
Bundeskabinett segnet GOZ-neu endgültig ab
Anhaltende Kritik aus der Zahnärzteschaft – PKV-Ombudsmann empfiehlt HKP vorab –
Das Bundeskabinett hat wie erwartet am Mittwoch vergangener Woche (16. November 2011) die Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte in der zuletzt vom Bundesrat geänderten Version (die DZW berichtete) verabschiedet. Die GOZ kann somit wie vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Zum 1. Juli 2012 sollen Zahnärzte zudem maschinell lesbare Rechnungsformulare verwenden.
Die Kritik aus der Zahnärzteschaft an der nun verabschiedeten Novelle hält an. Die Bundeszahnärztekammer bedauert, dass diese Novelle den wesentlichen Forderungen des Berufsstandes nicht nachkommt. „Die völlig überholte Gebührenordnung hatte nach 24 Jahren einen mehr als unvollständigen Leistungskatalog“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, „hochwertigere Füllungen und Zahnersatz sowie aufwendigere Technologien spiegelten sich nicht in der Gebührenordnung wider. Nun werden einige zahnärztliche Leistungen neu aufgenommen. Auf eine Öffnungsklausel wurde verzichtet, damit bleibt die freie Arztwahl erhalten.“
Die Novellierung orientiere sich viel zu wenig am wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und ignorierte die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre. Der Punktwert wurde trotz der immensen Kostensteigerungen seit 1987 nicht erhöht. So wurde der GOZ Punktwert nicht einmal an den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angepasst, so die BZÄK mit Verweis auf die bereits auf der Bundesversammlung am 11. und 12. November 2011 geübte Kritik (die DZW berichtete).
„Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen sollte am realen Leistungsbedarf der Patienten und nicht an willkürlichen, finanzpolitischen Vorgaben orientiert sein. Diese Novellierung steuert vordergründig die Ausgabenentwicklung in der Privaten Krankenversicherung. Es kann nicht sein, dass medizinische Leistungen auf höchstem Niveau erbracht werden sollen, aber diese Leistungen nicht mehr bezahlt werden wollen“, so Engel.
Der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Karl-Heinz Sundmacher, sieht in der Entscheidung der Bundesregierung, diese GOZ abzusegnen, eine schwere Hypothek für die Zukunft der Zahnarztpraxen. „Die Bundesregierung hat durch ihre Entscheidung, die Kernforderung der Zahnärzte zu ignorieren und den Punktwert der GOZ auch nach 24 Jahren nicht an die realen wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, das gesetzeswidrige Verhalten der Vorgängerregierungen zum Gewohnheitsrecht erklärt“, so Sundmacher. „Für uns hat dieses Vorgehen den letzten Rest an Vertrauen auf die Zuverlässigkeit politischen Handelns aufgebraucht.“
Er übte zugleich harsche Kritik an der Bundesversammlung der BZÄK, deren Verhalten „völlig ohne Übereinstimmung der Worte und Taten“ gewesen sei. Obwohl durchweg alle Redner die GOZ-Novelle mit großen Worten und teilweise harscher Kritik ablehnten, sei eine breite Mehrheit nicht bereit gewesen, auf sie zu verzichten.
Ein Antrag, der die ablehnende Grundhaltung aufnahm und konsequenterweise die Bundesregierung aufforderte, die GOZ-Novelle zurückzuziehen, sei „nach erheblichem rhetorischen Einsatz des BZÄK-Vorstands“ abgelehnt worden. „Von der ‚Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte‘ hätten wir ein derartiges Abstimmungsverhalten nicht erwartet. Wir sehen darin eine deutliche Interessenverletzung, mit der sich die Zahnärzte sicher nicht ohne Weiteres arrangieren können und wollen", so Sundmacher. Die Delegierten der FVDZ-Hauptversammlung Anfang Oktober 2011 in Karlsruhe hatten sich allerdings ebenfalls nicht zu einer „Totalablehnung“ der GOZ entschließen können, diese wurde erst nach der – in ihrer tatsächlichen Wirkung nach wie vor umstrittenen – Einführung einer „Prüfungsklausel“ in Paragraf 12 GOZ durch den Bundesrat vom FVDZ-Bundesvorsitzenden gefordert (die DZW berichtete).
Der Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Michael Rumpf, betonte, der Vorstand der LZK habe den Inhalt dieser Novelle „einstimmig und zur Gänze“ abgelehnt. „Wir bedauerten, dass der größte Teil der GOZ unverändert blieb und eine generelle Punktwerterhöhung nicht stattfand“, so Rumpf. „Dass wir in Rheinland-Pfalz mit unserer ablehnenden Haltung nicht alleine blieben, sondern von Anfang an die Kassenzahnärztliche Vereinigung des Landes und den Freien Verband an unserer Seite wussten, war eine gute Erfahrung.“ (In Rheinland-Pfalz stehen aktuell Kammerwahlen an.)
Auch der rheinland-pfälzische KZV-Vorsitzende Sanitätsrat Dr. Helmut Stein habe die Kammer in ihrem Protest unterstützt. Wilfried Woop, GOZ-Referent der LZK Rheinland-Pfalz, forderte in einem Antrag auf der BZÄK-VV in Frankfurt die Vertreter auf, der Ablehnung zu folgen. Woop: „Wir konnten uns zuletzt nicht durchsetzen, doch haben wir nach einer breiten Debatte auch großen Zuspruch erfahren.
