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Honoraranstieg von 3,85 Prozent

Die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 sind mit einer Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) am 13. September in Berlin zu Ende gegangen. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten einen Vorschlag des Schlichters. Im Vorfeld hatten beide Seiten den EBA angerufen.

„Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr werden einschließlich der Morbiditätsrate um fast vier Prozent steigen. Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten“, kommentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.  

In absoluten Zahlen ausgedrückt handelt es sich laut KBV um ein Plus von rund 1,6 Milliarden Euro. Gemeinsam mit Dr. Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, hob er hervor, dass es der KBV gelungen sei, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt werden. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet werden“, erläuterte Hofmeister.

KBV-Chef Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen speziellen Hygieneaufwands beim ambulanten Operieren im Bewertungsausschuss von KBV und GKV gesondert verhandelt werden.

GKV-Spitzenverband: Deutlich mehr Geld

Am 13 September hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) einen Anstieg der Honorare für 2024 um 3,85 Prozent beschlossen, teilt auch der GKV-Spitzenverband mit. Darin enthalten sind ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich für Ärzte. Zudem einigten sich Kassen- und Ärzteseite, künftig die Tarifverträge des Praxispersonals zeitnäher zu berücksichtigen. Der EBA setzt sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht. Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten.“

Die Anpassungen im Detail
  • Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2024 um 3,85 Prozent, das entspricht rund 1,8 Milliarden Euro.
  • Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2024 bei 11,9339 Cent.
  • Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden künftig schneller in den ärztlichen Honoraren abgebildet, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zu entlasten.

„Dieser Abschluss ist extrem enttäuschend“

Zum Honorarabschluss zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklärt Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes:

„Dieser Abschluss ist extrem enttäuschend und wird die ambulante Versorgung schwächen. Da gibt es nichts schönzureden. Die 3,8-prozentige Steigerung des Orientierungspunktwertes deckt die gestiegenen Kosten der Praxen bei weitem nicht ab. Faktisch bedeutet das, dass die Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft draufzahlen. Das ist das Gegenteil eines Befreiungsschlags.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den vergangenen Jahren Außergewöhnliches geleistet. Gemeinsam mit ihnen kämpfen wir seit langem dafür, dass sich ihre unverzichtbare Arbeit endlich auch im Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) widerspiegelt. Dass die Tarifverträge unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukünftig zeitnäher abgebildet werden sollen, ist ein erster Schritt und längst überfällig. Jetzt müssen diesen vagen Ankündigungen aber auch spürbare Taten folgen.

Wir haben immer dafür geworben, dass es neben der Anpassung des Orientierungspunktwertes auch strukturelle Reformen des EBM braucht. Dazu gehört beispielsweise eine vernünftige Strukturpauschale für hausärztliche Versorgerpraxen und eine Abkehr von der abstrusen Quartalslogik des EBM. Diese Reformen sind nach dem ernüchternden Abschluss noch wichtiger als zuvor.“

Titelbild: Kzenon - stock.adobe.com