Chance Praxis - Das Fachmagazin für Praxisgründer

18. Oktober 2011 |  Praxismanagement und Praxismarketing

Betriebsrente jetzt noch attraktiver

Die Tarifverträge für die medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten sind mit Wirkung zum 1. Juli 2011 verändert worden: Neben den Vereinbarungen der Tarifparteien wurden die Arbeitgeberbeiträge um zehn Euro monatlich erhöht.

Seit dem 1. Juli 2011 gelten die neuen „Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung“ für das Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, für die medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung um linear zehn Euro monatlich zu erhöhen. Er beträgt künftig 30 Euro für Vollzeitkräfte und Auszubildende sowie 20 Euro für Teilzeitkräfte. Medizinische Fachangestellte können darüber hinaus höhere Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen erhalten. Diese betragen seit dem 1. Juli für Vollzeitkräfte monatlich 66 Euro und für Teilzeitkräfte 38 Euro.

Die Tarifparteien AAA beziehungsweise AAZ und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. empfehlen den Ärzten und Zahnärzten – soweit dies noch nicht geschehen ist – die Anlage dieser Beiträge in die „Gesundheits- Rente“. Diese speziell für die Gesundheitsberufe entwickelte Vorsorgelösung geht auf eine Initiative der Tarifparteien zurück und wurde unter Federführung der Deutschen Ärzteversicherung mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der Pro-bAV-Pensionskasse entwickelt. Die Tarifparteien sehen die „GesundheitsRente“ als einen Beitrag zur Verminderung der sogenannten Altersarmut von medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten.

Ärzte und Zahnärzte, die sich für ihre Mitarbeiterinnen bereits für die „GesundheitsRente“ entschieden haben, erhalten von der Pro-bVA-Pensionskasse eine schriftliche Information zur Umsetzung der neuen tariflichen Regelungen. Praxisinhaber, die bislang noch keine betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung für die Mitarbeiterinnen organisiert haben, können sich unter www.gesundheitsrente.de über die Vorteile informieren:
• Die „GesundheitsRente“ ist für den Arzt als Arbeitgeber wie auch für seine Mitarbeiterinnen finanziell gleichermaßen attraktiv,
• die Fachangestellten können die Arbeitgeberbeiträge steuer- und sozialversicherungsfrei aufstocken. Der Nettoaufwand ist so wesentlich geringer als bei anderen Formen der Altersvorsorge, und
• der Arbeitgeberanteil wird ebenfalls nicht durch Steuern und Sozialabgaben belastet. Ein Haftungsrisiko aus der betrieblichen Altersversorgung entfällt. Der organisatorische Aufwand ist gering.     

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