Rumpf: „Wir konnten uns mit unserem Protest nicht durchsetzen, aber wir haben doch wichtige Impulse gesetzt in der Region und bundesweit. Die Solidarität, die wir erfahren haben, gab uns Rückenwind. Wir werden nun mit aller Kraft unser Augenmerk darauf richten, den Kollegen und den Patienten jene Hilfestellungen zu geben, die es ihnen erleichtern, mit der neu gefassten und neu verabschiedeten GOZ zurechtzukommen.“
Die Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände (IGZ) hatte in ihrer Beiratssitzung am 10. November 2011 die jetzt endgültig verabschiedete GOZ-Novelle ebenfalls kritisiert. Sie enttäusche „fast alle in sie gesetzten Erwartungen. Eine Kompensation für die 23 Jahre andauernde Nullrunde hat es nicht gegeben. Nicht einmal eine allerkleinste Anhebung des Punktwertes. Im Gegenteil will der Verordnungsgeber den freien Gebrauch des Steigerungssatzes einschränken. Dabei war dieser uns höchstrichterlich anempfohlen worden eben zur Korrektur der ausbleibenden Punktwertanpassung. Stattdessen setzt der Bundesrat auf Mengenbegrenzung auch in der privaten Zahnheilkunde. Diese GOZ berücksichtigt weder das Interesse der Patienten, angemessen versorgt zu werden, noch die erheblich gestiegenen Praxisbetriebskosten und den berechtigten Anspruch der Zahnärzte und ihrer Angestellten, angemessen (dafür) bezahlt zu werden. Auch hier geht es inzwischen nur noch um Kostendämpfung!“
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) bereitet derweil die bereits angekündigte Klage gegen die GOZ-Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Für alle, die diese Klage finanziell unterstützen wollen, wurde jetzt ein Anderkonto eingerichtet (siehe Seite 1 unten).
Eine Steilvorlage für den Umgang mit der neuen GOZ gab der Ombudsmann der Privaten Krankenversicherungen, Dr. Klaus Theo Schröder, jüngst in der Ärzte Zeitung (15. November 2011). Der frühere beamtete Staatssekretär im BMG unter Ulla Schmidt, seit Anfang 2011 damit befasst, Streitfälle zwischen Versicherten und PKV zu klären, gab hier Ratschläge zur Vermeidung überflüssiger Auseinandersetzungen zwischen Kunden und PKV. So rät er den PKV-Unternehmen, ihre Klientel unter anderem besser über den Leistungsumfang und eventuelle Einschränkungen in den jeweiligen Tarifen aufzuklären.
Laut Ärzte Zeitung ist Schröder aber auch der Meinung, viele Privatpatienten seien zu blauäugig. Manchen Ärger könnten sich die Versicherten ersparen, wenn sie vor allem bei „planbaren und teuren“ Behandlungen einen Kostenvoranschlag einfordern und den Versicherer fragen würden, welchen Anteil der Kosten er denn später übernehmen wird.
Grundsätzlich halte er es für gut, wenn die Versicherer mehr auf Qualität und leitliniengerechte Behandlung schauten und nicht mehr jede Lifestyle-Behandlung erstatten würden, so Schröder laut Ärzte Zeitung.
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hatte in Frankfurt dazu einen entsprechenden Beschluss gefasst, in dem den Zahnärzten empfohlen wurde, bei allen planbaren Behandlungen einen individuellen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Zudem wurde ein Beschluss gefasst, dass die Honorarfrage von der Frage der Kostenerstattung getrennt betrachtet werden müsse (die DZW berichtete in Ausgabe 46/11).
Die Kammern beginnen jetzt ebenso wie diverse Verbände und private Anbieter mit ihren Schulungen für die neue GOZ. Der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK NR) wird zum Beispiel von Anfang bis Mitte Dezember 2011 insgesamt drei Großveranstaltungen zur Information über die neue GOZ (ohne Kieferorthopädie) anbieten. Weitere Hilfestellungen zum Umgang mit der GOZ 2012 seien in Vorbereitung.
Für die Zahnarztpraxen bedeutet das Inkrafttreten der GOZ-neu zum Jahreswechsel einen doppelten Kraftakt. Denn neben der neuen GOZ, die vielfach eine betriebswirtschaftliche Neukalkulation etablierter Behandlungsabläufe und Therapiekonzepte verlangt, steht auch die Einführung der papierlosen Abrechnung mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen an. Probleme gibt es hier aktuell noch mit der digitalen Laborrechnung (siehe dazu auch das Interview mit Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, auf DZW-tv – www.dzw-tv.de).
Abrechnungsexperte Dr. Peter Esser informiert in seiner aktuellen Serie „in puncto Abrechnung“ in der DZW ebenfalls weiter über die neue GOZ. Zudem sind in der aktualisierten und komplett überarbeiteten neuen Auflage des Buches zu dieser Serie alle Themen neu zusammengestellt, die auch in der neuen GOZ weiterhin Gültigkeit haben werden
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