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Kurzmeldungen 9. bis 15. April

Österreich: Patientendaten gehen nur Patienten und Ärzte etwas an

„Mit Erleichterung nehme ich zur Kenntnis, dass Gesundheitsministerin Hartinger-Klein der Weitergabe von sensiblen ELGA-Patientendaten jetzt eine klare Absage erteilt hat. Denn die im ELGA-System gespeicherten Daten gehen nur die Patienten und die sie behandelnden Ärzte etwas an“, betont Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Positiv stimmt den ÖÄK-Vizepräsidenten auch die Bereitschaft des Gesundheitsministeriums gemeinsam mit der Ärzteschaft grundsätzliche Verbesserungen des e-Befundes der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA zu evaluieren: „Denn da gibt es enormen Verbesserungsbedarf.“ Das gesamte System ist auf keinem aktuellen technischen Stand, bietet keinen guten Ein- und Überblick über die Krankengeschichte von Patienten, kostet die Ärzte enorm viel Zeit, die dann am Patienten fehlt und hat nicht einmal eine funktionierende Suchfunktion. Steinhart: „Die Evaluierungsphase hat begonnen und ich bin zuversichtlich, dass wir auch hier zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden, wie wir es auch etwa bei der e-Medikation geschafft hatten.“

Brauksiepe wird neuer Patientenbeauftragter der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat heute dem Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn zugestimmt, den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu berufen. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ich freue mich, dass wir mit Ralf Brauksiepe eine Persönlichkeit gefunden haben, die über langjährige und vielfältige politische Erfahrungen verfügt. Ich bin sicher, dass er sich als neuer Patientenbeauftragter mit großem Engagement und Durchsetzungskraft für die Interessen und Anliegen der Patientinnen und Patienten stark machen wird.“ Brauksiepe stammt aus Hattingen in Nordrhein-Westfalen. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. Der 51-jährige Wirtschaftswissenschaftler gehört dem Deutschen Bundestag seit 1998 an. Von 2009 bis 2013 war er Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und von 2013 bis 2017 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung.

Gematik zu TI-Störung

Die ärztliche Behandlung der Versicherten, die Abrechnung der Leistungserbringer und die Sicherheit in der Telematikinfrastruktur sei laut Gematik zu jeder Zeit gewährleistet gewesen.

Die Ursache der am 19. März 2018 von der Gematik bekanntgegebenen Störung der Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) sei gemeinsam mit den beteiligten Anbietern der TI noch am gleichen Tag erfolgreich behoben worden. Die von der Störung betroffenen Konnektoren konnten im Laufe derselben Woche die Verbindung in die TI wieder erfolgreich aufbauen. Die Störung habe zu keiner Zeit die ärztliche Behandlung der Versicherten beeinflusst. Während der Störung sei der automatische Online-Abgleich der Versichertenstammdaten nicht erfolgt, das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte und die Übertragung in das Primärsystem seien während dieser Zeit jedoch uneingeschränkt möglich gewesen. Somit konnte auch für den Zeitraum dieser Störung der Verbindung zur TI ein gültiger Prüfnachweis für die Abrechnung erzeugt werden.

AOK-Chef Litsch hält eCard für gescheitert

In einem Interview mit der Rheinischen Post forderte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch einen Neustart in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die elektronische Gesundheitskarte sei gescheitert. Sie basiere auf einer Technologie, die in den 1990er Jahren entwickelt wurde und nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entspräche. Litsch äußerte die Meinung, dass zwei Milliarden Euro ohne Nutzen in die Digitalisierung investiert worden sei. Eine wirkliche Digitalisierung des Gesundheitswesens müsse den Patienten die Möglichkeit bieten, jederzeit seine Gesundheitsdaten einsehen zu können, auch mobil auf dem Smartphone und vergleichbar mit dem Online-Banking. Die Zukunft des gematik sieht er in einer reinen Regulierungsbehörde, die den Rahmen für Sicherheit und Interoperabilität schaffen solle. „Ich hoffe, dass der neue Gesundheitsminister die Zeichen der Zeit erkennt und die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf neue Füße stellt“, appellierte Litsch. Die AOK-Gemeinschaft betreut mit 26,29 Millionen Menschen fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland.

