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29. September 2011 |  Panorama

Gehirnerschütterung: Schwindel und Übelkeit können auch erst Stunden später auftreten

Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und eine auf das Unfallereignis bezogene Erinnerungslücke können nach einem Zusammenprall, einem Schlag oder einem Sturz auf den Kopf auf eine Gehirnerschütterung hinweisen, informiert der Bundesverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) in einer aktuellen Pressemeldung.

„Manchmal treten diese Beschwerden auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa sechs bis zwölf Stunden nach dem Unfall, auf. Besonders häufig ist diese zeitliche Verzögerung bei Kleinkindern zu beobachten“, sagt Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender des BVDN in Krefeld. „Meist ist der Betroffene nur Sekunden bis wenige Minuten nach dem Unfall bewusstlos.“ Bei Kopfverletzungen besteht jedoch immer die Gefahr, dass das Unfallopfer ein weiteres Mal bewusstlos wird und sich durch einen erneuten Sturz zusätzlich verletzt. Dies ist auch bei Patienten zu beachten, die mit Zahntraumata einen Zahnarzt aufsuchen.

Zunächst sollte der Betroffene sich mit erhöhtem Oberkörper ruhig hinlegen, bis der Krankenwagen eintrifft. „Die ganze Zeit sollte jemand das Bewusstsein des Verletzten kontrollieren und beruhigend mit ihm sprechen. Keinesfalls darf der Betroffene alleine gelassen werden“, warnt Bergmann.

Die Gehirnerschütterung ist die häufigste Art der Kopfverletzung. Dabei wird das Gehirn aus seiner ursprünglichen Lage plötzlich heftig bewegt und schlägt von innen gegen die Schädelknochen. Die betreffenden Bereiche werden kurzfristig geschädigt, sie können auch ausfallen, wodurch die Bewusstlosigkeit hervorgerufen wird. Bei stärkerem Gewalteinfluss können unter der Schädeldecke Blutgefäße platzen und einen Bluterguss bilden. Wegen der Gefahr von Hirnblutungen muss jeder Patient zur Beobachtung in die Klinik. „Je nach Schweregrad bildet sich die Verletzung in etwa fünf bis 30 Tagen zurück. Im Extremfall kann es auch zu dauerhaften Schäden nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma kommen“, erläutert der Nervenarzt.
„Liegen keine schwereren Verletzungen vor, kann der Patient nach der Beobachtungszeit nach Hause entlassen werden. Die Behandlung zielt dann vor allem auf die Linderung der Symptome durch körperliche Schonung und die Gabe von leichten Schmerzmitteln und Medikamenten gegen die Übelkeit ab“, erklärt Dr. Bergmann. „Sport und Fernsehen sollten in den ersten Tagen der Genesung vermieden werden.“

Weiterführende Informationen gibt es unter www.neurologen-im-netz.de.    

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