
Bessere zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Behinderten
KZBV und BZÄK bewerten Startpunkt im GKV-VStg vorsichtig optimistisch –
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewerten die Entscheidung der Regierungskoalition, noch eine erste Regelung zur aufsuchenden zahnärztlichen Betreuung von immobilen Patienten in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufzunehmen, in einer aktuellen gemeinsamen Pressemitteilung vorsichtig optimistisch.
Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gebe es erhebliche Versorgungslücken. Dass die Politik das Problem im Versorgungsstrukturgesetz aufgreift, belege, dass der Handlungsbedarf anerkannt wird, heißt es. Allerdings reiche der vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel geplante Schritt bei Weitem nicht aus, die Versorgungssituation der Betroffenen grundsätzlich zu verbessern.
Vorgesehen ist laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Einfügung in Paragraf 87 Fünftes Sozialgesetzbuch, nach der im einheitlichen Bewertungsmaßstab (Bema) für zahnärztliche Leistungen eine zusätzliche Leistung vorzusehen ist „für das erforderliche Aufsuchen von Versicherten, die einer Pflegestufe nach P 15 Absatz 1 des Elften Buches (Pflegeversicherung, Anm. d. Red.) zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach Paragrafen 53 des Zwölften Buches (Sozialhilfe, Anm. d. Red.) erhalten und die Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können. Paragraf 71 Absatz 1 Satz 2 (häusliche Pflege, Anm. d. Red.) gilt entsprechend“.
„Der Bedarf der Schwächsten in der Gesellschaft kann sich nicht an der Kassenlage orientieren. Hier wird nur der Startpunkt gesetzt. Wir haben mit unserem Konzept ‚Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter‘ aufgezeigt, was noch zu tun ist“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dietmar Oesterreich, forderte weitergehende Schritte: „Es ist leider nicht allein damit getan, den Zahnarzt zum Patienten zu bringen, wo der Patient nicht zum Zahnarzt kommen kann. Auch Menschen, die nicht selbstständig Mundhygiene betreiben können, brauchen besondere Therapie- und Prophylaxeleistungen.“ Kann ein Patient bei der Behandlung nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten, ist der Therapieaufwand wesentlich größer. Diese Punkte sind in dem zahnärztlichen Versorgungskonzept systematisch berücksichtigt und sollten nun schrittweise umgesetzt werden. „Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung für die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Und wir sehen, dass die Gesundheitspolitik sich dieser Verantwortung zu stellen beginnt“, so Oesterreich (siehe auch die TV-Interviews auf www.dzw-tv.de).
Das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) soll in dieser Woche abschließend in den Bundestagsausschüssen beraten und dann in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Nach DZW-Informationen wird dabei der Vorstoß des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen in Richtung Zahnärzte und Praxislabor/Beteiligung an gewerblichen Laboren, Paragraf 73 in Verbindung mit Paragraf 128 SGB V (siehe Seite 1 rechts) keine Berücksichtigung finden. „Wir haben von der Politik aktuell erneut gesagt bekommen, dass dies die Zahnärzte definitiv nicht betreffen wird. Hier gibt es aus Sicht der Politik in puncto Zahnärzte keinen Handlungsbedarf“, heißt es dazu vonseiten der zahnärztlichen Standespolitik.
In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 16. Dezember 2011 soll dann der Bundesrat das Gesetz behandeln. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2012 vorgesehen.
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