
KZBV-VV positioniert sich mit eigenem Antrag zur GOZ
Nach langer, kontroverser und zum Teil zäher Diskussion hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) heute in Frankfurt (Main) einen eigenen neuen Antrag zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) formuliert und einstimmig angenommen.
Die GOZ-Diskussion bestimmte nach den Berichten der KZBV-Vorstände ganz überwiegend die VV. Strittig war vor allem, ob und wie sich die KZBV zur GOZ positionieren soll und ob damit eine vollständige Ablehnung mit einer Aufforderung an den Bundesgesundheitsminister formuliert werden soll, die GOZ in der vorliegenden Form zurückzuziehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer, in deren Aufgabenbereich die private Gebührenordnung fällt, ab Freitag ebenfalls mit der GOZ-Novellierung befassen wird.
Insgesamt lagen den Delegierten drei Anträge zur GOZ vor, ein mit der Bundeszahnärztekammer abgestimmter, recht umfangreicher Antrag des KZBV-Vorstands sowie zwei von den Delegierten Dr. Julius Beischer und ZA Bertram Steiner (Freier Verband Deutscher Zahnärzte) et al. formulierte Anträge. Deutlich wurde in der Diskussion, dass die Mehrheit der Delegierten keine „Totalablehnung“ der GOZ wollte.
Da sich weder für den Vorstandsvortrag noch für die anderen vorliegenden Anträge Mehrheiten abzeichneten, wurde ein eigener neuer Antrag 3/17 formuliert, vom KZBV-Vorstand gestellt und von den Delegierten einstimmig angenommen (siehe unten).
Angesichts der GOZ-Diskussionen rückten die weiteren Themen der VV wie GKV-Versorgungsstrukturgesetz, Patientenberatung, elektronische Gesundheitskarte und Versorgung alter und behinderter Patienten in den Beratungen deutlich in den Hintergrund. Erstmals befasste sich ein Antrag des KZBV-Vorstands mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieser wurde nach deutlichen redaktionellen änderungen auch auf Betreiben der nach wie vor einzigen Zahnärztin in der VV, der baden-württembergischen KZV-Vorsitzenden Dr. Ute Maier von der Vertreterversammlung angenommen.
Der Antrag 3/17 im Wortlaut:
„GOZ-Novellierung"
Mit dem vorgelegten Regierungsentwurf zur Änderung der GOZ verstößt der Verordnungsgeber gegen Paragraf 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG). Der dort ausgewiesene Interessensausgleich zwischen Patienten und Zahnärzteschaft findet nicht statt. Die Interessen der Zahnärzteschaft werden nicht berücksichtigt.
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) fordert den Verordnungsgeber nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen an der Entwicklung des realen Leistungsbedarfs der Versicherten und nicht an willkürlichen Vorgaben hinsichtlich des damit verbundenen Ausgabenvolumens orientiert.
Dieser Forderung kommt der vorliegende Regierungsentwurf in keiner Weise nach.“
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