Der Kommentar von Chefredakteur Marc Oliver Pick
Vor etwas mehr als einem Jahr, im Juli 2021, wurde die Aufnahme der systematischen PAR-Behandlung als präventionsorientierter Meilenstein in der zahnmedizinischen Versorgung gefeiert. Ziemlich genau ein Jahr später schmiedet die Politik Pläne, nach denen unter Kosteneinsparungsgesichtspunkten – finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Vorgaben des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes – entgegen aller Versprechungen nun doch wieder budgetiert werden soll.
Durch die Hintertür gestrichen
Damit nicht genug, sind damit laut dem KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer auch „drastische Vergütungskürzungen“ und in der Folge „gravierende Leistungskürzungen mit erheblichen Folgen für die Patientenversorgung“ zu befürchten: „In einer budgetierten Gesamtvergütung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, würden die erst kürzlich freigegebenen notwendigen Finanzmittel für neue Leistungen und insbesondere die neue Versorgungsstrecke bei der Parodontitis-Therapie massiv gekappt. De facto werden damit dringend notwendige Leistungen, auf die die Versicherten neuerdings einen Rechtsanspruch haben, durch die Hintertür wieder gestrichen.“
Die Verärgerung, nicht nur bei der KZBV, ist groß – und sie ist berechtigt. Das, was im vergangenen Jahr nach gefühlt endlosen Verhandlungen endlich beschlossen wurde, steht nun schon wieder auf der Kippe. Und dass es ausgerechnet die „als Leuchtturmprojekt der zahnmedizinischen Versorgung gefeierte Innovation“ trifft, hat einen ganz besonders bitteren Beigeschmack, denn es geht bei der PAR-Richtlinie um ein Therapiekonzept, das in seiner umfassenden und wissenschaftlich abgesicherten Form bislang einzigartig ist.
Therapieansatz „komplett ausgebremst“
Die PAR-Richtlinie bezieht zum ersten Mal Elemente der „sprechenden Zahnmedizin“ ein und verfolgt mit der UPT einen zeitgemäßen personalisierten Therapieansatz. Jetzt droht diesem vorbildlichen Ansatz, noch bevor er überhaupt in den Praxen vollumfänglich etabliert und in den Praxisworkflow integriert ist, laut Stellungnahme der DG Paro mit einer budgetierten Gesamtvergütung schon wieder das Aus, er werde „komplett ausgebremst“.
Was die Politik offenbar vollständig ausblendet, ist die Tatsache, dass es nicht um irgendeine orale Erkrankung geht, sondern dass eine Parodontitis wie kaum eine andere Krankheit massive negative Auswirkung auf die Gesamtgesundheit haben kann, vor allem dann, wenn sie nicht systematisch und durch eine individualisierte Behandlungsstrecke behandelt wird – nicht von ungefähr heißt es Behandlungsstrecke.
Gewaltige finanzielle Belastungen
Zuletzt war auf der Europerio 10 in Kopenhagen in vielen Facetten zu sehen, wie komplex das Erkrankungsgeschehen ist und wie gravierend die Folgen sein können, vor allem in Sachen Folgekosten. Es wurden beeindruckende Zahlen präsentiert, mit welch gewaltigen finanziellen Belastungen Gesundheitssysteme weltweit zu rechnen haben, wenn die Volkskrankheit Parodontitis nicht rechtzeitig diagnostiziert und mit langem Atem behandelt wird.
Wie die DG Paro um die neue PAR-Therapie kämpft, zeigt der ungewöhnliche Appell von Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG Paro, „die geplante Budgetierung zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einzuführen, mindestens jedoch, diese nicht auf die PAR-Therapie anzuwenden“.
GKV-Versicherte verlockendes Sparpotenzial
Die Politik wäre gut beraten, wertvolle Präventionsansätze nicht kurzfristigen Sparmaßnahmen zu opfern, sie wäre gut beraten, Ausnahmen zuzulassen. In Deutschland sind rund 87 Prozent der Menschen in der GKV und bietet ein verlockendes Sparpotenzial. Andererseits würde das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, unverändert umgesetzt, einen Flächenbrand in Sachen Prävention bedeuten.