
BZÄK zum GOZ-Referentenentwurf: Fortschritt geht anders – Öffnungsklausel vom Tisch
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewertet den Referentenentwurf des BMG zur Novellierungder Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), der heute in Berlin vorgelegt wurde, kritisch.
Man begrüße die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler, auf eine Öffnungsklausel im Referentenentwurf zur GOZ zu verzichten
„Damit wird einer unserer wichtigsten Forderungen Rechnung getragen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Andererseits orientiere sich die Novellierung nach BZÄK-Ansicht im Weiteren jedoch viel zu wenig am wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und ignoriere die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre.
Laut BZÄK sind in die überarbeitete Gebührenordnung wie erwartet einige zahnärztliche Leistungen neu aufgenommen worden. Bei wenigen Leistungen wurden die Punktzahlen angeglichen, was zu einem ca. sechsprozentigen Honorarzuwachs führe. „Der größte Teil der GOZ blieb jedoch unverändert. Eine generelle Punktwerterhöhung fand nicht statt“, heißt es in der ersten Stellungnahme.
Aus Sicht der BZÄK müsse eine akzeptable GOZ-Reform drei Bereiche umfassen: keine Öffnungsklausel im Verordnungsteil, aktualisierte Leistungsbeschreibungen und einen Ausgleich für 23 Jahre Vorenthaltung einer überfälligen Honoraranpassung. „Diese Novelle ist ausschließlich den politischen und finanziellen Umständen geschuldet. Neue medizinische Standards sind in den Leistungsbeschreibungen nicht ausreichend berücksichtigt. Und nach 23 Jahren Nullrunde ist eine ca. sechsprozentige Anhebung betriebswirtschaftlich nicht akzeptabel. Nach dieser Zeit sind die Zahnärzte entsetzt über den Punktwertestillstand“, beanstandet Engel.
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