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12. September 2011 |  Aus Wissenschaft und Praxis

Wo die ILA indiziert ist

Lothar Taubenheim zu den Grenzen der intraligamentären Anästhesie – Stichpunkt Anästhesie (7) –

Wegen der eng begrenzten Ausbreitung des injizierten Anästhetikums und der relativ kurzen Dauer der intraligamentären Anästhesie (ILA) kann diese die Anforderungen für extensive chirurgische Eingriffe nicht erfüllen. Obwohl es möglich ist, den Ausbreitungsraum der Analgesie durch zusätzliche Injektionspunkte und die Erhöhung der Anzahl der intraligamentalen Injektionen zu vergrößern, sollte die ILA nicht für länger dauernde und ausgedehnte dentoalveoläre chirurgische Eingriffe gewählt werden (Glockmann et al. 2005, Dirnbacher und Weber 2006).

Je nach dem Allgemeinzustand der Patienten, Art und Umfang der durchzuführenden therapeutischen Maßnahmen (zum Beispiel Extraktion, Zahnsteinentfernung, Kavitäten- und Kronenpräparation, Pulpaexstirpation etc.) und des zu behandelnden Zahns (zum Beispiel Front- oder Seitenzahn im Ober- oder Unterkiefer) ist die Lokalanästhesiemethode festzulegen. Die Risiken der in Betracht gezogenen Methode und die Alternativen sind mit dem Patienten zu thematisieren (Kaltenbach et al. 2006).

Bei einer – als Lokalanästhesiemethode vor einer zahnärztlichen Therapie – in Betracht gezogenen intraligamentären Anästhesie (ILA) muss die Eignung sowohl für den Patienten und auch für die vorgesehene Behandlung (Indikation) festgestellt werden. Mit Blick auf den Patienten – Anamnese und Einschätzung der gesundheitlichen Risiken – ist auch die Angemessenheit und Zumutbarkeit der in Betracht kommenden Lokalanästhesiemethode zu bewerten, auch bei üblicherweise angewandten Infiltrations- und Leitungsanästhesien.

Bei der ILA gibt es mit Ausnahme von Patienten mit Endokarditisrisiko keine Einschränkungen beim Patientengut. Bei Endokarditisrisiko-Patienten besteht eine berechtigte Einschränkung für die Anwendung der intraligamentären Anästhesie, da ihre Durchführung zu vermehrtem Auftreten einer Bakteriämie führt (Rahn et al. 1987). Für Glockmann und Taubenheim (2002) ist ein gegebenes Endokarditisrisiko eine absolute Kontraindikation für die intraligamentäre Anästhesie.

Ähnliche absolute Einschränkungen gibt es auch bei den anderen Lokalanästhesiemethoden: Bei Patienten mit hämorrhagischer Diathese und unter Antikoagulantientherapie dürfen auf keinen Fall Leitungsanästhesien – in erster Linie am Foramen mandibulae – vorgenommen werden, da diese infolge massiver Hämatombildung lebensbedrohliche Folgen haben können (Schwenzer und Ehrenfeld 2000). Sie verbieten sich wegen der Gefahr der Gefäßverletzung (Arteria oder Vena alveolaris inferior) durch die Injektionskanüle (Stoll und Bührmann 1983). Auch die Infiltrationsanästhesie wird bei Hämophiliepatienten als ein gefährliches Vorgehen betrachtet (Cawson 1983, Garfunkel et al. 1985).

Über die intraligamentäre Lokalanästhesie (ILA) bei Patienten mit hämorrhagischer Diathese oder Behandlung mit Antikoagulantien wird ausführlich unter anderem von Malamed (1982), Stoll und Bührmann (1983), Garfunkel et al. (1985) und Ah Pin (1987) berichtet. Es kann auf diese Weise die gefürchtete Komplikation einer durch das Kanülentrauma bedingten Blutung in die Weichteile vermieden werden (Stoll et al. 1986).

