Anzeige

Premium Article

Premium Article
0

Advertorial

Advertorial
0
Das TI-Pauschalangebot

Sie gilt seit dem 1. Juli 2023 und ist für die kommenden fünf Jahre ausgelegt – die TI-Pauschale. Die Regelungen zur Höhe der Pauschale hat nun das BMG per Ersatzvornahme vorgelegt, nachdem die Verhandlungen zwischen GKV-SV und den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits Anfang April gescheitert waren.

TI-Pauschale: Das BMG hat die monatliche Summe festgelegt

Die Verantwortung für das Scheitern sieht Dr. Karl-Georg Pochhammer, TI-verantwortlicher Vorstand der KZBV, klar beim BMG und dessen Sparvorgaben, so erklärte er es jüngst auf der 2. Vertreterversammlung der KZBV am 21. Juni in Mainz: „Und so war es für den GKV-SV ein leichtes, unsere Forderung, die tatsächlichen Aufwen­dungen der Zahnarztpraxen für die TI zu berücksichtigen, mit dem Verweis auf den Willen des Gesetzgebers beiseite zu wischen.“ 
Nun hat das BMG entschieden: „Die sofort zu vollziehenden Bescheide sind am 22. Juni an die KZBV und am 27. Juni 2023 an die KBV und den DAV versandt worden“, so das Ministerium. Wie die KZVen und KVen dies nun in Tagesfrist umsetzen sollen, bleibt 
ungesagt. Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV: „Es gibt keine Übergangsfristen!“ Gerade darum hatte sich noch der Vorstand der KZBV auf der VV mit einem eigenen Antrag bemüht. Offensichtlich ungehört vom BMG.

Eben beschlossen, heute gültig

„Die bislang praktizierte Finanzierung der Kosten der Arztpraxen für den Anschluss an und den Betrieb der TI hat sich jedoch nicht bewährt. Trotz hoher Kosten für die Krankenkassen wurden oftmals ein Anreiz für mehr Servicequalität und Innovationsfreude vermisst. Marktmechanismen und in der Folge Marktpreise konnten sich nicht hinreichend entfalten“, so das BMG.
Doch wo derzeit noch ein Oligopol herrscht, können sich keine freien Marktmechanismen durchsetzen. So sieht es auch die KZBV. „Seine [Lauterbachs] Idee ist: Die Preise der Industrie für die TI-Anwendungen müssen sinken. So weit, so gut. Das unterstützen wir. Niedrigere Preise – das ist sehr gut. Aber das BMG hat die völlig falschen Schlüsse gezogen, wie das gelingen kann. Anstatt die Industrie an die Kandare zu nehmen, läuft die Idee darauf hinaus, dass die Praxen weniger Geld für die TI erhalten. Offen bleibt die Frage, warum die Industrie deshalb ihre Preise senken sollte. Wir haben ja schon heute die Situation, dass viele Preise höher sind als die Pauschalen. Die Praxen können sich dagegen nicht wehren. Sie sind verpflichtet, die Anwendungen zu nutzen, also müssen sie kaufen“, sagt Pochhammer in Mainz zur VV. 
Und es gibt noch mehr Haken an der neuen. Regelung: Zum einen müssen die Praxen nun mit jeder Anschaffung in Vorleistung gehen, da ihre Ausgaben ja erst per Monatsrate nach und nach erstattet werden. Zum anderen kommt aus dem Hause Lauterbach keine Neuerung ohne Sanktionsandrohungen: „Voraussetzung der Zahlung der TI-Pauschale wird sein, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung aller gesetzlich geforderten Anwendungen (nötige Hardware sowie Anwendungen wie eAU, KIM und ab dem 1. Januar 2024 das E-Rezept) in einer Arztpraxis vorliegen.“ 

Die Höhe der TI-Pauschale berechne sich aus der Summe der bisherigen monatlichen Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten pro Monat. Dabei werde die technisch vorgegebene Lebensdauer der Komponenten berücksichtigt, schreibt das BMG auf dzw-Anfrage. Die neuen TI-Pauschalen sollen laut BMG „im Regelfall“ kostendeckend sein.

Die TI-Pauschalen

Konkret gestalten sich die Kosten folgendermaßen: Zugrunde liegen die Kosten der Erstausstattung und der Betriebskosten. Diese werden auf fünf Jahre hochgerechnet und dann durch 60 geteilt. Die monatliche TI-Pauschale beträgt dann für bis zu 2 Vertragszahnärzten pro Praxis 237,78 Euro, bei 3 bis 6 Vertragszahnärzten pro Praxis 282,78 Euro und bei mehr als 6 Vertragszahnärzten 323,90 Euro. Dazu kommen Sonderrege­lungen. „Ebenfalls ist eine Regelung zur Dynamisierung der TI-Pauschale vorsehen. Sie steigt jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwertes des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen“, teilt das BMG mit.
Ob die Höhe der TI-Pauschale wirklich im Regelfall kostendeckend sein wird, werden auch die kommenden fünf Jahre und die damit einhergehenden technologischen Entwicklungen wie etwa Leasing- oder „as a service“-Geschäftsmodelle zeigen. Doch Pochhammer zeigte sich einen Tag vor der of­fiziellen Bekanntgabe aus dem BMG auf der VV in Mainz bereits enttäuscht: „Die neue monatliche TI-Pauschale schleift das Finanzierungssystem. Das BMG redet von Wirtschaftlichkeit. Was sie nicht sagen, aber meinen ist: Weniger Geld für Zahnarztpraxen.“
Wie immer die Rechnung am Ende auf­gehen wird, die Kurzfristigkeit der Einführung eines neuen Prozesses, bleibt Kern­marke des BMG.

Ein Bild, das im Pop-Art-Stil links eine weiße Sprechblase mit dem Schriftzug "New Update" und rechts einen gelb gerasterten Fonds zeigt.

Systemwechsel: Ab 1. Juli 2023 endet die bislang praktizierte Finanzierung der Kosten für den Anschluss an und den Betrieb der TI.