
Erste Schritte zur besseren Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Patienten
Wie auf dem Deutschen Zahnärztetag bekannt wurde und vom Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in seinem Statement vor der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer auch bestätigt wurde, wird doch noch eine erste Regelung zur Verbesserung der vertragszahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Handicap in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Eingang finden. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss der Gesundheitspolitiker aus CDU/CSU und FDP Ende vergangener Woche geeinigt.
Die Änderung soll die aufsuchende Betreuung pflegebedürftiger und behinderter Patienten in Alten- und Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen sowie zu Hause betreffen. Ein entsprechendes Modul aus dem von BZÄK und KZBV gemeinsam mit der Wissenschaft entwickelten sogenannten AuB-Konzept wird damit Berücksichtigung finden. BZÄK und KZBV hatten in den vergangenen Wochen und Monaten in Anhörungen und Gesprächen intensiv daran gearbeitet, das Thema AuB noch im GKV-VStG zu verankern und waren zunächst auf die anstehende Pflegereform verwiesen worden.
Das GKV-VStG wird voraussichtlich im Dezember 2011 in die abschließende parlamentarische Beratung gehen und soll noch im selben Monat im Bundesrat behandelt werden. Offen ist zum einen noch, wie die jetzt beabsichtigte Aufnahme des AuB-Themas aussehen wird und ob die Länder wegen anderer Streitthemen beim Gesetz im Bundesrat noch den Vermittlungsausschuss anrufen werden. Letzteres würde das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern können.
Das AuB-Konzept selbst wird derzeit von KZBV, BZÄK und Wissenschaft weiter mit den Verbänden und Organisationen der Betroffenen diskutiert und weiterentwickelt. Auch soll die wissenschaftliche Grundlage weiter ausgebaut und verbessert werden. Auch auf der gemeinsamen politischen Pressekonferenz thematisierten BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel und KZBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Jürgen Fedderwitz das Problem der bislang völlig unzureichenden zahnärztlichen Versorgung von alten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Noch gebe es keine breiten aktuellen Daten dazu, eines der Ziele sei es daher, die Datenlage über die Versorgung zu verbessern, erklärten beide auf Nachfrage von Journalisten. So sollen in der nächsten Deutschen Mundgesundheitsstudie auch dazu Daten erhoben werden, so Fedderwitz.
In der Koalition wird derweil schon über weitere Projekte beraten. Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die Gesundheitspolitiker der Koalition sich auch darauf geeinigt haben, den Patienten Einsicht in das zu gewähren, was der Arzt bei ihrer Kasse an Leistungen abgerechnet hat. Sie sollen das künftig per Internet überprüfen können. Darauf hätten sich Gesundheitspolitiker von Union und FDP bei Beratungen über ein Gesetz geeinigt, das die ärztliche Versorgung verbessern und mehr Transparenz bei den Honoraren bringen soll, heißt es.
„Das ist ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz“, so CSU-Gesundheitssprecher Johannes Singhammer im Spiegel. So könnten die Versicherten kontrollieren, ob der Arzt nur das in Rechnung gestellt hat, was er tatsächlich auch geleistet hat.
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