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Bedarf erkennen, Qualität sicherstellen, leistungsgerecht finanzieren

GKV-Spitzenverband zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

„Den Versorgungsbedarf gemessen an der Bevölkerung frühzeitig erkennen und entsprechend die Strukturen weiterentwickeln, die notwendigen Behandlungen in hoher Qualität sicherstellen und die Kliniken, sowohl über die notwendigen Vorhaltungen als auch für die konkreten Leistungen, angemessen zu finanzieren, muss der Anspruch an die stationäre Versorgung in Deutschland sein. Da wollen wir hin. Deshalb haben die gesetzlichen Krankenkassen mit ihren über 73 Millionen Versicherten ein großes Interesse an der Krankenhausreform“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes, mit Blick auf den nun endlich vorliegenden Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes

„Die Reform könnte so gemacht werden, dass von Bayern bis Brandenburg alle Patientinnen und Patienten gleichermaßen davon profitieren. Aber Bund und Länder blockieren sich bisher gegenseitig. Der Reformstau der letzten zwanzig Jahre muss aufgelöst und die Krankenhauslandschaft zügig reformiert werden. Die in dem Referentenentwurf benannten Reformziele unterstützen wir mit großem Nachdruck. Dies gilt insbesondere für die Sicherstellung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die flächendeckende medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Stadt und Land. Allerdings bleiben die notwendige Verbesserung und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Versorgungsstrukturen vage. Hohe Zusatzkosten für die Versicherten und deren Arbeitgeber sind durch die geplante Fehlfinanzierung des Transformationsfonds vorprogrammiert und werden zu steigenden Zusatzbeiträgen führen. Darüber hinaus sind die im Referentenentwurf skizzierten kurzfristigen Einsparungen unrealistisch.“

Kostenlawine wird losgetreten

„Auf- und Umbau von Krankenhäusern ist eine originäre Aufgabe des Staates und zuvorderst der Bundesländer. Die Finanzierung der Behandlungen und Operationen ist hingegen die Aufgabe der Krankenkassen. Während die Krankenkassen ihrer Finanzverantwortung mit Jahr für Jahr steigenden Milliardenbeträgen voll nachkommen, haben die Bundesländer die Kliniken bei der Investitionsfinanzierung hängen gelassen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Aufgabenteilung ist es absolut inakzeptabel, dass der Staat den Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhäuser lediglich zur Hälfte finanzieren will und plant, die andere Hälfte den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen aufzubürden. Mit ihren Finanzierungsplänen tritt die Bundesregierung in einer ohnehin angespannten Finanzsituation der GKV eine Kostenlawine los, die auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen zurollt. Dies lehnen wir nachdrücklich ab“, so Stoff-Ahnis.

  • Der Krankenhaustransformationsfonds soll 50 Milliarden Euro umfassen, von denen die gesetzlichen Krankenkassen 25 Milliarden Euro übernehmen sollen. Die private Krankenversicherung ist mit 0 Euro beteiligt. Dies sind 25 Milliarden Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden für eine staatliche Aufgabe, bei der noch nicht mal klar ist, in welche Richtung, mit welchem konkreten Zielbild die Krankenhäuser überhaupt transformiert werden sollen.
  • Die Landesbasisfallwerte sollen flächendeckend und dauerhaft erhöht werden. Damit wird nichts besser, aber jede Behandlung teurer. Schlimmer noch: Damit werden die alten Strukturen konserviert, statt die notwendige Veränderung zu unterstützen.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben im letzten Jahr aufgrund von Millionen von einzelnen Rechnungen 94 Milliarden Euro an die Krankenhäuser überwiesen. Die systematische, automatisierte Abrechnungsprüfung soll abgeschafft werden. Stichprobenartige Prüfungen von Rechnungen schaffen zunehmend Schlupflöcher für überhöhte Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen. In dieser Form ist die geplante Abschaffung der etablierten, bereits quotierten, Abrechnungsprüfung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar.

Bevölkerungsbezug großer Fortschritt

„Die nun angekündigte klare Ausrichtung der Krankenhausplanung an dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung ist ebenso richtig wie überfällig. Krankenhäuser sind kein Selbstzweck, sondern sie dienen der guten Versorgung der Bevölkerung. Mit dem angekündigten Bedarfsplanungstool kann digital ermittelt werden, wo in Deutschland welche Arten von Kliniken, also Grundversorgung und Spezialversorgung, in welcher Anzahl und Größe benötigt werden. Bisher wurde zu viel darüber gesprochen, was die vorhandenen Kliniken benötigen, um so weiterzumachen wie bisher. Gelegenheitsversorgung passt nicht zu einer zukunftsorientierten Krankenhausversorgung. Künftig wird hoffentlich darüber gesprochen und entsprechend gehandelt, was die Menschen benötigen, um bedarfsgerecht versorgt zu werden. Ausgangspunkt von Veränderungen müssen die medizinischen Bedarfe der Patientinnen und Patienten sein und nicht die Interessen der etablierten Kliniken.“

Wissen und Erfahrung der Selbstverwaltung nutzen

„Die soziale Selbstverwaltung aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und der Versicherten hat grundlegende Konzepte beschlossen, wie die Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden sollten“, betont Stoff-Ahnis. „Die gemeinsame Selbstverwaltung arbeitet im Gemeinsamen Bundesausschuss seit vielen Jahren an der Weiterentwicklung der Qualitätsvorgaben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband entwickeln seit über 15 Jahren das Fallpauschalensystem gemeinsam weiter. Es ist so viel Erfahrung und Kompetenz aus der Praxis der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen vorhanden, die kaum genutzt wird. Immerhin hat der Minister aktuell angekündigt, bei der Folgenabschätzung auf die fundierten Ausarbeitungen zurückgreifen zu wollen, die der GKV-Spitzenverband der Regierungskommission zur Verfügung gestellt hat. Dagegen ist es nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Chance der Mitgestaltung bei der Verteilung eines großen Teils der Milliarden der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über die Vorhaltebudgets hat. Eine Neuausgestaltung beziehungsweise Weiterentwicklung der Vorhaltefinanzierung durch die gemeinsame Selbstverwaltung halten wir für dringend geboten. Wir appellieren erneut an den Minister, im Interesse einer guten, an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Reform, dieses Wissen und diese Erfahrung viel stärker zu nutzen.“