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Bündnis 90/Die Grünen für mehr ­Frauen in Führungspositionen
Im Gesundheitswesen arbeiten viele Frauen, in Führungspositionen der Selbstverwaltung sind sie nur wenig vertreten.

Im Gesundheitswesen arbeiten viele Frauen, in Führungspositionen der Selbstverwaltung sind sie nur wenig vertreten.

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine verbindliche Frauenquote in den Gremien der Selbstverwaltung und den Führungspositionen im Gesundheitswesen festschreibt. Der Frauenanteil solle dem Anteil der Mitglieder in den jeweiligen Organisationen des Gesundheitswesens entsprechen. In dem Antrag konstatiert die Fraktion, dass es nur sehr wenige Frauen in Führungspositionen der Krankenkassen, den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie anderen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gibt. Zugleich sind aber 70 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen Frauen. Der Frauenanteil in den Vorständen der Krankenkassen liegt zwischen 0 Prozent bei den Innungskrankenkassen und 21 Prozent bei den Betriebskrankenkassen.

Auch in der Ärzteschaft sieht es ähnlich aus. Unter den niedergelassenen Vertragsärzten beträgt der Frauenanteil 46 Prozent, unter den Vertragszahnärzten 38 Prozent. Die Mehrheit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen hat allerdings kein einziges weibliches Mitglied in ihrem Vorstand. Auf Bundesebene sind die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sogar rein männlich besetzt. Daher sei es notwendig, die Wahrung der Interessen der Frauen durch angemessene Repräsentanz sicherzustellen.
Bereits im Juni 2018 hatte die 91. Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) Handlungsbedarf konstatiert und das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert zu prüfen, „wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens hergestellt werden kann“. Dafür hat GMK einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in Selbstverwaltungsorganen der Vertragsärzteschaft und der Sozialversicherung vorgeschlagen.