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Mehr Geld für ZFA in vier Bundesländern

Die Erhöhung gilt für Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe

Die Erhöhung gilt für Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe

Zum 1. Oktober 2018 tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in Kraft.

Um 2,5 Prozent steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte zum 1. Oktober 2018. Darauf hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – bereits Ende Juni 2017 in Münster geeinigt.

Mit der zweiten Stufe beginnen die Tarifgehälter für vollzeitbeschäftigte Berufseinsteiger/innen in Tätigkeitsgruppe I bei 1891 Euro. Bei entsprechender Fortbildung ist es möglich, bereits in den ersten drei Berufsjahren bis in Tätigkeitsgruppe V aufzusteigen und ein Bruttogehalt von 2.458,50 Euro zu erhalten.
 
Dazu Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V.:
„Bei dem herrschenden Fachkräftemangel wäre es jetzt an der Zeit, dass die Zahnärzte ihre Verantwortung als Arbeitgeber und Ausbilder erkennen und darauf dringen, endlich auch in den tariflosen Bereichen Tarifverträge für ZFA abzuschließen, um bundesweit eine gerechte Bezahlung für die Mitarbeiter/innen in Zahnarztpraxen ermöglichen.“
Der Tarifvertrag steht online auf www.vmf-online.de/zfa-tarife
 
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 gegründet. Als unabhängige Gewerkschaft vertritt er die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie angestellten Zahntechniker/innen.
Mehr Infos: www.vmf-online.de

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe