Bleiben Sie widerständig
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –
In immer mehr Zahnarztpraxen gehört er zum Alltag: Der Kampf mit den Kostenerstattern, die sich immer neue Formulierungen und Klauseln einfallen lassen, um für erbrachte Leistungen nicht zahlen zu müssen. Immer öfter stehen verunsicherte Patienten mit den ablehnenden Schreiben der Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder der Beihilfe und der Zahnarztrechnung an der Praxisrezeption, werden Nachbegründungen gefordert oder Unterlagen „für die Versicherung“ erbeten. Und nicht selten geben Zahnärzte dann genervt und mitunter auch hilflos auf: Nicht jeder fühlt sich der Auseinandersetzung mit der Gegenseite, den Diskussionen mit den Patienten oder gar einem Gerichtsverfahren gewachsen.
Das freut die privaten Krankenversicherungen, deren – aus ihrer Sicht berechtigtes – Ziel es ist, angesichts steigender Kosten in der ambulanten Versorgung die Erstattung zu begrenzen. Da ihnen der Gesetzgeber für die von ihnen vehement geforderten Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten bei Menge und Qualität noch keine Handhabe gegeben hat, müssen sie es weiter mit ablehnenden Schreiben versuchen. Die beliebte und auch in diesem Jahr fortgesetzte DZW-Serie „in puncto Abrechnung“ aus der Feder von Dr. Peter Esser bietet hier immer wieder schöne Beispiele für den Einfallsreichtum der Sachbearbeiter. (Wobei hier angemerkt werden muss, dass viele Versicherungen selbstverständlich korrekt und ohne Probleme erstatten.)
Dabei sind die Zahnärzte in ihrem Abrechnungsverhalten überaus moderat, wie die GOZ-Zahlen der Bundeszahnärztekammer ausweisen. Rund 70 Prozent der Leistungen werden zum 2,3-fachen Satz abgerechnet, nicht einmal ein Viertel (22,9 Prozent) werden zu einem höheren Faktor berechnet. Und das bei einer veralteten GOZ, die für moderne Verfahren vielfach „Analog-Abrechnungsakrobatik“ erfordert, um überhaupt auf eine annähernd adäquate Vergütung zu kommen.
Doch können die Zahnärzte und ihre Patienten durchaus mit Unterstützung vonseiten der Gerichte rechnen, wie der jüngst von Dr. Gerd Mayerhöfer durchgefochtene Fall zeigt (siehe Seite 1 der DZW 2/10). Hier bewertete die Fachkammer eine Versicherungsklausel zu den gerne angeführten, aber nicht existenten „Höchstpreisen“ als unwirksam. Auch aus Bayern liegt ein aktuelles, für Zahnärzte und Zahntechniker erfreuliches Urteil vor, nachdem Privatpatienten nicht auf das BEL verwiesen werden dürfen (mehr dazu in der nächsten Ausgabe der DZW).
Vielfach wird auch von Vergleichen berichtet, die die Versicherungen gerne schnell schließen, um kein zitierfähiges Urteil zu bekommen. Es lohnt sich also, widerständig zu sein und nicht klein beizugeben.
Wer seine Leistungen korrekt und lege artis erbracht hat, kann dafür guten Gewissens auch ein entsprechendes Honorar fordern – wenn es angezeigt ist, auch mit einem deutlich höheren als dem 2,3-fachen Satz. Für die Fallstricke in der GOZ und in der Auseinandersetzung mit den Versicherern gibt es heute für die Praxis viele Hilfen – von Serien wie „in puncto Abrechnung“ über Softwaretools, Seminare aller Art, auch einschlägige Beratungsseiten im Internet und Hilfsangebote der Abrechnungsanbieter.
Widerständig und kritisch zu bleiben gilt es auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Selektivverträgen. In der vielfach pauschalen Ablehnung dieser Verträge durch die Berufspolitik liegt jedoch derzeit die Gefahr, dass man das Kind mit dem Bade ausschüttet. Denn es gibt sie doch, die von Zahnärzten mit Krankenkassen geschlossenen Selektivverträge, die allen Seiten – Zahnarzt, Patient und Kasse – Vorteile bringen und die man verteidigen sollte.
Viele Zahnärzte können solchen Verträgen durchaus etwas abgewinnen, wie die überaus positive Resonanz auf die kleine DZW-Umfrage zum neuen Endo-Vertrag der KZV Bayerns zeigt. Vielleicht auch deshalb, weil solche Verträge schnellere und greifbarere Ergebnisse für die Praxis und Verbesserungen für Behandlung der Patienten versprechen als die von der Standespolitik favorisierten neuen Festzuschuss-Systeme. Diese müssen ja erst einmal durch die Mühlen der Politik, und die mahlen derzeit besonders langsam.
Und noch aus einem weiteren Grund ist es wichtig, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte den Begehrlichkeiten der Kostenerstatter in Sachen Honorarkürzung widerstehen. Viele der hier immer wieder genannten Unternehmen sind längst Teil großer Versicherungskonzerne, die ohne diesen Widerstand mit ihren Vorstellungen „durchmarschieren“ werden – zulasten der Patienten, der Ärzte und Zahnärzte und des so oft beschworenen freien Wettbewerbs. Das gilt auch für die durch Fusion immer größer werdenden gesetzlichen Krankenkassen.
Bleiben Sie also widerständig, nehmen Sie nicht alles hin, suchen Sie sich Verbündete. Es lohnt sich.
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