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25. Oktober 2011 |  Politik aktuell

FVDZ und Hausärzte befürchten Zugriff der Krankenkassen auf Praxiscomputer

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) spricht sich entschieden gegen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), dem AOK-Bundesverband und den Ersatzkassen geplante „IT-Anbindung der Krankenkassen an die Praxiscomputer“ aus. „Dies ist ein vollkommen inakzeptabler Eingriff in die selbstbestimmte Berufsausübung der Mediziner und in das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis und mit den Regeln des Datenschutzes nicht vereinbar“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher Ende vergangener Woche in Berlin.

Die für April 2012 anvisierte Standard-IT-Schnittstelle für Selektivverträge, bekannt unter  „Gevko“ (Gesundheit – Versorgung – Kommunikation), wird auch vom Deutschen Hausärzteverband scharf kritisiert. „Zu Recht“, sagt Sundmacher, denn das Projekt sei nach der elektronischen Gesundheitskarte ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Patient/gläserne Arztpraxis und für die Ärzte- und Zahnärzteschaft nicht hinnehmbar.
Sundmacher unterstützt deshalb die Forderung des Hausärzteverbandes nach einer kassenunabhängigen IT-Infrastruktur. „Nur so lassen sich die Dominanz der Kassen auf dem Gesundheitsmarkt eindämmen und weitere Eingriffe in die Arbeitsabläufe der Mediziner verhindern.“

Nach Angaben der Gevko (www. gevko.de), die unter dem Dach der AOK Systems GmbH organisiert ist, soll die Gevko-Schnittstelle zwischen der Software der Leistungserbringer und den IT-Systemen der Kostenträger ein professionelles Vertragsmanagement unterstützen und das Verordnen, Abrechnen, Dokumentieren und Verwalten der teilnehmenden Patienten erleichtern. Die Standardisierung ermögliche es den Herstellern von Arzt-Informationssystemen, mit einmalig zu programmierenden Funktionen eine Vielzahl von Versorgungsverträgen in der jeweiligen Praxissoftware abzubilden. Dem AOK-Projekt haben sich im September 2011 auch die Ersatzkassen angeschlossen.

Erprobt wird die Schnittstelle laut Gevko seit 1. Juli 2011 im Rahmen von zwei AOK-Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Niedersachsen und Thüringen. Die Funktionen umfassen zum Start der Pilotphase die Vertragsdaten (Modul VD) und das Arzneimittelmanagement (Modul AM) für den ambulanten Bereich. Stufenweise soll die Schnittstelle danach um weitere Funktionsmodule (Verordnung weiterer Leistungen, Teilnehmerverwaltung, Abrechnung, Qualitätsindikatoren etc.) ergänzt und für die IT-Systeme weiterer Leistungsbereiche (stationäre Versorgung, Pflege, Rehabilitation) geöffnet werden. Dazu stehe man auch in Absprache mit den Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern.

Seit Ende September arbeitet die Gevko dazu auch mit der KV-Telematik-Arge der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen.
„Der IT-Standard für Selektivverträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung kommt“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Gevko. Man wolle bei der technischen Umsetzung von Selektivverträgen eng zusammenarbeiten. Der IT-Standard soll eine einfache, wirtschaftliche und flexible Umsetzung von Selektivverträgen ermöglichen.

Gevko und KV-Telematik-Arge haben sich dazu darauf verständigt, künftig gemeinsam einen technischen Standard zu definieren. Er soll allen Herstellern von Software für Ärzte und Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Anfang November 2011 sollen auf der Basis des gemeinsamen Standards erste Projekt auf den Weg gebracht werden, heißt es.
Die KV-Telematik-Arge weist laut einem Bericht der Ärzte Zeitung die Kritik des Deutschen Hausärzteverbands und anderer an der Standard-IT-Schnittstelle für Selektivverträge zurück. Sie zeuge von blanker EDV-Unkenntnis, so Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender der KV-Telematik-Arge. Die KV-Telamatik-Arge und die Gevko, die gemeinsam an der Schnittstelle arbeiten, stellen danach keine eigene Software her. Sie definierten lediglich gemeinsam „Schnittstellen“, die Regeln vorgeben, nach denen Verträge zwischen Vertragspartnern EDV-technisch umgesetzt werden könnten, so Hauptmann in der Ärzte Zeitung. „Dieses Regelwerk steht allen Softwareherstellern barrierefrei und kostenlos zur Verfügung.“

Die zur Umsetzung der Selektivverträge nötige Software würde dann von den Softwarehäusern nach den Vorgaben der Vertragsparteien und den Regeln der Schnittstelle entsprechend programmiert. „Über die vertraglich vereinbarten Inhalte hinaus können keine Dateninhalte ausgetauscht werden“, wird Hauptmann dazu zitiert. Die Schnittstellen würden  zudem ausschließlich die Daten beschreiben, die die Vertragspartner miteinander vereinbart hätten. „Über die vertraglich vereinbarten Inhalte hinaus können keine Dateninhalte ausgetauscht werden. Welche Daten wohin gehen, bestimmen ausschließlich die Ärzte und Krankenkassen in ihrem jeweiligen Versorgungsvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.“    

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