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07. Dezember 2010 |  Kommentar

GOZ-Novelle, Öffnungsklausel und Selektivverträge – „Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?“

von ZA Martin Hendges, Köln*

 

Mit der Überschrift „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ müssen sich der zahnärztliche Berufsstand und dessen Standesvertretung nicht erst seit gestern auseinandersetzen. So war es vor allem die vorherige Regierungskoalition, die hier durch gesetzgeberische Maßnahmen entscheidende Weichen gestellt und zum Beispiel der GKV im Rahmen des § 73c SGB V die Möglichkeit eingeräumt hat, sogenannte „Selektivverträge“ mit einzelnen Zahnärzten, Gruppen von Zahnärzten oder auch KZVen abzuschließen. Dabei hat es die Politik versäumt, den Begriff „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ auch wirklich zu definieren.

Die Realität zeigt heute mehr denn je, dass es nur ein Schlagwort ist, und Politik, Krankenkassen und auch die Seite der Kostenerstatter gar kein Interesse daran haben, faire Wettbewerbsparameter zu schaffen. Man hat vielmehr erkannt, wie vorteilhaft und einfach es ist, mit einer solchen Überschrift die eigenen Interessen und Positionen populistisch vertreten und einfordern zu können. So muss es uns Zahnärzte nicht verwundern, dass sowohl GKV wie auch PKV – und nicht zuletzt auch die Politik – mit dem Begriff Wettbewerb an erster Stelle das Ziel der Kostendämpfung verknüpfen. Würde man dies in der Öffentlichkeit auch genau so bekennen, wäre es wenigstens noch ehrlich. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Außen auf der Packung steht ganz im Sinne des Verbraucherschutzes „mehr Qualität, bessere Versorgung und angemessene Preise“. In der Packung selbst versteckt sind aber die Instrumente „Mengensteuerung, Preisdumping und Patientennavigation“!

Wer glaubt, dass die Qualität der Leistung und deren angemessene Honorierung bei Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen in der Prioritätenliste den obersten Platz einnehmen, ist blauäugig und glaubt wahrscheinlich auch noch an den Weihnachtsmann. Wie wenig von dem Gedanken „Qualität hat ihren Preis“ noch übrig bleibt, zeigt bereits heute die Vielzahl der gelebten Selektivverträge in der GKV. Dabei hat man schon lange erkannt, dass „Zahnersatz zum Nulltarif“ alleine nicht mehr zieht. So wurden schnell noch außervertragliche Leistungen wie die PZR oder Implantatversorgungen mit einbezogen. Erst gaben Krankenkassen noch Zuschüsse zur im Selektivvertrag nicht näher definierten „PZR“. Dann zog man diese zurück, definierte aber dafür den Preis beim teilnehmenden Zahnarzt und dreht nun kräftig an der Honorarschraube.

Wer dieses Szenerio aufmerksam verfolgt, muss mit Erschrecken feststellen, dass es wohl Zahnärzte gibt, die bereit sind, eine wie dann auch immer ausgestaltete „professionelle“ Zahnreinigung für 35 Euro zu erbringen. Aber damit nicht genug. Festpreise für Komposit-Restaurationen, kostenfreie Prophylaxeleistungen oder Implantatversorgungen zu Dumpingpreisen sind Inhalt solcher Selektivverträge.

Jeder wird sich nun fragen, warum es Zahnärzte gibt, die sich in solche Verträge einschreiben, und warum es Krankenkassen gibt, die solche Verträge auflegen. Die Antwort auf diese Fragen ist einfacher, als manch einer glaubt. „Patientengewinnung“ ist das schlagende Motiv aufseiten der Zahnärzte, die dort mitmachen. „Kundenbindung und -gewinnung“ bewegt Krankenkassen, solche Instrumente in die Hand zu nehmen. Was fehlt, sind Qualität, angemessene Honorierung, definierte Leistung und freie Arztwahl. Spätestens das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen „Zahnersatz-Auktionsportal“ macht deutlich, dass auch der Politik und selbst der Rechtssprechung nicht primär daran gelegen ist, eine hohe Qualität der zahnmedizinischen Versorgung sicherzustellen. „Man habe im Sinne der Verbraucher entschieden …“, hieß es dann in der Kommentierung dieses Urteils.

Dabei gerät wohl mehr und mehr in Vergessenheit, dass wir Patienten und nicht „Verbraucher“ behandeln, wir Zahnärzte und keine „Leistungserbringer“ sind und wir individuelle, qualitativ hochwertige Behandlungen durchführen und keine im Internet vergleichbare „Ware von der Stange“ liefern.

Beziehen wir jetzt diese Erfahrungen aus dem GKV-Bereich mit in die Diskussion um eine mögliche „Öffnungsklausel“ in der PKV ein, muss jedem klar sein, dass auch die PKV gleiche Zielsetzungen hat und in einer solchen Regelung in der GOZ die große Chance sieht, Mengensteuerung und Preisdumping zu betreiben. Unweigerlich damit verbunden ist die Steuerung der Versicherten hin zu Zahnärzten, die sich auf solche Einzelverträge einlassen würden. Strategisch langfristig geplant ist der Aufbau vernetzter Versorgungsstrukturen, in denen die Seite der Kostenerstatter Preis, Menge und Qualität definiert und der einzelne Arzt oder Zahnarzt auf die Zuweisung von Patienten angewiesen ist.

