
GOZ-Kommentare – so sehen es andere
Wiederholt haben wir an dieser Stelle in eigenen oder Gastkommentaren die Genese der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kritisch begleitet. Die Redaktion erreichen dazu immer wieder unterschiedliche Stellungnahmen und Kommentare zu diesem für den Berufsstand mit Blick auf die kommenden Jahre existenzielle Thema. So haben wir für diese Ausgabe eine kleine aktuelle Auswahl aus diesem Meinungsspektrum zusammengestellt: GOZ-Kommentare – so sehen es andere. MM
Die geplante neue GOZ ist eine PKV-GOZ
Die neue GOZ ist eine patientenfeindliche GOZ. Sie ist ein Geschenk an die PKV-Großkonzerne und widerspricht den ureigensten Interessen der Patienten.
Eine staatliche Gebührenordnung, die nach 20 oder 40 Jahren weder einen angemessenen Ausgleich für enorme Kostenbelastungen, ja noch nicht einmal für die Inflation vorsieht, ist ein Missbrauch staatlicher Macht. Eine staatliche Gebührenordnung, die vollkommen die Honorierung wissenschaftlicher Fortschritte negiert – zum Beispiel im Bereich des elektronischen Abdrucks – und auch keine Anpassungen für die Zukunft vorsieht, ist Ausdruck politischer Perspektivlosigkeit.
In einer sozialen Marktwirtschaft, die für das Gesundheitswesen einen geregelten Markt proklamiert, ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, einen gesunden Interessenausgleich herzustellen. Es liegt aber im ureigenen Interesse des Patienten, dass seine private Gesundheitsvorsorge den aktuellen Stand der Wissenschaft angemessen widerspiegelt und dem Arzt Therapiefreiheit ermöglicht. Bei einer unzureichenden Honorierung durch die zahnärztliche Gebührenordnung ist aber abzusehen, dass hochwertige Therapien im Rahmen der GOZ nicht mehr oder nur noch in geringerem Maße durchgeführt werden können; diesem marktwirtschaftlichen Zwang sind die freiberuflichen Zahnarztpraxen nun mal unterworfen. Die Privaten Krankenversicherungen – und im ähnlichen Maße die Beihilfestellen – orientieren ihr Erstattungsverhalten aber nur am Rahmen der GOZ. Wird dieser Rahmen durch den Verordnungsgeber zu eng geschnürt, so wird letztlich damit zwar die PKV und die Beihilfe entlastet – Leidtragender ist aber der Patient, der entweder für weniger Erstattung nur eine schlechtere Versorgung bekommt oder aber für eine bessere Gesundheitsversorgung mehr aus eigener Tasche hinzuzahlen muss.
Die geplante neue GOZ ist eine PKV-GOZ, patientenfeindlich und zukunftsblockierend, perspektivlos. Es wäre an der Zeit, dass die Kammern die geplante Entlastung der privaten Krankenkassenkonzerne zulasten der Patienten endlich entschiedener kommunizieren und anprangern.
Dr. med. dent. Henry Schneider, Linnich (www.DeutscheDental.de)
Zur Kritik des FVDZ an BZÄK und KZBV in Sachen GOZ
Derart öffentlich gemachter Dissens zwischen den berufspolitischen Spitzenorganisationen der Zahnärzteschaft wirft natürlich die Frage auf, wie es um deren Kommunikation und interne Abstimmung bestellt ist. Schließlich geht es hier um eine der zentralen Fragen der zukünftigen zahnärztlichen Berufsausübung. Und schließlich handelt es sich beim Erweiterten Bundesvorstand um das satzungsgemäß zweithöchste Gremium dieses Verbands.
Es ist damit zu rechnen, dass die eklatante Uneinigkeit auch in der Politik und in der PKV wahrgenommen wird. Nota bene zu einem Zeitpunkt, wo noch nicht einmal der endgültige Entwurf der neuen zahnärztlichen Privatgebührenordnung auf dem Tisch liegt.
