fast zehn Jahren ungeachtet steigender Kosten der anwaltlichen Arbeit (Auslagen, Bürokosten, Löhne für Angestellte, und anderes mehr) unzumutbar sei. Das ist ja auch richtig. Aber: Das gilt erst recht für die GOZ! Dass Kosten auf den Staat zukommen, ist kein Argument; man kam ja auch nicht auf die Idee, die Gehälter der Staatsbediensteten seit 46 Jahren einzufrieren, weil jede Anhebung mit Mehrausgaben für den Staatshaushalt verbunden ist.
DZW: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Bewertung der alten GOZ von 2001 – damals ging es darum, eine baldige Reform anzustoßen – den Zahnärzten nahegelegt, die gegebenen Möglichkeiten, Stichwort Steigerungsfaktor und freie Vereinbarung, erst einmal zu nutzen. Dem hat der Verordnungsgeber ja jetzt in der Begründung zur GOZ versucht einen Riegel vorzuschieben. Man gehe davon aus, dass die Zahnärzte dann auch nur 2,3-fach abrechnen, heißt es. Der Punktwert ist unverändert, nur wenige Leistungen sind dem wissenschaftlichen Stand nach adäquat oder höher bewertet worden – gilt dieser alte Hinweis der Verfassungsrichter auch für die neue GOZ?
Berger: Die damaligen Möglichkeiten der Ausschöpfung des Steigerungsfaktors sind inzwischen durch die Inflation praktisch aufgefressen. Zahlreiche Leistungen werden inzwischen im Bema besser vergütet als vergleichbare Leistungen der GOZ. Um in manchen Fällen eine Honorierung auf Bema-Niveau zu erzielen, müssen Zahnärzte künftig Vereinbarungen nach Paragraf 2 GOZ abschließen. Dieser Verordnungsentwurf ist also Politik nach Kassenlage und nicht eine staatliche Gebührenordnung, die dem Anspruch des Interessenausgleichs gerecht wird, den das Zahnheilkundegesetz vorschreibt.
Ratajczak: Man muss klar betonen, dass die Zahnärzteschaft diesen Hinweis aufgegriffen hat und mittlerweile mehr als die Hälfte aller Leistungen zu mehr als zum 2,3-fachen Steigerungsfaktor abrechnet, wobei die Bandbreite zwischen 2,3 und 3,5 von den meisten übersprungen wird. Nach den jährlichen Rechenschaftsberichten des PKV-Verbands rechnen mittlerweile mehr als 40 Prozent 3,5-fach oder mehr ab, also nur aufgrund Gebührenvereinbarung nach Paragraf 2 GOZ. Die Aufgabe einer Gebührenordnung besteht aber nicht darin, sie abdingen zu müssen, sondern sie soll den Normalfall sachgerecht abbilden. Im Oktober 2004 wies das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zu Paragraf 2 GOZ darauf hin, dass es kaum als angemessen angesehen werden könne, wenn Zahnärzte privatzahnärztliche Leistungen unter Bema-Sätzen liquidieren müssten. Das bedeutete nach der neuen GOZ in vielen Fällen: Gebührenvereinbarung über 3,5-fach als Regelfall. Eine solche Gebührenordnung benachteiligt Zahnärzte und Patienten gleichermaßen, die in solchen Fällen meist vergeblich um eine Erstattung mit ihren Versicherern oder Beihilfestellen streiten müssen.
DZW: Wie schätzen Sie die Dauer des Verfahrens ein? Und wie die Erfolgsaussichten?
Ratajczak: Ich denke, dass das Bundesverfassungsgericht mit Rücksicht auf die für 2013 angekündigte Novelle der Gebührenordnung für Ärzte, bei der sich ja dieselben Fragen erneut stellen werden, innerhalb eines Jahres entscheiden wird. Es geht – wie gesagt – nicht um die Überprüfung der GOZ, sondern um die Frage, ob man einem Berufsstand mit staatlicher Gebührenordnung die Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse verwehren darf, während man anderen Berufsständen mit staatlicher Gebührenordnung die Anpassung meist mehr oder weniger anstandslos zugestanden hat.
DZW: Was wäre aus Ihrer Sicht bereits ein Erfolg?
Ratajczak: Das, was wir anstreben: dass das Bundesverfassungsgericht eine Frist zur Anpassung des Punktwerts setzt.