Die Frage, die wir nun beantworten müssen, ist somit glasklar beschrieben. „Wer hat Angst vor dem schwarzen Mann?“. Wie reagiert oder bestenfalls agiert der Berufsstand nun bezüglich dieser Entwicklungen?

Bei aller realistischen Betrachtung und Analyse der Sachlage gibt es aus meiner Sicht noch keinen Grund zur Resignation. Noch müssen wir keine Angst vor dem schwarzen Mann namens „Selektivvertrag und Öffnungsklausel“ haben. Denn eines müssen wir uns bewusst machen: Alle Modelle auf einzelvertraglicher Grundlage benötigen Flächendeckung. Das bedeutet, dass die Mehrzahl der Zahnärzte auf solche Vertragskonstrukte hereinfallen müsste. Davon kann derzeit nicht die Rede sein und auch die Seite der Krankenkassen und Kostenerstatter erkennt, dass nicht gerade die etablierten und qualitätsorientierten Praxen sensibel sind für Selektivverträge.

Allerdings müssen wir auf die Gefahr Einfluss nehmen, dass derartige Vertragskonstrukte Benchmarks in puncto Preis setzen und es keine Auswirkungen auf die Leistungsinanspruchnahme unserer Patienten geben darf. Darüber hinaus ist es an der Zahnärzteschaft selbst, die „soziale Intelligenz“ im Umgang miteinander nicht aufzugeben und nicht im Sinne der „Patientengewinnung“ in einen vollkommen falsch verstandenen Wettbewerb einzutreten. Genau das erhofft sich die Gegenseite. Man wittert nämlich die große Chance, den zahnärztlichen Berufsstand über Selektivvertragskonstrukte zu zersplittern und den Wettbewerb um den Patienten unter den Zahnärzten auf Kosten von Qualität und Honorar loszutreten.

Somit reden wir auf der einen Seite über gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen, die Selektivverträge möglich machen. Auf der anderen Seite geht es aber vor allem darum, wie wir Zahnärzte damit umgehen. „Wir“ heißt in dem Fall ganz klar und deutlich nicht jeder einzelne Zahnarzt. Es ist vielmehr die Aufgabe des gesamten Berufsstandes mit all seinen Vertretungen, hier gemeinsame Strategien und Positionen zu entwickeln. Den Zahnarzt an der Basis darf man mit der Vielfalt an Anforderungen und mit derart existenziell wichtigen Entscheidungen nicht alleine lassen.

Einige Bundesländer haben bereits vor Jahren entsprechende Strukturen aufgebaut, um auch auf regionaler Ebene die Zahnärzteschaft zu bündeln und zu synchronisieren. Es ist aus meiner Sicht allerhöchste Zeit, dies auch bundesweit zu etablieren. Gerade das Selektivvertragsgeschehen in der GKV hat gezeigt, wie schlagkräftig zahnärztliche Initiativen vor Ort sein können, wenn es um die Abwehr von Patientennavigation geht. Die Öffnungsklausel wird nur in dem Maße Kraft entwickeln können, wie wir es versäumen, die Kollegenschaft vor Ort mit großer Flächendeckung zusammenzubringen.

So sind unsere Hausaufgaben mehr als deutlich formuliert. Es ist Aufgabe der Standesvertretung, im Schulterschluss aller Institutionen und außerkörperschaftlichen Verbände Strategien und Handlungskonzepte zu entwickeln. Eitelkeiten und persönliche Animositäten sind hier völlig fehl am Platze. Des Weiteren ist es unerlässlich, den Auf- und Ausbau regionaler Strukturen voranzutreiben, um sowohl der GKV wie auch der PKV aufzuzeigen, dass eine Flächendeckung in der Versorgung durch Selektivverträge mit der Zahnärzteschaft nicht umzusetzen ist.

Aber nicht zuletzt ist es auch die Aufgabe jedes einzelnen Zahnarztes, sich vor Ort einzubinden, sich zu informieren, gemeinsame Strategien auch mitzutragen und umzusetzen. Denn jedes erdachte Handlungskonzept ist nur so gut, wie es von der Basis angenommen und umgesetzt wird. Wir sind alle gefordert. Das gilt für Körperschaften, außerkörperschaftliche Verbände und auch für die Basis. Politikverdrossenheit, Tunnelblick oder Diskussionen im Elfenbeinturm bringen uns nicht weiter. Jetzt ist die Zeit gekommen, in der der Berufsstand seine „soziale Intelligenz“ und seine Geschlossenheit unter Beweis stellen muss. Ich bin mir sicher, dass wir die Weichen noch selber stellen können und habe deshalb „keine Angst vorm schwarzen Mann“!

* Der Autor dieses Gastkommentars, Zahnarzt Martin Hendges, Köln, ist Ehrenvorsitzender des Deutschen Zahnärzte Verbandes (DZV e.V.) und wird ab 1. Januar 2011 das Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein übernehmen.

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