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06. Juni 2011 |  letzte Meldung

Verzicht auf Öffnungsklausel „ordnungspolitischer Sündenfall“

Kaum im Amt, nehmen Kassenchefs, Verbraucherschützer und der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unter Beschuss. Neben der Kritik am GKV-Versorgungsstrukturgesetz (siehe Seite 1 dieser Ausgabe) geht es auch um die GOZ.

Der PKV-Verband wärmte am Donnerstag vergangener Woche gegenüber der Ärzte-Zeitung seine Argumente gegen die Zahnärzte erneut auf. Die Zahnärzte würden durch die jetzt vorgesehene GOZ-Novelle eine deutlich höhere Honorarsteigerung erhalten als vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) veranschlagt. Der PKV-Verband rechne mit einem Mehrhonorar für die zahnärztliche Versorgung von mindestens 14 Prozent.

Das BMG rechne mit 6 Prozent mehr Honorarvolumen, sei dabei aber laut PKV-Verband davon ausgegangen, dass die Zahnärzte künftig seltener als bislang den 2,3-fachen Regelhöchstsatz überschreiten werden. „Alle Erfahrung zeigt, dass im Gegenteil immer öfter immer höhere Steigerungssätze angewendet werden“, sagt Verbandssprecher Stefan Reker der Ärzte Zeitung. Bezogen auf den Umsatz habe sich der Einsatz von Steigerungsfaktoren über dem 2,3-Fachen von 2000 bis 2009 um fast 65 Prozent erhöht.

Bleibe es bei diesem Trend, käme ein weiteres Honorarplus von 8 Prozent hinzu, so Reker laut Ärzte Zeitung. Er erwarte zudem. dass die Zahnärzte auch bald zu einzelnen Gebührenpositionen „Abrechnungsoptimierungen“ entwickeln werden, die zu einer weiteren Kostensteigerung führen werden. „Die Klagen der Zahnärzte über einen angeblich zu geringen Honorarzuwachs sind unangebracht“, so Reker weiter. Auch die Kassenpatienten seien bei Selbstzahlerleistungen von den steigenden Honoraren betroffen.

Das Handelsblatt schrieb in seiner Freitagsausgabe, es bahnte sich bereits ein „weiterer ordnungspolitischer Sündenfall des FDP-Ministers an“; der GOZ-Entwurf sehe „keinerlei Öffnungsklausel“ vor. „Nach der GOZ würden die Leistungen für Privatpatienten damit weiterhin nach einem starren Schema abgerechnet – und Zahnärzten weiter ein konstant hohes Einkommen garantiert“. Lob bekommt dagegen Ulla Schmidt, die mit der Öffnungsklausel „Wettbewerb und Kostendisziplin“ fördern wollte. Bahr werde jetzt wohl „unter dem Beifall der Zahnärzte“ auf die Öffnungsklausel verzichten.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel verwies gegenüber dem Handelsblatt darauf, dass der Punktwert für die Zahnärzte seit 23 Jahren nicht erhöht worden sei und auch jetzt laut BMG nicht erhöht werden soll. Die Politik bleibe damit „meilenweit hinter den Zusagen des Koalitionsvertrags zurück“, so Engel.

Hintergrund für die erneuten Querschüsse Richtung GOZ und Dr. Frank-Ulrich Montgomery als neuem Bundesärztekammerpräsidenten sind unter anderem die laufenden Abstimmungen zur GOZ-Novellierung. Ende Juni 2011 werden die Gesundheitsminister der Bundesländer zu ihrer Konferenz zusammenkommen und über die GOZ beraten. Zudem hatte Bahr auf dem Deutschen Ärztetag angekündigt, auch die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch in der laufenden Legislaturperiode angehen zu wollen; Montgomery seinerseits erklärt, für eine Verbesserung der materiellen Grundlagen ärztlicher Tätigkeit in Klinik und Praxis zu kämpfen und politisch als Ärzteschaft mehr Präsenz zu zeigen (siehe Seite 1, DZW 23/11).

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