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Honorarkürzung für TI-Verweigerer: Der FVDZ zum BSG-Urteil

Honorarkürzungen für Praxen, die sich der Telematik-Infrastruktur (TI) verweigern? Das ist nach einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) rechtens. Dazu bezieht der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Stellung.

Honorarkürzungen für TI-Verweigerer sind rechtens. Auf diesen kurzen Nenner lässt sich ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bringen, das jetzt die Klage einer gynäkologischen Praxis abwies.

Der Praxis war das Honorar wegen der Verweigerung, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, gekürzt worden. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da es Signalwirkung für alle Praxisinhaber hat, die bisher den Anschluss an die TI verweigern.

„Wir können nur auch allen niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten empfehlen, sich an die TI anzuschließen“, sagt Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ).

„Die Honorarkürzung als Sanktionsmittel gegen die Praxen sehen wir allerdings weiterhin nicht als probates Mittel, um Ärztinnen und Ärzte von der TI-Anbindung zu überzeugen.“

Bereits seit 2019 sind Arzt- und Zahnarztpraxen gesetzlich verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Immer wieder wurden Bedenken zur Datensicherheit laut, und auch die Kosten für Erstausstattung und Betrieb der TI führten zu heftiger Kritik am verordneten TI-Anschluss. Trotz der Sanktion eines gesetzlich vorgesehenen Honorarabzugs für TI-Verweigerer entschieden sich einige Praxisinhaber gegen den Anschluss an die TI.

Dass sie weiter mit dem Abzug leben oder sich anschließen müssen, stellte nun das oberste deutsche Sozialgericht klar. Die Datensicherheit sei ausreichend geregelt gewesen, auch wenn der Gesetzgeber später weitere Regelungen erlassen und konkretisiert habe, entschied das BSG.

Besser Anreize und Überzeugung als Honorarkürzung

Dass der Gesetzgeber die TI-Anbindung mit Sanktionen erzwingen will, ist für den FVDZ-Bundesvorsitzenden das eigentliche Problem. Wenn die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte von Sinn, Zweck und Nutzen der TI überzeugt gewesen wären, hätte sich niemand verweigert.

Portraitfoto Herr

Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ)


„Es ist immer sinnvoller, Überzeugungen und Anreize zu schaffen, als etwas zu verordnen, das viel Geld kostet und dessen Nutzen für die Praxen völlig unklar bleibt“, sagt Öttl.

Dass die gesamte Datenschutzverantwortung auf die Ärzte und Zahnärzte in ihren Praxen abgewälzt wird, hält er für ein Unding, ebenso dass die Kosten für den Betrieb der TI allein durch die Praxen gestemmt werden müssen.

„Die TI-Pauschale, die von den Krankenkassen gezahlt wird, deckt das alles nur in geringem Maße ab.“ Leider sei der Revisionsantrag eines Klägers zur Erstattung der Betriebskosten der TI-Anbindung zurückgezogen worden. 
 

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