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06. Juli 2010 |  Politik aktuell

Ein Sieg der Vernunft

Ministerium und Zahnärztekammern in NRW unterzeichnen Übereinkunft zu den sogenannten Praxisbegehungen –

 

Eines der standespolitischen und arbeitspraktischen heißen Eisen der vergangenen Jahre waren die in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Weise gehandhabte Praxisbegehungen insbesondere in puncto Hygiene. Immer wieder gerieten Zahnärztekammern und Behörden aneinander, wobei es meist um extrem bürokratische Auslegungen bestehender Regelwerke ging.

DZW-Chefkorrespondent Dr. med. dent. Karlheinz Kimmel

Zur Umsetzung des Medizinproduktegesetzes (MPG) in den Zahnarztpraxen Nordrhein-Westfalens haben das NRW-Gesundheitsministerium, die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und die Zahnärztekammer Nordrhein nun eine neue Vereinbarung zu den Begehungen nach MPG ab dem 1. Juli 2010 bis Ende 2012 abgeschlossen.

Beide Zahnärztekammern betonen in ihren Pressemitteilungen, dass diese Übereinkunft den Patientenschutz zur obersten Prämisse macht und gleichzeitig ein entscheidender Beitrag zur Entbürokratisierung sowie zur Stärkung der zahnärztlichen Selbstverwaltung ist. Nicht nur die Kammerpräsidenten zeigen sich mit der Vereinbarung zufrieden; auch die Kolleginnen und Kollegen in der Praxis sowie ebenso die sich gegen die Behördenwillkür wehrenden Medien sind froh, das jetzt in Nordrhein-Westfalen ein Sieg der Vernunft erreicht werden konnte.

Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: „Diese Übereinkunft war nicht selbstverständlich und konnte nur durch gemeinsame intensive Verhandlungen beider Zahnärztekammern erreicht werden. Die Vereinbarung beweist auch, dass die Kammern in der Gesundheitspolitik von Nordrhein-Westfalen großes Vertrauen genießen. Das ist wichtig und entscheidend für den Erfolg des aktiven Schutzes unserer Patienten.“

Die Präsidenten der beiden Zahnärztekammern legen besonderen Wert darauf, den Patientenschutz an die oberste Stelle in der Präambel des Vertrags zu setzen. Dr. Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein: „Patientenschutz ist und bleibt in den Zahnarztpraxen sehr hoch angesiedelt. Dem trägt die neue Übereinkunft Rechnung. Gleichzeitig wird mit dieser Vereinbarung erreicht, dass Praxen wieder mehr Planungssicherheit bekommen.“

Wenn sich Kammern und andere Berufsorganisationen gegen eine zu strikte Auslegung von amtlichen Regelwerken wehren, sind sie zu allererst auf den Sachverstand von Wissenschaftlern angewiesen, die zum Beispiel mit ihren Untersuchungsergebnissen die Wirksamkeit bestimmter Verfahren beweisen können. Da ist unter anderem erneut auf die Stellungnahme des Arbeitskreises Instrumentenaufbereitung (AKDI) vom Dezember 2009 hinzuweisen, die ganz wesentlich zu einer rationalen Denk- und Handlungsweise beigetragen hat (die DZW berichtete, siehe auch www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/1001_statement_akdi.pdf). Wissenschaft, Industrie und Standesführung haben hier optimal zusammengearbeitet. Und nur so kann die Vernunft siegen, wenn es um die echte Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in puncto Infektionsschutz geht.

Kimmel

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