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Kurznachrichten 30. September bis 6. Oktober 2019

Warnung vor Schadsoftware

Das Computernetz der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist aktuell von der Schadsoftware Emotet angegriffen worden. 170 Computer sind infiziert. Durch den Befall der MHH wird Emotet unter Umständen auch eine Gefahr für niedergelassene Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Praxen, die in direktem E-​Mail-Austausch mit Mitarbeitern der MHH stehen, sollten aktuell keine E-​Mail Anhänge von diesen Ansprechpartnern öffnen. Die Absender der E-​Mail aus der MHH wirken dabei echt. Die KVN rät, bei jeder E-​Mail aus der MHH aufmerksam zu sein. Dies gilt besonders für Anhänge. Stellen Sie gegebenenfalls Rückfragen beim Absender. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt erneut eindringlich vor der extrem gefährlichen Schadsoftware Emotet. Der Trojaner wird seit einigen Tagen über E-​Mails massenhaft versandt und hat bereits große Schäden angerichtet. Nutzer müssen darauf vorbereitet sein, selbst zum Ziel zu werden. Emotet hat die Fähigkeit, aus E-​Mail-Programmen neben Kontaktinformationen und -​beziehungen auch Nachrichteninhalte auslesen zu können. Damit täuschen die Angreifer sehr echt wirkende Antworten auf tatsächlich von einem Nutzer versandte E-​Mails vor.

Methodenbewertung

Zur anstehenden abschließenden Beratung des Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Implantateregisters in Deutschland erklärt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in Berlin: „Ich bin dankbar, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestags die vom Gesundheitsministerium geplante Einführung einer faktischen Fachaufsicht aller Voraussicht nach nicht mittragen werden – die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit spricht sich klar gegen einen Paragraf 94 Absatz 1a SGB V (NEU) aus und hat die Vorschrift aus dem Gesetzentwurf entfernt. Im anderen Fall wäre die fachliche Unabhängigkeit des G-BA, die auf einer Entscheidungsfindung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse beruht, fundamental infrage gestellt worden. Und dies unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung und zum angeblichen Wohle der Patientinnen und Patienten.“

Bundesrat gegen verschärfte TI-Honorarkürzung

Der bisherige Digitale-Versorgung-Gesetz-Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht vor, dass (Zahn-)Ärzte, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur anschließen, ab dem 1. März 2020 mit einem erhöhten Honorarabzug von 1 auf 2,5 Prozent rechnen müssen. Sie unterliegen bereits seit dem 1. Januar 2019 der Anschlusspflicht. Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen lägen häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Betroffen seien vor allem diejenigen, die in Regionen ohne abgeschlossenen Breitbandausbau arbeiteten. Es müsse deshalb darum gehen, zunächst die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und nicht über Sanktionsmechanismen nachzudenken, so die Beschlussformulierung. Die Beweislast für das fehlende Verschulden am Fristverstoß trägt dabei der Vertrags(zahn)arzt.

„Selbstbestimmungsrecht bleibt erhalten“

„Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu, Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp 10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden zumutbar sein.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das Selbstbestimmungs-recht der Menschen könne deshalb  keine Rede sein. In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Bundestagsanhörung verweist die  Bundesärztekammer auf die enorm hohe Organspendebereitschaft in der Bevölkerung.  Mehr als 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stünden der Organspende positiv gegenüber.

„Generalangriff auf Selbstverwaltung stoppen“

Im Vorfeld der außerordentlichen Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes sprachen die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens mit der Deutschen Presse-Agentur. Volker Hansen forderte Bundesgesundheitsminister Spahn auf, seine „Attacke auf den Verwaltungsrat“ zu beenden. Uwe Klemens betonte gegenüber der Nachrichtenagentur, es stärke den sozialen Zusammenhalt, dass Gewerkschafter und Arbeitgeber in den Spitzengremien der Gesetzlichen Krankenversicherung Hand in Hand arbeiteten und immer wieder Brücken bauten. Anlässlich der Mitgliederversammlung, fordern die Kassenartenverbände die Mitglieder des Deutschen Bundestags dazu auf, Maßnahmen, die zu einer weiteren Schwächung der Sozialen Selbstverwaltung führen, abzulehnen. Dies gilt insbesondere für die im Referentenentwurf des „Faire-Kassen-Wahl-Gesetz“ (GKV-FKG) vorgesehene Regelung, ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber im Verwaltungsrat des GKV-SV durch hauptamtliche Vorstandsmitglieder zu ersetzen. Dies würde eine Abschaffung der Sozialen Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene bedeuten.

Zahl der Woche

1.467

Frauen haben 2017 das Zahnmedizinstudium angefangen. Das sind 66,2 Prozent aller Studienanfänger.
Quelle: BZÄK, Statistisches Jahrbuch