
BSG hebt Urteil wegen falscher Besetzung der Richterbank auf
Auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Februar 2011 macht Dr. Dr. Henry Duddeck, Lohne, aufmerksam. Die Kasseler Richter hatten danach ein Urteil des Vertragsarztsenats am Landessozialgericht Niedersachsen (Celle) aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen, weil die Richterbank falsch besetzt war (Az.: 8 6 KA 48/10).
Im vorliegenden Fall saß ein früheres Mitglied des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) seit 2005 als Beisitzer im Vertragsarztsenat. Der Betreffende war von 2001 bis 2004 Vorstandsmitglied der KZVN und hatte in seiner Funktion als Beisitzer nun auch über Fälle zu entscheiden, die mit seinen früheren Tätigkeiten und Entscheidungen als KZVN-Vorstand direkt zu tun hatten.
Das LSG hatte argumentiert, bis Mai 2010 von dieser früheren Tätigkeit nichts gewusst zu haben, auch nach Kenntnis dieser Tätigkeit habe der Betreffende noch an Entscheidungen mitgewirkt. Die KZVN wiederum habe erklärt, das LSG korrekt darüber informiert zu habe, dass der Beisitzer Vorstand der KZVN gewesen sei.
Bei der falschen Besetzung der Richterbank handele es sich um einen äußerst groben Verfahrensmangel, der einen absoluten Revisionsgrund darstellt und sogar die Wiederaufnahme bereits rechtskräftig abgeschlossener Urteile erzwingen lasse, so Duddeck. Er rät Kollegen, die seit 2005 ein für sie wichtiges Verfahren vor dem LSG Celle verloren haben, zu prüfen, ob die Richterbank korrekt besetzt gewesen sei, und dann gegebenenfalls das Verfahren noch einmal aufrollen zu lassen.
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