
Es braucht Geschlossenheit, wenn noch etwas erreicht werden soll
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall *
Der Verordnungsgeber will nicht. Er will den Zahnärzten mit Verweis auf die nach wie vor angespannte Kassenlage bei Bund und Ländern (Beihilfe) und einen Ausgleich der Interessen auch mit den Privaten Krankenversicherern keine aus Sicht der Zahnärzteschaft angemessene – den tatsächlichen Kosten und dem Stand der ZahnMedizin – Novellierung ihrer privaten Gebührenordnung zugestehen. So kann man den jetzt vom Kabinett abgesegneten Entwurf einer Spar-GOZ verstehen.
Doch so stimmt es in der Rückschau nicht ganz: Er hätte schon gewollt, wenn nicht die Umsetzung der vom Berufsstand selbst entwickelten Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) den denkbaren Kostenrahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit absolut gesprengt hätte. Gefangen zwischen den eigenen Versprechen, den Zusagen des Koalitionsvertrags und der Macht des Faktischen (sprich leere Kassen bei Bund und Ländern und einer massiv dagegen agierenden Privaten Krankenversicherung) haben die FDP-Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Daniel Bahr daher auf eine Spar-Novelle, eine kosmetisch nicht besonders elegant geschönte GOZ-alt gesetzt. Für die Zahnärzte bleibt auf den ersten Blick als Sieg der Verzicht auf eine Öffnungsklausel, und das sollte man bei aller Enttäuschung über das sonst magere Ergebnis nicht zu gering einschätzen.
Ob es in der kurzen Zeit bis zu den Beratungen des Bundesrats noch gelingen kann, über die Länder Verbesserungen – Stichwort höherer Punktwert – zu erreichen? Wenn sich die Kakophonie der vergangenen 14 Tage mit „Berliner Murks“ fortsetzt, gewisslich nicht. Kurz vor der GOZ-Kabinettssitzung hat sich die Zahnärzteschaft der Politik höchst blamabel präsentiert. Bei allem Verständnis für das Bemühen, die Forderungen und Interessen der eigenen Fachkollegen bestmöglich zu vertreten, ist mit Alleingängen wie dem „Berliner Appell“ wirklich niemandem gedient. Sicher gibt es an der Arbeit der Bundeszahnärztekammer in Sachen GOZ Diverses zu kritisieren – Alleingänge sind damit aber nicht zu rechtfertigen. Dr. Wilfried Beckmann hat die schwierige Situation der BZÄK und das Versagen der zahnärztlichen Standespolitik insgesamt in seinem Gastkommentar auf adp-medien treffend beschrieben. Wenn also noch irgendetwas im Sinne der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Praxen erreicht werden soll, dann braucht es jetzt Geschlossenheit. Die PKV-Seite wird so rasch sicher nicht aufgeben, zumal sie mit der Ärzteschaft wohl auf dem Weg zu der Einigung über Verträge ist, die ihr die Zahnärzte wohlweislich verweigert haben.
Das sei auch dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte ins Stammbuch geschrieben, dessen Aktionen in den vergangenen Wochen und Monaten auch nicht unbedingt dazu beigetragen haben, ein starkes und geschlossenes Auftreten der Zahnärzteschaft gegenüber der Politik zu befördern. Vielmehr drängte sich der Eindruck auf, dass es mehr um Stimmungsmache auch mit Blick auf die eigenen Wahlen ging, als um die vorgeblichen Interessen der Basis. Zum Ansehen und besseren Verständnis der Interessen der zahnärztlichen Basis haben die von diversen Freiverbandsfunktionären verschickten „freundlichen Schreiben“ an Minister und Staatssekretäre sicher nicht beigetragen. Interessanter waren da schon die Antworten, so von Staatssekretär Ilka, der – sich offensichtlich auf die Zahlen in den KZBV-Jahrbüchern beziehend – den Schreibern vorrechnete, wie stark die Honorare der Zahnärzte doch auch ohne GOZ-Novelle in den vergangenen Jahren gestiegen seien und dass man diese Honorarentwicklung mit der GOZ-Novelle fortschreibe.
Wenn der politische Weg nicht greift, bleibt immer noch der Weg zum Gericht – das gilt auch für die GOZ. Vorbereitet wird er, und diejenigen, die ihn von langer Hand vorbereiten, werden ihn auch gehen wollen, über das Bundesverfassungsgericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Ob er von Erfolg gekrönt sein wird und wann, ist offen.
Nicht offen bleiben darf aber, wie sich die Zahnärzte auf die neue GOZ einrichten können. Sie müssen ab 1. Januar 2012 mit der neuen GOZ in ihren Praxen arbeiten können, mit betriebswirtschaftlich fundierten und auf ihre jeweilige Praxis ausgerichteten Abrechnungsempfehlungen. Nicht zu vergessen mit der nötigen „Begründungsmunition“ für die sicher zu erwartenden Auseinandersetzungen mit den Kostenerstattern. Einen „Vorteil“ hat diese „neue GOZ-alt“: Vieles bleibt fast unverändert, ist vor Gerichten zigfach ausverhandelt. Es wird sicher noch genug Streitpunkte geben.
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