Bild-Redakteur Hanno Kautz wird neuer Sprecher von Jens Spahn

Wie der Onlinebranchendienst MEEDIA berichtet wird Hanno Kautz der neue Sprecher von Bundesgesundheitsminister Spahn. Kautz hat nach einem Geschichtsstudium Journalismus bei den Westfälischen Nachrichten von der Pieke auf gelernt. Anschließend war für verschiedene Fernsehsender – Kabel eins, Vox, WDR – tätig. Von 2001 bis 2007 war er Parlamentskorrespondent für die Ärzte Zeitung. Hier dürfte der Kontakt zu Jens Spahn zustande gekommen sein, der in den Jahren stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Gesundheit war. Zudem gehörte Spahn der Koalitionsarbeitsgruppe von CDU/CSU und SPD an, die die Gesundheitsreform 2007 vorbereitete. Hanno Kautz wechselte 2007 zum Springer Verlag, wo er als Parlamentskorrespondent und zeitweilig als Auslandsberichterstatter bei der Bild tätig war. Sei Schwerpunkte dort: Verteidigung, Gesundheit, Entwicklung, Grüne, SPD. Nach Recherchen von MEEDIA wird Hanno Kautz ab 9. April 2018 die Arbeit des Ministers erklären und das Ministerium gegenüber der Presse vertreten.

Aufwertung der Dentalhygieniker in den Niederlanden

Der Europäische Dachverband der Zahnärzte, der Council of European Dentists (CED), hat die Entscheidung der niederländischen Regierung scharf kritisiert, Dentalhygieniker (DH) in Holland ab Januar 2020 im Rahmen eines auf maximal fünf Jahre angelegten Versuchs mit mehr Kompetenzen auszustatten. Angesichts erheblicher Unterschiede in der Ausbildung von Zahnärzten und Dentalhygienikern warnte CED-Präsident Marco Landi in einem Schreiben an die niederländische Regierung vor den negativen Folgen der Entscheidung für die Patienten. Einer Anordnung des niederländischen Gesundheitsministers Bruno Bruins zufolge sollen Dentalhygieniker, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, ab 2020 selbstständig, ohne Aufsicht und Weisung eines Zahnarztes, Lokalanästhesien verabreichen, primäre Karies behandeln und auf eigene Entscheidung hin Röntgenaufnahmen in Form von Einzel- und Bissflügelaufnahmen anfertigen und beurteilen dürfen. Hintergrund dieses maximal fünfjährigen Versuchs in den Niederlanden ist der eklatante Zahnarztmangel dort sowie der demografische Wandel.

Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf

Der 25. September ist der Tag der Zahngesundheit. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“. Die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung ist oft schlechter als die des Bevölkerungsdurchschnitts. Vor allem ihr Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist überdurchschnittlich hoch.

Der Aktionskreis „Tag der Zahngesundheit“ richtet daher 2018 seinen Fokus darauf, wie die Mundgesundheit der Menschen in diesen beiden Bevölkerungsgruppen gefördert werden kann. Dabei wird er die Öffentlichkeit unter anderem über neue präventive Leistungen informieren, die Menschen mit einem Pflegegrad und vielen Menschen mit Behinderung ab dem 1. Juli 2018 zur Verfügung stehen. Bundesweit werden Veranstaltungen am und um den 25. September über dieses Thema und über die Mundgesundheit im Allgemeinen aufklären. Informationen über regionale Veranstaltungen und über den Tag der Zahngesundheit stehen online: www.tagderzahngesundheit.de

Neue S3-Leitlinie „Zahnärztliche Chirurgie unter oraler Antikoagulation/ Thrombozytenaggregationshemmung“

Erstmals ist nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine S3-Leitlinie zu der präoperativen Vorbereitung, den intraoperativen Kautelen und der postoperativen Nachbetreuung von Patienten unter oraler Antikoagulation/ Thrombozytenaggregationshemmung entwickelt worden. Federführend durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) wurden in Zusammenarbeit mit 13 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen evidenzbasierte, breit konsentierte konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt, die Behandler und Patient dabei unterstützen sollen, in der operativen Zahnheilkunde sowie der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie unerwünschte Blutungsereignisse zu vermeiden und die Komplikationsraten zu verringern. Die Leitlinie, der Methodenreport und die Evidenztabellen sind online abrufbar.

Zahnarztpraxis ohne Übernachtung darf nicht mit „Praxisklinik“ werben

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Zahnarztpraxis nicht mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ werben darf, wenn Patienten nicht die Möglichkeit zur Übernachtung – stationäre Behandlung – hätten. Es sei zwar zuzugeben, dass angesprochene Verbraucher bei einer Zahnarztpraxis nicht von einer klassischen Klinik ausgingen. Von einer solchen Praxisklinik werde aber zumindest mehr erwartet, als dass dort nur umfangreiche Operationen vorgenommen würden. Die Verbraucher gingen von erforderlichen Einrichtungen für eine – wenn auch nur im Ausnahmefall notwendige – einstweilige stationäre Versorgung aus, und zwar auch über Nacht. Hierin liege eine Irreführung zu Lasten der Verbraucher und Wettbewerber, zumal wenn angesprochene Verbraucher im Einzelfall etwa Komplikationen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung fürchteten und somit die „Praxisklinik“ zur rein ambulanten Zahnarztpraxis und Zahnklinik als Alternative in Erwägung ziehen würden. Erstritten hat die Entscheidung die Wettbewerbszentrale.