
Die Anforderungen an den ZahnArzt steigen – die Vergütung leider nicht
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall *
Die ZahnMedizin rückt immer enger an die Medizin. Das ist nicht so dahergesagt oder als neuer Trend von Wissenschaft und Standespolitik gesetzt, sondern wird in immer mehr wissenschaftlichen Studien belegt. Wer seine – immer älter werdenden – Patienten erfolgreich zahnmedizinisch betreuen will, muss als ZahnArzt arbeiten und die allgemeinmedizinischen Zusammenhänge und Bedingungen seines Tuns im Blick haben. Das stellt ganz neue Forderungen an die Zahnärztinnen und Zahnärzte, aber dieser Herausforderung stellen sie sich offenbar gerne, wie auch Prof. Jepsen im DZW-Interview zum großen Interesse an Themen wie Diabetes und Parodontitis attestiert (siehe Seite 1 der DZW 27/11). Wer den Gewinn an Lebensqualität bei Diabetikern durch eine erfolgreich behandelte Parodontitis kennt oder bisphosphonat-assoziierte Kiefernekrosen gesehen hat, engagiert sich hier gerne.
Ob Diabetes, koronare Herzkrankheiten, rheumatoide Arthritis oder Bisphosphonate – auch für die Ärzteschaft gewinnt die Zusammenarbeit mit den Zahnärzten an Bedeutung. Umso erfreulicher ist es, wenn nun von dieser Seite das Interesse an den Zusammenhängen wächst, die Chancen für eine bessere Versorgung der Patienten gesehen und ergriffen werden, so bei der Volkskrankheit Diabetes. Experten wünschen sich dazu engere Abstimmungsprozesse und Leitlinien für beide Seiten.
Für die Zahnarztpraxen bedeutet dies einen – unbedingt im Interesse des Patienten, aber auch aus forensischer Sicht nötigen – höheren Aufwand in der Anamnese. Und dies nicht nur einmal, müssen doch gerade bei älteren Patienten immer wieder eingenommene Medikamente, durchgemachte oder neu festgestellte Allgemeinerkrankungen etc. nachgefragt werden. Die Anamnesebögen werden immer umfangreicher, die Schrift im Gegenzug – nicht sehr lesefreundlich – immer kleiner.
Damit ist es noch nicht getan, viele Angaben müssen vom Zahnarzt hinterfragt werden, „vergessen“ Patienten doch gerne einmal eingenommene Medikamente, hinter denen sich bei zahnärztlicher Behandlung Risiken verbergen können, Stichwort Bisphosphonate. Dazu kommen Rücksprachen mit den behandelnden Ärzten.
Die Vergütungsrichtlinien spiegeln diesen neuen und wichtigen Aufwand nicht wider, schon gar nicht die alte GOZ. Auch die geplante Novellierung wird für die Erstuntersuchung und Anamnese keine höhere Vergütung bringen. So bleibt es dabei, dass Zahnärzte für die gründliche Anamnese und Untersuchung ihrer Privatpatienten in Baden-Württemberg drei Euro weniger bekommen als für die gleiche Leistung bei den Kassenpatienten, wie Dr. Ute Maier auf dem IZZ-Presseforum vorgerechnet hat. Hier wie bei vielen anderen Punkten wird die Novellierung, wie schon oft beklagt, den Wandel hin zu einer präventionsorientierten ZahnMedizin nicht aufgreifen.
Wenn die Privaten Krankenversicherer dann aber das Gespenst der drastischen Kostensteigerung durch diese Spar-Novelle an die Wand malen und Zahnärzten einen latenten Drang zu überhöhten Abrechnungen (Stichwort Steigerungsfaktor) unterstellen, ist auch für viele geduldige Zahnärzte das Maß voll. Die PKV verspricht ihren Versicherten immer noch die „bessere“ medizinische Versorgung und erwartet sie von Ärzten und Zahnärzten, adäquat bezahlen will sie diese aber offensichtlich nicht. Beispiele dazu gibt es reichlich auch in unserer Serie „in puncto Abrechung“.
Die Zahnärzte jedenfalls können und wollen an der Anamnese für ihre Patienten nicht sparen. Schließlich wollen sie ihre Patienten bestmöglich und State of the Art behandeln. Mal ganz abgesehen davon, dass ihnen auch juristische Konsequenzen drohen, wenn etwas schiefgeht.
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