
Bundestag macht mit Versorgungsstrukturgesetz Weg zur Entbudgetierung frei
Strikte Budgetierung wird aufgehoben, mehr Regionalisierung – erster Schritt für AuB-Konzept, BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss
Der Weg zur Abkehr von den starren Budgets in der vertragszahnärztlichen Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag vergangener Woche gegen die Stimmen der Opposition das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, kurz Versorgungsstrukturgesetz oder GKV-VStG, in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Nun soll auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 16. Dezember 2011 das nicht zustimmungspflichtige Gesetz noch behandeln, sodass es zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Vonseiten der Länder wird aktuell kein Widerstand mehr erwartet, sie hatten vor allem in der Bedarfsplanung und in der spezialärztlichen Versorgung mehr Mitspracherechte gefordert.
In der vorhergehenden Debatte ging es vor allem um die für die Ärzte vorgesehenen Anreize, mit denen eine bessere flächendeckende ärztliche Versorgung sichergestellt werden soll. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr lobte das Gesetz: „Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ebnen wir den Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung. Wir sorgen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden sein werden, wo die Menschen sie brauchen. Eine gute Versorgung und einen fairen Wettbewerb um die besten Leistungsangebote wünschen sich die Menschen auch für ihr Gesundheitssystem“, so Bahr.
Der SPD-Gesundheitsexperte Prof. Dr. Karl Lauterbach warf dem Minister und der Koalition Klientelpolitik vor, die Probleme würden nicht gelöst: „Die überlasteten Ärzte bekommen etwas mehr Geld, die bestehende Fehlversorgung bleibt aber bestehen.“ Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, griff Lauterbach an. „Wir wissen, dass man eine gute Versorgung nur mit den Ärzten und nicht gegen sie schafft. Sie wollen mit dem Hammer ran, mit Sanktionen. Wir arbeiten mit Anreizen.“
In das Gesetz wurden neben den Veränderungen in der Versorgungsstruktur zahlreiche weitere Regelungen gepackt, so zur kurzfristigeren Terminvergabe für Kassenpatienten, zur Freistellung bei Pflege, zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die vonseiten der Kassen schneller als bisher geplant ausgegeben werden soll (70 Prozent Anteil bis Ende 2012), die Versicherteninformation über erbrachte Leistungen, mehr Transparenz bei den Jahresrechnungen der Kassen etc.
Vonseiten der zahnärztlichen Standespolitik wurde das Gesetz in der Tendenz positiv aufgenommen. „Die Zahnärzte begrüßen nach den vielen vorhergegangenen Kostendämpfungsgesetzen den nun eingeleiteten Paradigmenwechsel“, so der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz. „Mit diesem Gesetz können das Vergütungssystem flexibilisiert und regionalisiert und so die tatsächlichen Versorgungsstrukturen adäquat abgebildet werden. Das ist ein erster Schritt zur Abkehr von der starren Budgetierung.“
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und KZBV sehen die geplante Ergänzung des GKV-VStG zur verbesserten zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung als ersten Schritt in die richtige Richtung. Im Bema soll danach zusätzlich zum Wegegeld eine gesondert abrechenbare Gebührenposition für das Aufsuchen der Pflegebedürftigen aufgenommen werden (die DZW berichtete). Der vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel geplante Schritt reiche jedoch nicht aus, die Versorgungssituation der Betroffenen umfänglich zu verbessern, so die BZÄK im aktuellen Klartext. Der schrittweise Ausbau des Gesamtkonzepts muss weiter verfolgt werden.
„Es kommt Bewegung in die verkrusteten Vergütungsstrukturen“, kommentierte auch Dr. Karl-Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), das GKV-VStG. Eine positive Entwicklung sieht der FVDZ vor allem in der Stärkung der Regionalkompetenz der zahnärztlichen Selbstverwaltung. „Wir finden es richtig, dass zukünftig die Verantwortung für die Gestaltung der vertragszahnärztlichen Vergütung bei den regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen liegt“, erklärt Sundmacher. „Nur so ist es möglich, die Besonderheiten einer Region im Sinne ihrer Bewohner auch in der zahnärztlichen Versorgung abzubilden.“
Auch die neu aufgenommene Regelung für die Behandlung pflegebedürftiger und behinderter Menschen findet die Zustimmung des FVDZ, Sundmacher warnt jedoch vor zu hoch gesteckten Erwartungen: „Die wirklichen Probleme sind damit noch nicht ansatzweise angegangen. Mit dieser Gebührenposition ist weder eine zahnärztliche Behandlung abgegolten noch sind adäquate Behandlungsvoraussetzungen geschaffen worden.“ Hier bedürfe es weiterer und größerer Schritte, um eine angemessene Versorgung dieser Menschen sicherzustellen.
Positiv aufgenommen wurden von BZÄK und KZBV die noch vorgenommenen Korrekturen hinsichtlich der Besetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). „Ob sie ausreichen, eine kompetente Besetzung sicherzustellen, müssen wir abwarten“, so Fedderwitz. So ist die zunächst vorgesehene dreijährige „Karenzzeit“ für die unparteiischen Mitglieder auf ein Jahr reduziert. Das bedeutet auch, dass der bisherige unparteiische Vorsitzende Dr. Rainer Hess dieses Amt vermutlich nicht übergangsweise bis 2014 ausüben wird.
Das GKV-VStG sieht die Beteiligung der BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Erstellung von Qualitätsrichtlinien vor. Diese Beteiligung der BZÄK sei sehr wichtig, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel im Interview mit DZW-tv (zu sehen in der Sendung 50/11 unter www.dzw-tv.de), da der G-BA immer mehr originäre Kammerthemen wie eben Qualitätssicherung an sich ziehe.
Wie das aktuell aussieht, erläuterte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz ebenfalls im Interview mit DZW-tv. Die aktuell erarbeitete Qualitätssicherungsrichtlinie für den Sektor vertragszahnärztliche Versorgung sei gemeinsam mit den Krankenkassen auf einem guten Weg mit nur noch wenigen „dissenten Punkten“. Probleme bereiteten die Patientenvertreter, die mit „teilweise abstrusen, teilweise überzogenen, auf jeden Fall aber nicht hinnehmbaren Forderungen“ aufgetreten seien, die man gemeinsam mit den Kassen aber „abschmettern“ werde. Für die Praxen bedeute diese Qualitätsrichtlinie, dass ähnlich wie beim vorgeschriebenen Qualitätsmanagement Stichprobenkontrollen in den vertragszahnärztlichen Praxen zu bestimmten Leistungen durchgeführt werden sollen, an die sich gegebenenfalls eine Beratung der Praxis anschließen wird. „Anlass zur Unruhe besteht ganz gewiss nicht“, so Fedderwitz.
Vor der jetzt beschlossenen regionaler orientierten Vergütungsstruktur liegt noch ein großes und komplexes Paket von vorbereitenden Maßnahmen und komplizierten Verhandlungen für die KZBV und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, wie Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender KZBV-Vorsitzender, in DZW-tv erläutert. Mit den Vertragspartnern, den Kassen, seien grundsätzlich „völlig andere Vertragsstrukturen zu entwickeln, als wir sie bisher hatten“.
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