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31. Mai 2011 |  Kommentar

Ein bisschen mehr Freiheit

von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall *

 

Es ist ein dicker Brocken, das jetzt im Entwurf vorliegende sogenannte Versorgungsgesetz. Der Arbeitsentwurf umfasst mit der Begründung mehr als 150 Seiten, die vor allem für die vertragsärztliche Versorgung und für den Gemeinsamen Bundesausschuss einiges an Sprengstoff, aber auch an Überraschungen bergen. Ob es mit den jetzt vorgesehenen Regelungen wirklich gelingt, die vertragsärztliche Versorgung auf Dauer flächendeckend sicherzustellen, wird man sehen. Allein die Bedarfsplanung birgt ihre Tücken.

Dr. Marion Marschall

Gegenüber den Zahnärzten hat die schwarz-gelbe Regierung bislang bei diesem Gesetz weitgehend ihr Wort gehalten. Bei der Vergütung wird sich endlich etwas in Richtung Entbudgetierung bewegen. Der große Geldsegen wird damit nicht über die Zahnärzte hereinbrechen, aber zumindest die in einigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) alljährlichen Budgetspartage könnten damit ihr Ende finden. Und es besteht Hoffnung, dass alle erbrachten Leistungen endlich auch honoriert werden können.

Ganz leicht wird der Weg zur neuen Verhandlungsfreiheit für die Zahnärzteschaft allerdings nicht, gilt es doch im Vorfeld die Punktwerte abzugleichen. Nicht zuletzt wegen der regional unterschiedlich gehandhabten vertraglichen Vereinbarungen mit den Kassen und der verschiedenen Formen, den Mangel zu verwalten, steckt darin noch Konfliktpotenzial auch für die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die in der kommenden Woche in Hamburg tagt.

Immerhin scheint das im vergangenen Jahr von verschiedenen Seiten so hart attackierte gemeinsame Grundsatzpapier von KZBV und Verband der Ersatzkrankenkassen mit seinen Argumenten für einen besseren Ausgleich der Verwerfungen zwischen den Kassenarten nun doch für die Zahnärzteschaft – wenn auch kleine – Früchte zu tragen.

Blickt man auf die vorhergehende Gesetzgebung dieser Regierung, gibt es allerdings keinen Grund zu überschwänglicher Freude. Immerhin musste man für die Jahre 2011 und 2012 halbierte Honorarzuwächse hinnehmen. Dazu kommt die Spar-GOZ, deren Schicksal sich in den nächsten Wochen entscheiden wird – Ende Juni tagt die Gesundheitsministerkonferenz der Länder auch dazu. Ein bisschen Erleichterung für die Kostenerstattung gibt es – die es jetzt allerdings auch zu nutzen gilt.

Positiv, wenn auch sicher nicht bahnbrechend, sind im Versorgungsgesetz die Erleichterungen für Vertragszahnärzte bei der Beschäftigung von Vertretungen oder Entlastungsassistenten aus familiären Gründen, sowohl für Zeiten der Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen. Dabei wurde für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Spielraum geschaffen, mit den jetzt verlängerten Fristen flexibel umzugehen. Ob sie diesen Spielraum dann auch im Sinne der Vertragszahnärzte nutzen, oder ob die Bürokratie siegt – man wird sehen.

Insgesamt verspricht das Versorgungsgesetz den Zahnärzten etwas mehr Freiheit im System der Gesetzlichen Krankenversicherung. Über alles betrachtet aber ist die bürgerlich-liberale Koalition in Sachen Gesundheitswesen hinter ihren Versprechungen und ihren Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bislang zurückgeblieben.

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