
Qualitätssicherung bei Zahnärzten: ein Denkfehler?
Von Dr. med. dent. Karlheinz Kimmel –
In einem zm-Leserbrief im Jahr 1988 (Nr. 10/88) und einem Beitrag im offiziellen Organ der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (Nr. 2/88) stellte ein Kollege aus der Pfalz die Frage, ob die damals erstmals ins Blickfeld unseres Berufsstands gerückte Qualitätssicherung auf einem Denkfehler beruhe. Die Individualität der Zahnärzte selbst und die Individualität der einzelnen Behandlungsfälle ließen aus seiner Sicht kein festumschriebenes Konzept der fachlichen Arbeitsgestaltung zu, um so eine bestimmte Ergebnisqualität erreichen zu können, ganz zu schweigen von der Unmöglichkeit, die Struktur- und Prozessqualität nach festen Vorgaben zu sichern.
Auch 22 Jahre später gibt es immer noch eine kontroverse Meinungsbildung, was das Wesen der Qualitätssicherung betrifft. Das DZW-Interview mit dem KZBV-Vorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz (DZW 28/10) und andere Äußerungen zu diesem Thema lassen erkennen, dass – aus welchen Gründen auch immer – ein konkretes System zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im zahnmedizinischen Bereich für unrealistisch, also bar jeder Vorstellung gehalten wird. Die alleinige Festlegung auf die Ergebnisqualität, ohne die Wege dahin zu beschreiben, ist tatsächlich ein Denkfehler, den schon die American Dental Association (ADA) und die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) gemacht haben. Dagegen haben Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit ihrer Agenda 2004 ein Gesamtkonzept für eine voraussetzungsorientierte Qualitätssicherung vorgelegt (www.bzaek.de), das auch in das DÄV-Buch Die zahnmedizinische Versorgung. System, Qualitätssicherung, Ganzheitsbetrachtung* beispielhaft übernommen wurde.
Bei der Konzentration auf die Ergebnisqualität wird auch übersehen, dass eine optimale Struktur- und Prozessqualität nur unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Grundlagen realisiert werden kann. Dass die Ergonomie leider nicht zu den Ausbildungsinhalten des Zahnarztes gehört, wird nur von den wenigen echten Experten bedauert. Alle Appelle der Europäischen Gesellschaft für Zahnärztliche Ergonomie (EGZE) und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) „Arbeitswissenschaft und Zahnheilkunde“ (AGAZ) – zum Beispiel in der zm-Ausgabe Nr. 3/90 – blieben unbeachtet und damit für ein richtungweisendes QS-Konzept wirkungslos. In diesem AGAZ-Beitrag stand auch, dass die Arbeitsgemeinschaft der DGZMK-Jahrestagung 1990 mit dem Hauptthema „Qualitätssicherung“ mit großem Interesse entgegensieht. Und 20 Jahre später sind wir nicht viel weiter.
Es kommt auch nicht von ungefähr, dass insbesondere die zahnärztlichen Ergonomen auch die Hygiene für ein wichtiges Element der Qualitätssicherung gehalten haben und da oft „einsame Rufer in der Wüste“ waren. Es ist eben „der Blick über den Tellerrand“, der für eine Ganzheitsbetrachtung aller relevanten Aspekte erforderlich ist. Die Konzentration auf das klinische Arbeitsergebnis und ebenso nur auf die rein fachlichen Voraussetzungen reicht nicht aus, die gewünschte Arbeitsqualität zu erreichen.
Wer meinen könnte, dass der Worte genug gewechselt worden seien und endlich Taten gesehen werden müssten, unterschätzt die arbeitspsychologische Erkenntnis, dass der Mensch das, was er in seiner Ausbildung – von den Grundlagen her – nicht gehört und erlernt hat, im späteren Leben nur schwerlich nachholen kann.
* K. Kimmel: Die zahnmedizinische Versorgung. System, Qualitätssicherung, Ganzheitsbetrachtung, Deutscher Zahnärzte-Verlag, Köln 2005
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