Chance Praxis - Das Fachmagazin für Praxisgründer

01. Februar 2012 |  Kommentar

„Schönheitspflaster“ genügen nicht

von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –

 

Bei so viel Lob der Politik für das Engagement der Zahnärzteschaft in Sachen pflegebedürftige und behinderte Patienten sollte man misstrauisch werden. Droht doch hinter dem Lob und hinter der eigenen Beweihräucherung, das Problem erkannt und auch schon erste Schritte eingeleitet zu haben, das eigentliche Anliegen in den Alltagsmühlen der Politik schon wieder zerrieben zu werden. Wer die Statements vergangene Woche in Berlin zu diesem Thema gehört hat, dem schwant schon, dass es mit dem ersten Schritt im GKV-Versorgungsstrukturgesetz und jetzt im Pflegereformgesetz schon wieder vorbei sein könnte mit der Bereitschaft, den Patienten echte Verbesserungen angedeihen zu lassen und dafür das zahnärztliche Konzept umzusetzen.

Es droht bei „Schönheitspflastern“ zu bleiben – und als Grund dafür muss wie immer das allerorten knappe Geld herhalten. Insgesamt 77 Millionen Euro soll es mit dem Pflegegesetz mehr für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung pflegebedürftiger Patienten geben. Dass der größte Teil des Betrags nicht für die Zahnärzte zur Verfügung stehen wird, ist ebenfalls klar.

Die Hartnäckigkeit, mit der die Zahnärzte daher dieses Thema offensichtlich weiter verfolgen wollen, ist also dringend nötig, um nicht erneut mit ein paar Tropfen auf den heißen Stein abgespeist zu werden. Und dann womöglich noch zu hören zu bekommen, man solle jetzt mal zufrieden sein und warum sich denn die Versorgung noch nicht gebessert habe?

Mit den Forderungen an die Politik und der Weiterentwicklung des Konzepts allein ist es aber bei Weitem noch nicht getan. Auch wenn das Statement von Karlheinz Sundmacher, ihm nütze die neue Bema-Position nichts und sie werde auch nichts bringen, zu schwarz-weiß gedacht ist: Ohne die entsprechende Information und Motivation der Zahnärzte vor Ort wird sich in der Breite damit sicher noch nichts ändern. Wer schon jetzt seine Patienten im Heim oder zu Hause aufsucht, wird es auch künftig tun. Wer sich das bis jetzt nicht vorstellen konnte, wird allein durch eine Bema-Position die aufsuchende Betreuung nicht in sein Praxiskonzept übernehmen.

Eine senioren- und behindertengerechte Praxis zu führen, verlangt in vielen Punkten ein Neu-Denken – von der Praxisorganisation und baulichen Veränderungen bis zur Qualifikation von Zahnarzt und Praxisteam. Soll das AuB-Konzept ein Erfolg werden und Eingang in die Köpfe der Zahnärzte, der Teams und damit in die Praxis finden, müssen Kammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen dazu Hilfestellung leisten. Von der umfassenden Information über die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten über die Abrechnung bis hin zur qualifizierten Fortbildung und zum kollegialen Austausch. In einigen Regionen funktioniert das schon gut, so wie in Baden-Württemberg, wir haben darüber berichtet.

Es gilt also, nicht nur der Politik ein Konzept der Zahnärzteschaft zu präsentieren, sondern die Zahnärzteschaft selbst einzubeziehen, und dies ganz praktisch. Dazu gehört auch die Diskussion darüber, was qualifiziertes Personal wie zum Beispiel die Dentalhygienikerin in der zahnmedizinischen Betreuung gerade dieser Patientengruppen leisten kann. Mit Blick auf die alternde Gesellschaft wird es für Zahnärztinnen und Zahnärzte schon jetzt auch aus wirtschaftlichen Gründen nötig, sich mit den besonderen Bedürfnissen alter Patienten und mit der Alterszahnmedizin zu befassen. Der demografische Wandel findet jetzt schon statt, nicht erst in 30 Jahren. Der ältere und alte Patient ist der Patient der Zukunft, die aufsuchende Betreuung wird für immer mehr allgemeinzahnärztliche Praxen dazugehören. Jahre- oder jahrzehntelang hat er seinen Zahnarzt aufgesucht – ist er plötzlich kein Patient mehr, weil er im Pflegeheim lebt?

Die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, darauf kommt es jetzt an. Wenn die aufsuchende Betreuung jetzt genutzt wird, untermauert das den von den Zahnärzten postulierten Bedarf für die Versorgung und erhöht den Druck auf die Politik, die noch fehlende Infrastruktur in den Einrichtungen und die nötige finanzielle Ausstattung bereitzustellen. Mal ganz abgesehen von dem Nutzen für die Patienten, die sonst oft ganz ohne zahnmedizinische Versorgung bleiben würden.

Eigenen Kommentar hinzufügen

* - obligatorisches Feld

*




*

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.
Drucken / als PDF ausdrucken
DZW im Abo

DZW im Abo

Jede Woche: Die
Zahnarztwoche im
Abonnement

DZW TV

DZW TV

Informationen aus
der Gesundheits- und
Berufspolitik, Neues
aus der Zahnmedizin,
Hinweise auf
interessante
Veranstaltungen,
Interviews u.v.m.

Kommende Veranstaltungen

Abrechnung, Zahntechnik Zahntechnische Abrechnung nach BEL-II / BEB-97 und BEB-Zahntechnik®, auch in der Implantologie aktuell 18.05 Willich
Abrechnung, Zahntechnik Zahntechnische Abrechnung nach BEL-II / BEB-97 und BEB-Zahntechnik®, auch in der Implantologie aktuell 18.05 Willich
Übergreifende Gebiete Berliner Konferenz: Vorbilder - Schönheit - zahnärztliche Perfektion 18.05 - 19.05 Berlin
alle Termine öffnen

Amalgam ist nicht unumstritten: Es gibt viele Befürworter, aber ebenso auch viele, die Amlagam ablehnen. Wie halten Sie es in Ihre Praxis?

Ich lehne es aus gesundheitlichen Gründen ab. Ich lehne es aus ästhetischen Gründen ab. Ich verwende es nur auf ausdrücklichen Patientenwunsch. Für mich ist Amalgam bislang ohne Alternative
Hier gelangen Sie zum Umfragearchiv.