Dirk Erdmann, Haan/Rheinland (www.adp-medien.de)
Die freiberufliche Zahnheilkunde nicht strangulieren
Im Koalitionsvertrag war es das erklärte Ziel der Bundesregierung, die GOZ an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei auch die Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Warum wird dies nicht einmal ansatzweise versucht? Ist es Ihr politisches Ziel, entgegen allen Aussagen im letzten Bundestagswahlkampf, die freiberufliche Zahnheilkunde mit all ihren Möglichkeiten des substanzschonenden Zahnerhalts zu strangulieren?
Ist die Anhebung der Vergütung um nur 6 Prozent nach mehr als 23 Jahren für sich genommen schon nicht nachvollziehbar, bleibt zusätzlich festzustellen, dass sogar diese Steigerung gerade für diejenigen Praxen nicht eintreten wird, die sich der substanzschonenden Zahnerhaltung verschrieben haben. Die massive Abwertung dentinadhäsiver Füllungen wird hier zur Absenkung der Honorare führen. […]
Ihnen sollte bewusst sein, dass Gebührenordnungen mittelfristig therapiebeeinflussend wirken. Wollen Sie wirklich weg von substanzschonenden, adhäsiven Füllungen hin zu invasiveren Versorgungsformen und Implantaten?
Sehr geehrter Herr Minister, wenn es Ihre tiefe politische Überzeugung ist, dass gesellschaftspolitisch nach über 20 Jahren nur eine Steigerung um 6 Prozent zu vertreten ist, dann geben Sie uns wenigstens diese 6 Prozent, indem Sie auf die Novellierung verzichten und den Punktwert der aktuellen GOZ um 6 Prozent anheben, und sorgen Sie über eine Anpassungsklausel für eine regelmäßige Angleichung an Kostenentwicklungen oder andere volkswirtschaftliche Parameter. Eine reine Änderung des Punktwerts erfordert wenigstens keine zusätzlichen Anpassungen und Umstellungen im Verwaltungsbereich.
Wie haben sich eigentlich die Abgeordnetendiäten in diesen 24 Jahren entwickelt? Ich meine gehört zu haben, dass es dort keinen Stillstand gegeben hat. Wie ist das zu verantworten, wo die Diäten auch vom Staat, also dem Steuerzahler bezahlt werden müssen (wie die Beihilfe, die ja wohl der Hauptgrund für die jahrzehntelange Nichtanpassung der GOZ ist)? In den letzten Tagen ging durch die Nachrichten, dass eine Diätenerhöhung, aufgrund einer Anpassungsklausel, fast automatisch ansteht. Warum wird eine solche Anpassungsklausel den Zahnärzten vorenthalten?