Berger: Wir Zahnärzte brauchen eine angemessene Honorierung, um angemessen behandeln zu können. Der Berufsstand muss sich gegen diese GOZ wehren, denn sie schadet Zahnarzt und Patienten. Professor Schliephake hat es auf dem Deutschen Zahnärztetag für die DGZMK so formuliert: „Die neue GOZ ist unter dem Blickwinkel der Wissenschaft ungeeignet, um den Patienten mit moderner Zahnheilkunde zum aktuellen Stand der Forschung zu versorgen und ist unter dem Aspekt der Prävention rückwärts gewandt.“ Die Ablehnung dieser Verordnung formulieren wir also insbesondere auch im Interesse unserer Patienten. Natürlich geht es dabei auch ums Geld, das wir für die erfolgreiche Praxisführung brauchen. Für gute Zahnmedizin ist eine gute Honorierung notwendig.
DZW: Sie werben aktuell um Unterstützung bei den Zahnärzten, vor allem um finanzielle Unterstützung für den Rechtsstreit. Wie ist die Resonanz darauf?
Ratajczak: Die Frage muss ich korrigieren. Wir wurden gebeten, diese Unterstützungsmöglichkeit einzuräumen, haben das dann getan und zwei Anderkonten eröffnet und sind über das Echo sehr erfreut. Die meisten Zahnärzte, welche diese Verfassungsbeschwerde unterstützen, überweisen 300 Euro. Es gibt auch welche, die darüber hinausgehen. Es ist dem Berufsstand offenbar eine Herzensangelegenheit – ich glaube, dieser Ausdruck ist hier durchaus angebracht – sich gegen das in der neuen GOZ verkörperte Unrecht zur Wehr zu setzen.
DZW: Auch andere Verbände wollen sich dem BDIZ EDI anschließen. So hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte jetzt angekündigt, sich beteiligen zu wollen. Wer wird nach derzeitigem Stand noch dabei sein?
Berger: Jede Hilfe ist willkommen, und wir werden als Repräsentanten vieler, hoffentlich aller Zahnarztgruppen unseren Protest nach Karlsruhe tragen und dort für unsere berechtigten Anliegen kämpfen. Neben den Einzelunterstützern kommen nun auch Verbände und wollen mitmachen. Ankündigungen sind schön und gut, konkrete Unterstützungen besser – die gibt es von regionalen Initiativen und von Fachgesellschaften. Es ist noch zu früh, hier Namen zu nennen, weil ich niemanden ausgrenzen will, aber wir werden bald alle nennen, die sich beteiligt haben. Ich will mich aber in erster Linie bei der Mitgliederversammlung des BDIZ EDI bedanken, denn unsere Mitglieder haben ermöglicht, dass der BDIZ EDI diese Klage finanziell auch allein schultern kann – das ist eine tolle Leistung.
DZW: Wie steht es mit den Kammern und der Bundeszahnärztekammer, die ja nicht nur an der Basis noch immer heftig für ihr Agieren, viele meinen auch Versagen, in Sachen GOZ in der Kritik steht? Sie, Herr Berger, waren in Ihrer Funktion als Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer ja eng am Werdegang dieser GOZ-Novelle dran.
Berger: Von wegen, in den Kammervorständen gab es allenfalls Wasserstandsmeldungen zu den Gesprächen im Ministerium. Diese Gespräche waren Angelegenheit der BZÄK und ihres GOZ-Senats und das war richtig so. Mit Peter Engel oder Uli Rubehn hätte ich da auch nicht tauschen wollen. Von Anfang an hat die Politik die Frage des Punktwerts immer weiter ans Ende aller Gespräche gerückt und dann ohne Anhörung der Zahnärzteschaft entschieden. Es gab ja keine Verhandlungen, keinen Handel, keinen Kompromiss, auch letztlich keine sachlich fundierte Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, sondern letztlich ein Diktat der Finanzminister von Bund und Ländern.
DZW: Bis Karlsruhe eine Entscheidung trifft, kann einige Zeit ins Land gehen, in der die Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihren Praxen mit dieser GOZ ’11 arbeiten müssen. Der BDIZ EDI hat in der Vergangenheit dafür immer wieder Hilfen entwickelt, was bieten Sie Ihren Mitgliedern und interessierten Kollegen dazu an?
Berger: Wir bringen im Januar ein GOZ-Kompendium auf den Markt, das auf einen Blick den Vergleich zwischen GOZ-neu, GOZ 1988, Bema und GOÄ 1996 ermöglicht. Das Kompendium ist für alle Zahnärzte und deren Abrechnungshelferinnen konzipiert. In Tabellen kann man Honorare und Zeitaufwand vergleichen und so schnell und einfach die betriebswirtschaftlich notwendige Abrechnung finden. Dabei bauen wir auf der Tabelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer auf, die GOZ und Bema vergleicht und auf den Tabellen des BDIZ EDI, die jeweils für Stundenhonorare von 200, 250 oder 300 Euro die entsprechenden Zeitbudgets für jede Leistung ausweisen.
