
Honorarangleichung soll 165 Millionen Euro im Jahr kosten
Handelsblatt bringt Bericht zu Kosten – Rösler Klientelpolitik vorgeworfen –
Die Angleichung der Zahnarzthonorare in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die ca. 9.000 Zahnärzte in den neuen Bundesländern und Berlin an die Honorare ihrer Kollegen im Westen soll 16S Millionen Euro jährlich kosten. Diese Zahl kolportierte das Handelsblatt Anfang vergangener Woche. Dabei wurde Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und der FDP wegen dieser Sonderbelastungen für die Krankenkassen angesichts des für 2011 erwarteten Defizits von rund zehn bis elf Milliarden Euro Klientelpolitik vorgeworfen.
„Unter dem Strich bedeutet das: Statt wie von Rösler versprochen bei den Zahnarztkosten sparen zu können, würden sie mit über 100 Millionen Euro zusätzlich für die Honorare belastet“, heißt es. Kritik kam auch sofort von der Opposition. „Röslers Sparpläne sind eine einzige Milchbubenrechnung“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Elke Ferner, die Pläne. Nachdem schon die Apotheker von Rösler geschont worden seien, „sollen nun auch noch die Zahnärzte beglückt werden. Das ist klassische liberale Klientelpolitik.“ Dieses Argument ist bei näherer Betrachtung der Historie allerdings wenig stichhaltig. Die Honorarangleichung Ost-West war bereits von der Großen Koalition von Union und SPD auf die Tagesordnung gesetzt, dann aber nach den Honorarerhöhungen für die Ärzte angesichts der Finanzkrise vor der Bundestagswahl 2009 geschoben worden. Dies mit dem Versprechen der Union, die Angleichung so rasch wie möglich nach einem Wahlsieg nachzuholen. Die Honorarangleichung war so auch in den Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Koalition aufgenommen worden. Nicht nur der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. med. dent. Rolf Koschorreck hatte sich dafür immer wieder in seiner Partei und im Bundestag stark gemacht und auch über die nun geplante Angleichung berichtet (die DZW berichtete). Auch die Summe ist schon länger bekannt, sie war zeitweise sogar noch höher angegeben worden.
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