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Die Struktur der Parodontitistherapie

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
mittlerweile kennen Sie die Leistungsbeschreibungen der neuen, analog zu berechnenden Leistungen in der leitlinienbasierten privatzahnärztlichen Parodontitistherapie auswendig? Na, super! Das Einzige, was Ihnen noch fehlt, ist die systematische Einordnung dieser Leistungen in einen Behandlungsablauf? Dann kann ich Ihnen vielleicht ein wenig helfen.
Nachstehend habe ich für Sie einen beispielhaften klinischen Behandlungspfad erstellt, aufgegliedert in die einzelnen Behandlungsabschnitte (Diagnostik, Therapiestufen, unterstützende Parodontitistherapie) und ergänzt um mögliche Begleitleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen erheben weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch sind sie obligat erforderlich. Entscheidend für die Berechnungsfähigkeit einer Leistung ist ausschließlich deren medizinische Notwendigkeit unter Beachtung von Konkurrenzklauseln und Frequenzbeschränkungen. Derartige Beschränkungen lauten zum Beispiel „Nummer YYYY und Nummer XXXX sind nicht nebeneinander berechnungsfähig“ oder „innerhalb eines Jahres dreimal berechnungsfähig“. Die Leistungsbeschreibungen sind der besseren Lesbarkeit wegen teilweise sinnerhaltend verkürzt.
Unserem exemplarischen Modell liegen folgende Annahmen zugrunde: Der Patient ist mit Ausnahme der Weisheitszähne vollständig bezahnt. Zahlreiche Zähne weisen einen interdentalen klinischen Attachmentverlust von 5 oder mehr Millimetern auf (Stadium III), es liegt eine rasche Progressionsrate von mehr als 2 mm in fünf Jahren vor (Grad C). Diagnostik, 1. und 2. Therapiestufe beanspruchen in unserem Beispiel einschließlich Ausheilung drei Monate.  Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) danach erstreckt sich über zwei Jahre. In unserem Beispielfall habe ich dreimonatige Behandlungsintervalle (kürzestes Intervall nach Vorgabe der S3-Leitlinie, angepasst an die Schwere der Erkrankung) gewählt. Im Einzelfall richtet sich der zeitliche Abstand zwischen den UPT-Sitzungen nach der Notwendigkeit und der Adhärenz des Patienten. Weitere chirurgisch-regenerative und/oder augmentative Maßnahmen sind selbstverständlich vorstellbar, würden jedoch den Umfang unserer Modellrechnung sprengen.

Klinische Diagnose

Die klinische Diagnose umfasst die Identifizierung eines Patienten mit Verdacht auf Parodontitis, die Verifizierung der Verdachtsdiagnose, Differenzialdiagnosen sowie das dokumentierte Staging und Grading des Krankheitsfalls.

1. Behandlungstermin

Erste Therapiestufe

In der 1. Therapiestufe wird eine kontinuierliche Verhaltensänderung des Patienten im Hinblick auf die Parodontitis begünstigende Risikofaktoren und eine Verbesserung der häuslichen Mundhygiene angestrebt. Es erfolgt die Entfernung des supragingivalen/gingivalen Biofilms. Adjuvante Therapien zur Behandlung gingivaler Entzündungen können zum Einsatz gelangen. Die 1. Therapiestufe schafft günstige Voraussetzungen für die folgenden Therapiestufen.

2. Behandlungstermin

3. und 4 Behandlungtermin

Zweite Therapiestufe

Die 2. Therapiestufe (auch „ursachengerichtete Therapie“) beinhaltet die Reduzierung/Beseitigung der subgingivalen Beläge und des Biofilms. Sie kann auch die Anwendung unterstützender physikalischer und chemischer Mittel umfassen. Den Abschluss der 2. Therapiestufe bildet nach „Ausheilung“ der Gewebe eine Reevaluation des parodontalen Zustands.

