22. Februar 2010 |  Wirtschaft aktuell

Einigung zum Basistarif in der ärztlichen Versorgung mit niedrigem Faktor 0,9 bis 1,2

KBV und PKV vereinbaren restriktive Multiplikator-Regelung – GOÄ statt EBM –

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich nach zähem Ringen und zwischenzeitlicher Einschaltung des Schiedsamts auf eine restriktive Regelung für die Höchstmultiplikatoren im Basistarif geeinigt. DAs wurde Anfang vergangener Woche mitgeteilt. Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2010 in Kraft.

Entsprechend den Regelungen im Wettbewerbs-Stärkungsgesetz (WSG) von 2007 gilt für Privatversicherte, die den Basistarif nutzen, der GKV-Leistungskatalog. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der in diesem Tarif versicherten Patienten liegt bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV). Der Gesetzgeber hatte aber für die ärztliche Versorgung eine Vertragsoption für die KBV und die PKV hinsichtlich der höchstmöglichen Honorierung ärztlicher Leistungen ermöglicht.

Die PKV hatte in den Verhandlungen dafür den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenversorgung anlegen wollen, die KBV auf der privaten Gebührenordnung für Ärzte bestanden. Nach langwierigen und kontroversen Verhandlungen, die bis zum Schiedsamt führten, haben sich KBV und PKV nun darauf geeinigt, dass die GOÄ Grundlage der Abrechnung bleibt, wenn auch mit schmalen Steigerungssätzen:

So dürfen Laboleistungen (Abschnitts M) maximal mit Multiplikator 0,9 abgerechnet werden. Leistungen der Abschnitte A (Gebühren in besonderen Fällen), E (Physikalisch-medizinische Leistungen) und O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztherapie und Strahlentherapie) werden mit dem einfachen Satz vergütet. Für alle übrigen Leistungen gilt der 1,2-fache Satz GOÄ.

Der Basistarif bleibe damit der Sozialtarif der PKV und insofern „ein Politikum, das für die Zukunft der Privatmedizin als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung ist“, so der Kommentator der Ärzte Zeitung.

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