Dr. Guido Vorwerk, Hamm, in einem „Offenen Brief“ an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zum Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ
Umfragen zur GOZ-Novelle
Frage an Kollegen auf www.zahnarzt-forum.info (Dr. med. dent. Frank Exner, Konstanz, Dr. med. dent. Frank Leinenbach, Uelzen): „Was fordern Sie in Sachen GOZ?“
• Neue GOZ nur, wenn Honorar mindestens +20 Prozent und keine neuen Bürokratismen – 64 Prozent
• Neue GOZ nur, wenn Honorar mindestens +10 Prozent und keine neuen Bürokratismen – 22 Prozent
• Neue GOZ nur, wenn Honorar mindestens +5 Prozent und keine neuen Bürokratismen! – 4 Prozent
• Neue GOZ, egal wie – 0 Prozent
• Unbedingt die alte GOZ unverändert belassen! – 9 Prozent
Umfrage auf www.dzw.de von April bis Mitte Juni 2011
„Ende März wurde der Referenten-Entwurf für die GOZ-neu vorgelegt: Punktwert unverändert, Honorarzuwachs nur 6 Prozent, keine Öffnungsklausel. Was meinen Sie dazu?“
• Zahnärzte sollten protestieren, das ist viel zu wenig – 45,6 Prozent
• Damit muss man wohl leben – 7,7 Prozent
• Für mehr Honorar wäre auch die Öffnungsklausel akzeptabel – 35,9 Prozent
• Keine Öffnungsklausel ist ein Erfolg – 7,3 Prozent
• Ist mir egal/interessiert mich nicht – 3,5 Prozent
Zahnärzte müssen privat abrechnen, wenn weitere GKV-Regelleistungen entfallen
Den Ärzten und Zahnärzten ist es heute verwehrt, ihre beruflichen Leistungen, wie ehemals in den wissenschaftlich anerkannten Einzelschritten, selbst zu beschreiben und in einen Verordnungstext zu implementieren. Es ist ihnen verwehrt, ihre tägliche Arbeit nach betriebswirtschaftlich stimmigen Vergütungen ausgewogen zu bemessen. Die meisten Patienten bleiben heutzutage im Unklaren darüber, ob sich das Äquivalent zwischen medizinischer Bemühung und der dafür zu entrichtenden Vergütung in einer hinreichenden Balance bewegt. […]
Es ist eine politische Ungeheuerlichkeit, wenn aus den Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Gesundheit der Eindruck verbreitet werden soll, es wäre ausreichend, diesem Berufsstand nach 24 Jahren Honorarstillstand eine sechsprozentige Gebührenanpassung zuzubilligen. Hier wird ausgeblendet, dass der Aufwand in freier Praxis – insbesondere durch Inflation seit 1987 statistisch seriös gerechnet – einen Entwertungsausgleich von mindestens 55 Prozent rechtfertigen würde.
Die 1988 für die GOÄ und GOZ eingeführten sogenannten Punktwerte für jede Einzelleistung werden zur Farce. Nie wurden sie zur Regulierung des Teuerungsausgleichs bei den Zahnärzten verwendet und waren zuletzt bei den Ärzten 1996 fast bedeutungslos. Punktwerte sind somit eine unnötige bürokratische Machenschaft ohne essenziellen Sinn.
Wer sich die Mühe macht, die jährlichen zahnärztlichen Einnahme-Überschuss-Rechnungen der letzten zwei Jahrzehnte von durchschnittlich 95.000 bis 125.000 Euro (vor Steuern) in Bezug zu setzten mit der zeitgleichen Geldentwertung, der kann diese politisch verantwortungslose Passivität nicht begreifen. Hierbei wird auch noch ausgeblendet, dass eine wachsende Zahl von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten veranlasst wird, weitgehend privat tätig zu sein, weil Leistungsinhalte der GKV-Regelversorgung ausgelagert werden müssen. Eine GOZ 2012 – so sie denn Realität wird – bleibt die existenzielle Grundlage für jede Privatbehandlung. […]
Den standespolitischen Gremien und Organisationen ist es gelungen, mit guten Argumenten dafür zu sorgen, dass die von der PKV gewünschte Vertragsklausel zur Bindung der Ärzte- und Zahnärzteschaft an versicherungsrechtliche Separatverträge entfällt (Discount- oder Öffnungsklausel). Man stelle sich vor, die medizinischen Berufe würden hinter dem Rücken von privat Vollversicherten und zusatzversicherten PKV-Anhängern konspirative Sparverträge abschließen. Das würde zwangsweise zu einer Qualitätseinschränkung der medizinischen Versorgung führen. Noch schlimmer: Es würde die vertrauensvolle Arzt-PatientenBeziehung untergraben. Die private Versicherungswirtschaft ist gefordert, attraktive, transparente Tarife zu entwickeln, die dem Bedürfnis der Bürger entsprechen, dann kann sie weiterhin prosperieren.
ZA Claus-Peter Abée, Vizepräsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V., im PZVD-Brief 2/11 (www.pzvd.de)
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