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Kurzmeldungen 7. bis 13. Mai

Spahn will Digitalisierung gestalten

In einem Interview mit der FAZ positioniert sich der Bundesgesundheitsminister als Gestalter. Die völlige Abkehr von der Budgetierung sehe er nicht, aber der Wille nach verbesserter Vergütung der Ärzte lässt sich aus seiner Antwort herauslesen. In Richtung des in Erfurt stattfindenden Deutschen Ärztetag 2018 riet er der Ärzteschaft, die Digitalisierung anzunehmen und selbst zu gestalten, anstatt internationalen Konzernen den Gesundheitssektor zu überlassen. In Hinblick auf elektronische Gesundheitskarte und Digitalisierung des Gesundheitssystems sprach er sich für einen Zugang aus, der über das Zwei-Karten-System hinausgehe. Positive Effekte für die Patienten habe die eGK in 14 Jahren nicht erbracht. Spahn plädierte dafür, dass es für Patienten und Ärzte „cool“ sein müsse, die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens zu nutzen.

KBV fordert, nur kostendeckendem TI-Angebot zuzustimmen

Die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur droht zu stocken. „Der GKV-Spitzenverband ist derzeit nicht bereit, ab Juli eine kostendeckende Finanzierungspauschale zu garantieren“, sagte Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister am Donnerstag in den KBV Praxisnachrichten. „Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen lassen nicht zu, dass die Praxen am Ende auf den Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sitzenbleiben“, betonte er. Hintergrund des Konflikts ist die Erstausstattungspauschale ab dem dritten Quartal, die von jetzt 2.344,98 Euro auf 1.155 Euro sinken soll.

Die Pauschalen waren vor einem Jahr vereinbart worden in der Erwartung, dass die Preise für Konnektor und Kartenterminal aufgrund der Marktentwicklung fallen würden. Anderenfalls, so war es zwischen KBV und Krankenkassen vereinbart worden, werde nachverhandelt. Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kritisierte die Blockadehaltung der Krankenkassen in den Verhandlungen und sagte: „Wir haben fristwahrend das Schiedsamt angerufen. Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut hat das Recht auf eine kostendeckende Erstausstattung. Das fordern wir ein“, betonte er: „Wir werden darüber auch mit der Politik sprechen.“

Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern

Wagenknecht, Bartsch und die Linke-Fraktion bringen einen Antrag in den Bundestag ein, um Beamten den Eintritt in die GKV zu erleichtern. Dazu sei in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vorzusehen, dass an statt eines Beihilfeanspruchs auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamten auf deren Wunsch erfolgen kann, sowie im Dialog mit den Bundesländern und den übrigen Dienstherren darauf hinzuwirken, dass auch diese eine entsprechende reale Wahlmöglichkeit für die dortigen Beihilfeberechtigten schaffen. Beamten soll die Entscheidung für die GKV vereinfacht werden, da die GKV wird hierdurch gestärkt und die Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten abgebaut würde, so die Bundestagsfraktion der Linke. Der Antrag wird wegen der Uneinigkeit in der GroKo nicht im Gesundheitsausschuss beraten, sondern im „Heimat-Ausschuss“.

Datenschutz-Grundverordnung stellt viele Start-ups vor Probleme

Nur noch drei Wochen Zeit – dann müssen alle Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umgesetzt haben. Ebenso wie viele große und mittelständische Unternehmen sind auch die meisten Start-ups davon aber noch ein gutes Stück entfernt, wie eine aktuelle Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 300 Start-ups zeigt. Demnach gibt jedes Elfte an, die Umsetzung bereits abgeschlossen zu haben. Weitere 41 Prozent haben zumindest bereits erste Maßnahmen begonnen oder umgesetzt. In jedem dritten Startup ist man bislang aber gerade erst dabei, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne Maßnahmen eingeleitet zu haben. Und rund jedes Siebte hat noch großen Nachholbedarf: 11 Prozent haben zwar von der DS-GVO gehört, aber noch nichts unternommen, 3 Prozent wissen gar nichts von den neuen Regeln und 1 Prozent ist informiert, hat sich aber bewusst entschieden, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.

Leitfäden der Bitkom zur DSG-VO

Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA

Christian Lindner, Christine Aschenberg-Dugnus und die FDP-Bundestagsfraktion haben beantragt, dass die Bundesregierung die zur Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) vom Bundesministerium für Gesundheit im Dezember 2016 in Auftrag gegebenen Gutachten von Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Winfried Kluth unverzüglich und vollständig dem Deutschen Bundestage zugeleitet werden sollen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU abgelehnt.

KZV-Hamburg zur Kritik des Bundesrechnungshofes

Anfang dieser Woche monierte der Bundesrechnungshof, der Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen sei nicht hinreichend durch Studien belegt, worauf ein negativ gefärbtes Presseecho folgte. Obwohl der Nutzen nicht nachgewiesen sei, werde mit steigender Tendenz und steigenden Ausgaben behandelt. In seinem Ergänzungsband zum Jahresbericht 2017 spricht der Bundesrechnungshof von allein 1,1 Milliarden Euro für die GKV-Versicherten. Dazu nahm der Vorsitzende des Vorstandes der KZV-Hamburg, Dr./RO Eric Banthien, Stellung: „Der Bundesrechnungshof bezweifelt die Wirksamkeit kieferorthopädischer Behandlungen. Das tut er allein auf der Basis von Schätzungen und Vermutungen. Die Folgen der Nichtbehandlung sind ja trotzdem bekannt. Natürlich gibt es auch Zahnfehlstellungen, die lediglich ein ästhetisches Problem darstellen, aber die sind durch die KIG Einstufung aus der Leistungspflicht der Krankenkassen herausgenommen worden. Wir warten also auf die vom Bundesrechnungshof angeregte Studie, aber bis dahin lasst uns den Kindern ihre notwendige Behandlung nicht vorenthalten.“

33 Prozent der Erwerbstätigen sind mit ihrer Tätigkeit sehr zufrieden

Mit 89 Prozent ist die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Arbeit am 1. Mai mitteilt, geben 33 Prozent sogar an, sehr zufrieden zu sein. Selbstständige unterscheiden sich mit 90 Prozent kaum von Arbeitnehmern mit 89 Prozent hinsichtlich ihrer Arbeitszufriedenheit. Auch beim Vergleich von Männern und Frauen mit je 89 Prozent oder über Altersgruppen hinweg waren die Anteile ähnlich hoch. Größere Unterschiede bestehen innerhalb einzelner Berufsgruppen: 91 Prozent der Akademiker sowie 90 Prozent der Führungskräfte geben an, zufrieden beziehungsweise sehr zufrieden mit der aktuellen Tätigkeit zu sein. Bei den Hilfsarbeitskräften ist der Anteil mit 83 Prozent zwar niedriger, aber immer noch hoch.