
Versorgungsstrukturgesetz und Patientenrechtegesetz im Fokus
Am Mittwoch dieser Woche findet in Berlin die Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) statt.
Das Gesetz soll unter anderem die regionalen Spielräume vor allem für die Gestaltung der ärztlichen Versorgung erleichtern. Vorgesehen ist aber auch eine Aufhebung der strikten Budgetierung für die vertragszahnärztliche Versorgung und eine entsprechende Regionalisierung der Verhandlungen.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) und der Landesverband Bayern der Betriebskrankenkassen (BKK) weisen dazu in einer gemeinsamen Presseerklärung darauf hin, dass es dafür auch regionale Gestaltungsmöglichkeiten für die Finanzierung braucht. Die Politik sollte daher den Gesundheitsfonds abschaffen und die Beitragsautonomie der Krankenkassen wieder einführen. Die aktuelle zentralistische Verteilung der Gelder berücksichtige nicht die hohe Leistungskraft und das hohe Versorgungsniveau, aber auch die hohen Praxis- und Lebenshaltungskosten in Bayern. Auch von anderer Seite wird angesichts deutlicher Überschüsse im Gesundheitsfonds eine Entlastung der Kassen gefordert.
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte kritisiert das GKV-VStG in seiner vorab an die Mitglieder übermittelten Stellungnahme zur Anhörung als unzureichend, es setze nur auf punktuelle Veränderungen und halte an alten Instrumenten fest. Eine echte Entbudgetierung sei für die vertragszahnärztliche Versorgung nicht enthalten.
Für diese Woche wird auch der Entwurf des Patientenrechtegesetzes erwartet, den der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten, Wolfgang Zöller, MdB (CSU), vorlegen wird. Ziel des von Ärzten und Zahnärzten durchaus kritisch begleiteten Gesetzes ist es, die bislang in verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte zusammenzufassen. Im Vorfeld sei es gelungen, auf bestimmte aus ärztlicher Sicht kritische Aspekte wie die ursprünglich geplante Beweislastumkehr deutlich aufmerksam zu machen, heißt es dazu aus der zahnärztlichen Standespolitik.
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