
Bundesrat segnet GOZ ab
Änderungen des Finanzausschusses drin –
Der Bundesrat hat am heutigen Freitagmittag die neue GOZ abgesegnet. Die von den Zahnärzten heftig kritisierten Empfehlungen des Finanzausschusses – mit der Kontrolle der finanziellen Auswirkungen der GOZ bis Mitte 2012, siehe DZW 43/11, Seite 1 – sind dabei aufgenommen worden.
Nun wird die GOZ-Novelle – gegebenenfalls nach nochmaliger Absegnung der Änderungen durch das Finanz- und das Wirtschaftsministerium – erneut dem Bundeskabinett vorgelegt werden und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich zum 1. Januar 2012 in Kraft treten können.
Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), bewertete die Beratung und die Änderungen durch den Bundesrat in einer ersten Stellungnahme als „schwache Vorstellung“. Unabhängig davon gelte es jetzt, den Kolleginnen und Kollegen die neue GOZ nahe zu bringen und in der Auslegung und Anwendung die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen zugrunde zu legen.
In einer ersten Reaktion kommentierte auch der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, die Entscheidung: „Statt den Punktwert für zahnärztliche Leistungen an die zum Teil dramatischen Preissteigerungen auf der Kostenseite einer Zahnarztpraxis anzupassen, verordnet die Politik den Zahnärztinnen und Zahnärzten auch nach 23 Jahren eine weitere Nullrunde. Der Punktwert, nach dem zahnärztliche Leistungen vergütet werden, stagniert seit 1988. Daran ändert auch die geringfügige Höherbewertung einzelner Leistungen nichts; weite Teile der Zahnheilkunde bleiben honorarseitig unterbewertet. Leistungen für privat Versicherte werden damit zum Teil schlechter vergütet als vergleichbare Leistungen für gesetzlich Versicherte.“
Nachdem die Politik sich in Sachen Gebührenordnung offenbar dem Druck der öffentlichen Meinung und der privaten Krankenversicherung gebeugt habe, „müssen wir das Gespräch mit den Patienten suchen, um direkte Vereinbarungen über Leistungen und Honorare zu treffen. Diesen Weg der sogenannten abweichenden Vereinbarung sieht die Gebührenordnung ausdrücklich vor. Wir können und wollen die moderne Zahnmedizin des 21. Jahrhunderts anbieten. Unter den heutigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen geht das aber nicht zu Honoraren aus dem Jahr 1988“, so Benz.
Als Erfolg bewertet Benz, dass eine Öffnungsklausel verhindert werden konnte: „Bei aller Kritik an der neuen GOZ muss allerdings auch positiv vermerkt werden, dass ein Unterschreiten der dort festgesetzten Gebührensätze, etwa auf dem Wege einer Öffnungsklausel für die private Krankenversicherung, ausgeschlossen bleibt. In Bezug auf unser höchstes Gut, die Gesundheit, darf es nicht zu einem ruinösen Preiswettbewerb kommen. Die ‚Geiz ist geil‘-Mentalität passt nicht zum Gesundheitssystem.“
Verwandte Artikel:Kommentare
DZW im Abo
Jede Woche: Die
Zahnarztwoche im
Abonnement
DZW TV
Informationen aus
der Gesundheits- und
Berufspolitik, Neues
aus der Zahnmedizin,
Hinweise auf
interessante
Veranstaltungen,
Interviews u.v.m.



Eigenen Kommentar hinzufügen