Bei den Indikationen und zahnärztlichen Eingriffen, für die die intraligamentäre Anästhesie als primäre Methode der Schmerzausschaltung nicht angewandt werden kann, sind großflächige und länger dauernde chirurgische Eingriffe zu nennen, da Dauer und Ausbreitungsraum bei der ILA begrenzt sind: auf die Region des anästhesierten Zahns und etwa 30 Minuten. Anästhesieregion und Dauer können zwar durch Zusatzanästhesien ausgeweitet werden; Dauer und Ausbreitung der Leitungs- und der Infiltrationsanästhesie sind durch intraligamentale Injektionen nicht zu erreichen.

In aller Regel ist die intraligamentäre Anästhesie bei Zahnextraktionen die Methode der Wahl, die mit den heute verfügbaren Instrumentarien problemlos zu erreichen ist. Selbst mehrere Zähne im selben Quadranten können in einer Sitzung unter ILA problemlos extrahiert werden – mit deutlich geringerer Belastung für den Patienten als zum Beispiel unter Leitungsanästhesie.

Die erste Voraussetzung für die Anwendung einer Einzelzahnanästhesie (intraligamentäre Anästhesie) ist allerdings die sichere Beherrschung dieser Methode der Lokalanästhesie durch die behandelnde Zahnärztin/den behandelnden Zahnarzt (Dirnbacher und Taubenheim 2005, Glockmann et al. 2005, Zugal et al. 2005).

Die sichere Anwendung dieser Lokalanästhesiemethode, wie auch jeder anderen Behandlung, setzt gut geeignete und der Indikation angepasste – dem Stand der Technik entsprechende – ILA-Spritzen und Injektionsnadeln voraus. Der Anwender entscheidet, ob er zur Applikation bewährter Anästhetika (mit Adrenalin) elektronisch gesteuerte oder mechanische Instrumentarien einsetzen will.

Grundbedingung (Voraussetzung) bei der ILA ist immer eine ausreichende Erfahrung in der Applikation der intraligamentären Anästhesie, die von den etwa 65.000 behandelnden Zahnärzten in Deutschland nur bedingt während des Studiums erworben werden konnte. Das heute verfügbare Wissen über die klinische Anwendung der intraligamentären Anästhesie ist nur etwa zehn bis 15 Jahre alt und dringt erst langsam zu allen 30 deutschen Universitäten durch, an denen Zahnheilkunde – und Lokalanästhesie – gelehrt wird.

Da sich das medizinische Wissen – auch in der Zahnheilkunde – etwa in einem Zeitraum von zehn Jahren verdoppelt, sind alle Mediziner verpflichtet, sich durch angemessene Maßnahmen fortzubilden, was auch bei der intraligamentären Anästhesie sukzessive erfolgt, zum Beispiel durch Kongresse, Zahnärztekammer-Fortbildungen, wissenschaftliche Publikationen und praktische Übungen (Bienroth und Taubenheim 2009, Engbarth und Taubenheim 2007, Kerbeck und Taubenheim 2006 und 2007).

Bei der Abwägung, welche Lokalanästhesie-Methode für welche zahnmedizinische Maßnahme angemessen ist, sind die Infiltrations- und die Leitungsanästhesie als primäre Methoden der Lokalanästhesie immer dort indiziert, wo die intraligamentäre Anästhesie die Anforderungen nicht erfüllen kann: Bei lang dauernden und großflächigen dentoalveolären chirurgischen Eingriffen, zum Beispiel im Kieferknochen (Csides et al. 2009, Glockmann und Taubenheim 2002, Glockmann et al. 2005).

Lothar Taubenheim, Erkrath

 (wird fortgesetzt)

Eine ausführliche Literaturliste zur Serie „Stichpunkt Anästhesie“ ist bei der DZW-Redaktion in Bonn, E-Mail leserservice@dzw.de, erhältlich.

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