5. Behandlungstermin

6,7,8. Behandlungstermin

Dritte Therapiestufe

Die Entscheidung für oder wider die 3. Therapiestufe fällt mit der Befundevaluation nach der 2. Therapiestufe.
In der S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie wird hierzu ausgeführt: „Die dritte Therapiestufe zielt auf die Behandlung der Bereiche der Dentition ab, welche nicht adäquat auf die zweite Therapiestufe reagiert haben (Taschentiefen > 4 mm mit BOP oder tiefe parodontale Taschen ≥ 6 mm). Das Ziel ist es dabei, den Zugang für die subgingivale Instrumentierung zu verbessern oder die Läsionen, die zur Komplexität der Parodontitis und Parodontalbehandlung beitragen (Knochentaschen und Furkationsbefall), regenerativ oder resektiv zu therapieren.
Dies kann folgende Interventionen umfassen:

  • wiederholte subgingivale Instrumentierung mit/ohne adjuvante Therapien,
  • Parodontalchirurgie: Zugangslappen,
  • resektive Parodontalchirurgie,
  • regenerative Parodontalchirurgie.“

In der 3. Therapiestufe kann also die Notwendigkeit der Wiederholung von Leistungen der 2. Therapiestufe bestehen, es können aber auch chirurgische Maßnahmen angezeigt sein.
Um zumindest eine gewisse Übersichtlichkeit unserer Modellrechnung zu bewahren, unterstellen wir, dass wir bereits nach der 2. Therapiestufe den Endpunkt der Therapie erreicht haben. Das beschreibt die Leitlinie für den Fall, dass keine parodontalen Taschen > 4 mm mit BOP (bleeding on probing) oder keine tiefen parodontalen Taschen ≥ 6 mm mehr vorliegen. In unserem Beispiel konnten alle Zähne erhalten werden. Allerdings finden sich an allen behandelten Zähnen noch Resttaschen, die der weiteren Intervention bedürfen. Auch deshalb überführen wir den Patienten direkt in die unterstützende Parodontitistherapie.

Unterstützende Parodontitistherapie

Die UPT soll durch unterschiedliche Maßnahmen, abhängig von der klinischen Ausgangssituation und dem in der 2. Therapiestufe erzielten Ergebnis, dazu dienen, die parodontale Stabilität aufrechtzuerhalten und einem Rezidiv oder einer Progression vorzubeugen.
Die UPT ist eine Kombination aus präventiven und therapeutischen Maßnahmen: Kontrollen des gingivalen und parodontalen Zustands, Mundhygieneinstruktionen, Motivationen zur Beseitigung von Risikofaktoren, professionelle Zahnreinigungen und subgingivale Instrumentierungen. Das Maßnahmenpaket und die Terminfrequenz sind abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten.

9.10 Behandlungstermin

11,12 Behandlungstermin

13,14 Behandlungstermin

14, 15, 16 Behandlungstermin

Die vorstehende tabellarische Aufstellung enthält keine taggenauen Angaben zu den Behandlungsdaten. Beachten Sie bei Ihrer Rechnungslegung bitte, dass bestimmte Leistungen innerhalb eines Jahres nur anzahlmäßig begrenzt berechnungsfähig sind. Eine Jahresfrist endet an dem Tag des Folgejahrs, der zahlmäßig dem Tag vorgeht, an dem die Leistung erstmalig erbracht wurde.
Wie Sie unschwer erkennen können, ist aus dem historischen Sprint der Parodontitisbehandlung (Mundhygieneunterweisung, Parodontalchirurgie, Recall) durch die S3-Leitlinie ein Marathon zur Infektionskontrolle der Parodontitis geworden. Keep on running.

Titelfoto: metamorworks – stock.adobe.com

Dr. Michael Striebe

Michael Striebe ist GOZ-Berater der ZA
Kontaktdaten: presse@die-za.de

Mitglied seit

1 Jahr 3 Monate