
Vertragszahnärzte machen ihrem Unmut über GKV-FG Luft
KZBV-Vize Dr. Wolfgang Eßer: Verschärfung der Budgetierung und amputierter Ost-West-Angleich – Kammerpräsident Dr. Dietmar Oesterreich: Frust bei Kollegen im Osten –
Seit Freitag vergangener Woche liegt nun der Referentenentwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG)“ vor (die DZW berichtete). Dabei sorgen bei den Zahnärzten die bereits erwarteten Sparmaßnahmen bei den zahnärztlichen Honoraren in den Jahren 2011 und 2012, vor allem aber die auf 2013 und 2014 verschobene und mit insgesamt 5 Prozent magere Honorarangleichung für die Kollegen in den neuen Bundesländern (Berlin 4 Prozent) für Frust.
„Bei den Kollegen im Osten herrscht schon Frust. Wir haben als Zahnärzte ja keine exorbitanten Forderungen erhoben, nun wird die Angleichung wieder in die Zukunft verschoben. Was jetzt kommen soll, schafft nicht einmal gleichwertige Voraussetzungen für die Zahnärzte hier. Langfristig ist nicht abzusehen, wann es eine echte Angleichung endlich geben wird. Die Ankündigungen dazu sehen wir doch skeptisch“, so Dr. Dietmar Oesterreich, Präsident der Landeszahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, gegenüber der DZW-Redaktion.
Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) beschränkt sich der jetzt vorgelegte Referentenentwurf zum GKV-FG im Kern auf die kurzfristige Schließung von Finanzierungslücken. Angestrebt werden Einsparungen bei den zahnärztlichen Honoraren von insgesamt 60 Millionen Euro in den Jahren 2011 und 2012 – „Geld, das den Praxen dann nicht für Personal und Investitionen zur Verfügung steht“, so die BZÄK.
In der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen regt sich Unmut auch darüber, dass die im ersten Entwurf des Gesetzes aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch enthaltenen Regelungen zur überfälligen Entbudgetierung der zahnärztlichen Leistungen bereits vor dem Referentenentwurf wieder herausgefallen sind. „Bei der Reform vergessen – beim Sparen wiederentdeckt“, so die KZV Berlin in einer Pressemitteilung. In einem gemeinsamen Schreiben aller KZVen und der KZBV an die Politik beziehen die Vertragszahnärzte dazu auch klar Stellung.
Dr. Wolfgang Eßer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, erläuterte im Interview mit der DZW die Hauptkritikpunkte der KZBV am Gesetzentwurf.
DZW: Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzierungsgesetz liegt vor. Glaubt man dem hochtrabenden Titel, soll es ja ein Gesetz „zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung“ werden. Hat es diese Attribute aus Sicht der Vertragszahnärzte verdient?
Dr. Wolfgang Eßer: Was die notwendigen Strukturreformen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung angeht: schlichtweg nein, auf gar keinen Fall. Das ist die einhellige Bewertung des Vorstands der KZBV. Der Entwurf ist vor allem eine Fortsetzung der altbekannten Kostendämpfungspolitik und damit eine echte Enttäuschung für die Zahnärzteschaft. Wir haben seit Jahren strukturelle Reformen des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems gefordert. Und nach langen Diskussionen gab es mittlerweile einen Grundkonsens, eine grundsätzliche und in der Öffentlichkeit auch bekundete Anerkennung der Politik, dass diese Reform dringend und zeitnah erforderlich ist. Und jetzt kommt die Rolle rückwärts. Im ersten Diskussionsentwurf aus der vorvergangenen Woche gab es wenigsten noch zaghafte Schritte in Richtung Entbudgetierung beziehungsweise Aufweichung der Grundlohnsummenanbindung. Im Referentenentwurf hat man die strukturellen Reformschritte kurzerhand komplett gestrichen. Was im Endeffekt bleibt, ist eine Verschärfung der Budgetierung und eine amputierte Ost-West-Angleichung der Honorare. Das ist wirklich unbefriedigend und wenig hilfreich.
DZW im Abo
Jede Woche: Die
Zahnarztwoche im
Abonnement
DZW TV
Informationen aus
der Gesundheits- und
Berufspolitik, Neues
aus der Zahnmedizin,
Hinweise auf
interessante
Veranstaltungen,
Interviews u.v.m.



Eigenen Kommentar hinzufügen