Jeder Zahnarzt und jede Helferin müssen wissen, wie lange sie für bestimmte Leistungen brauchen und wie viel Honorar sie dann dafür fordern müssen. Zahnarztpraxen sind kleine Unternehmen, und die Zahnärzte müssen auf diese neue GOZ unternehmerisch reagieren. In GOZ-Kursen werden wir deshalb die Kolleginnen und Kollegen nicht nur über Änderungen informieren, sondern unternehmerisch schulen – auch hier für alle Disziplinen der Zahnheilkunde.
Ratajczak: Wir respektieren ja die Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers im Rahmen des ihm vorgegebenen Rechts. Mit der neuen GOZ wird man also so oder so umgehen müssen. Die Einpflegung eines neuen Punktwertes in die Abrechnungsprogramme wird für die Zahnärzteschaft künftig sicher die geringere Übung werden.
DZW: Es gibt von der BZÄK und den Landeszahnärztekammern neben vielen Informationsveranstaltungen auch eine abgestimmte Kommentierung des neuen Verordnungstextes, mit dem man eine möglichst liberale Auslegung der GOZ für die Zahnärzte setzen möchte, wie es heißt. Die Kostenträger ihrerseits arbeiten für sich an restriktiven Auslegungen. Die Zahnärzte sehen damit endlosen Papierkrieg mit den Versicherungen, Diskussionen mit den Patienten und rechtliche Auseinandersetzungen auf sich zukommen. Eine berechtigte Befürchtung?
Ratajczak: Ich fürchte ja. Wir haben ja doch eine bedrückende Erfahrung aus der Vergangenheit. Die Bugo-Z 1965 brachte fast keine Prozesse mit sich und wenig Schreibkram. Mit der GOZ 1988 änderte sich das schlagartig. Die neue GOZ wird als Folge zahlloser neuer Abrechnungsbestimmungen und zusätzlicher Fragerechte diesen Papierkram erweitern; denn warum sollte die Taktik, Leistungen, wenn man sie schon nicht verhindern kann, sie dann über Bürokratie zeitlich zu verzögern, die wir seit Jahren sowohl bei der Beihilfe wie in der PKV beobachten, sich nun ausgerechnet unter der neuen GOZ ändern?
Im Übrigen soll das ab dem 1. Juli 2012 geltende neue Abrechnungsformular eine „automatisierte formale Prüfung“ der Abrechnung erlauben. Dabei dürften Prüfmatrizes eingesetzt werden, welche die PKV und die Beihilfe eigenständig entwickelt haben – möglicherweise jede PKV ihre eigene, wie bisher auch. Der Ärger ist damit vorprogrammiert, die neue Flut an gerichtlichen Auseinandersetzungen auch. Man sollte sich immer daran erinnern, dass die liberal gestaltete Bugo-Z von 1965 mit ihrer Möglichkeit, sich in Vereinbarungen mit den Patienten ganz von der Gebührenordnung zu lösen, und ihrer Spannbreite bis Steigerungsfaktor 6 kaum rechtliche Probleme auslöste, sieht man davon ab, dass sich auch damals die Zahnheilkunde rasant weiterentwickelte. Diese Chance zu mehr Rechtsfrieden hätte man auch 2011 gehabt.
DZW: Wie wichtig ist aus Ihrer Sicht ein abgestimmtes, kollegiales Verhalten bei der Anwendung und Auslegung der GOZ ’11, auch um Preisdumping zu verhindern?
Berger: Abrechnung ist und soll individuell sein. Patient ist nicht gleich Patient, Füllung und Krone sind nicht gleich Füllung und Krone. Unsere Patienten vertrauen zu Recht auf eine angemessene und individuelle Zahnheilkunde und deren korrekte Abrechnung. Zahnärzte, die mit Preisdumping um Patienten buhlen, führen ihre Praxen in den Konkurs.
Zahnärzte brauchen aber Unterstützung bei der richtigen Abrechnung und bei der Durchsetzung betriebswirtschaftlich gerechtfertigter Honorare am Markt. Dabei wird der BDIZ EDI die Zahnärztinnen und Zahnärzte unterstützen – und nicht nur die implantologisch tätigen Zahnärzte, wir sitzen alle im selben Boot.
DZW im Abo
Jede Woche: Die
Zahnarztwoche im
Abonnement
DZW TV
Informationen aus
der Gesundheits- und
Berufspolitik, Neues
aus der Zahnmedizin,
Hinweise auf
interessante
Veranstaltungen,
Interviews u.v.m.



Eigenen Kommentar hinzufügen